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Verhinderung

T
Tolja
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns stehen Anhörungen wg. Kündigungen an. Nun ist mein BRV seit längerer Zeit erkrankt und ich habe eine geplante OP, die sichnicht aufschieben lässt. Eine Geschäftsordnung gibt es nicht. Muss bzw. kann unserer verbleibendes BR-Mitglied die Anhörung mit dem AG durchführen? Ist eine Beschlußfassung mit zwei Ersatzmitgliedern möglich?

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

16.08.2010 um 21:32 Uhr

@Tolja, bei rechtlicher Verhinderung müssen Ersatzmitglieder geladen werden. Diese sind für die Zeit der Verhinderung vollwertige BRM. Eine gültige Beschlussfassung ist nur mit ordentlich geladenen EBRM möglich.

P
pfeilenbogen

16.08.2010 um 23:58 Uhr

ridgeback

es geht ihm darum, wer nimmt nun die Aufgaben des BRV/ Stellvertreter war??

Also Einladung/ TO, Vertretung des BR gegenüber dem AG usw.

T
Tanzbär

17.08.2010 um 08:52 Uhr

Ich gehe mal von einem dreier-Gremium aus. Da hat man nicht mehr viel Auswahl, also Sitzung einberufen und das dritte Mitglied zum nächsten Stellvertreter schlagen. Anschließend den Arbeitgeber informieren, dass Herr/Frau X für die Zeit der Verhinderung von Vorsitzendem und Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden wahrnimmt. Nachrücker sind ja scheinbar noch vorhanden ...

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