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Arbeitszeitverteilung

A
Achmet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber will die Arbeitszeit von 5 x 8 Stunden auf 4 x 10 Stunden verteilen. Kann er das so einfach machen ? Was ist bei einer solchen Umstellung zu beachen ?

Gruß

76104

Community-Antworten (4)

P
pfeilenbogen

17.08.2010 um 19:09 Uhr

Gilt ein TV? Was steht zur Arbeitszeit in den ArbV?

Auf alle Fälle, wäre bei einer möglichen Änderung der BR dabei. Sofern in Betrieb Schwerbehinderte arbeiten könnten diese sich hier auf § 81 (4) und § 124 berufen.

A
Achmett

17.08.2010 um 19:17 Uhr

Es steht nur etwas von 40 Stunden im ArbV. Also nichts von Arbeitszeiten oder wie sie aufgeteilt werden. Mit der Bemerkung, das sich der Arbeitnehmer dazu bereit erklärt, Sichtarbeit zu leisten.

Beispiel: § 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.

Das heist für mich, eine regelmäßige Außdenung ist nicht möglich. Da es ja nicht die Ausnahme ist, sonder die Regel. Sehe ich das richtig ?

Gruß

P
paula

17.08.2010 um 19:45 Uhr

Das ArbZG hilft Dir da nicht, da dieses von einer 6 Tagewoche ausgeht. Das bedeutet das Gesetz sieht eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vor.

Die Frage vom Flitzebogen ist aber wichtig und richtig: gibt es einen TV bei Euch

B
Badmasterone

18.08.2010 um 00:24 Uhr

Ich denke das er das darf. Solage ihr eure Tägliche Ruhezeit von 11 Std. einhaltet.

Der AN schuldet dem AG 40 Std in der Woche wie der AG diese verteilt, da wiederum hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht ( Verteilung der Arbeitszeit) wenn ihr schlau seid, und das nicht wollt dann schließt ihr eine Betriebsvereinbarung dazu ab wo ihr die 4 mal von Mo - Do regelt. somit habt ihr FR SA SO langes Wochenende ( und wer arbeitet am FREITAG?)

oder SA SO MO frei ( Und wer arbeitet am Montag?) Mal sehen was er euch als Gegenleistung bietet?

Und das welche am Fr oder MO zusätzlich arbeiten,wenn er welche braucht, das ist Mehrarbeit und die Muss der BR genehmigen.

GRuß BR Thomas

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