Erstellt am 17.08.2010 um 17:43 Uhr von paula
in welcher Funktion war der Anwalt bisher tätig? Als Sachverständiger? Gem. § 80 BetrVG ist dafür das Einverständnis des AG erforderlich. Die erteilte Zustimmung würde ich mir in dem Fall einmal anschauen.
Ansonsten: wenn der AG über eine AZ-Regelung nicht mehr verhandeln will hilft die Einigungsstelle sicher weiter. Da bekommt ihr dann auch wieder Möglichkeiten Euren Anwalt als Beisitzer zuzuziehen.
Aber warum fragt ihr eigentlich nicht Euren Anwalt dazu? Der kennt die genaue Situation und kann einschätzen wie die Erfolgsaussichten bzgl der Handlungsalternativen sind. Meinst Du hier in einem solchen Forum gibt es bessere Antworten?