W.A.F. LogoSeminare

Muttischicht

M
michalski0709
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal ne Frage. Wir sind ein Callcenter mit Arbeitzeiten von 6-24 Uhr. Bei einstellungen wird Regelmäßig nicht darauf hingewiesen ,dass die jeweiligen Arbeitsplätze auch in Teilzeit und als Muttischicht möglich wären. Jedenfalls wird es dann in der Praxis so gelebt. Wenn jetzt ein allein Erziehender Mitarbeiter nach ein halben Jahr eine Muttischicht haben möchte, muss er da zwingend mit Teilzeit beantragen oder kann er die Arbeitszeitverteilung alleine beantragen. Und wenn dieser Arbeitsplatz als Teilzeit möglich gewesen wäre und der Ag es versäumt hat es bei der Einstellung mit anzugeben, darf er den Antrag denn eigendlich ablehnen???

94901

Community-Antworten (1)

A
AlterMann

12.02.2018 um 22:10 Uhr

Michalski, das sind ein paar Fragen zu viel für die wenigen Informationen. Grundsätzlich (und das predigen wir in unserem Betrieb seit vielen Jahren - manche vestehen es einfach nicht): Beantragen kann man immer alles. Wenn der AG dem Antrag stattgibt: wunderbar. Wenn nicht, wird man forschen müssen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn der AN auf Teilzeit gehen möchte, bieten sich § 6 und 8 TzBefrG an. Wenn er weiter Vollzeit arbeiten möchte, wäre der BR über § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 2b aufgefordert, sich für entsprechende Strukturen im Betrieb einzusetzen. Und nicht entmutigen lassen, Abs. 2 und 3 sind Hebel, bei denen der Ag einlenkt oder quietscht - wenn man's konsequent angeht.

Ihre Antwort