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Kurzarbeit eingetragen für Seminarteilnahme

B
BRBRV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zwei unserer neuen Betriebsratskollegen sind von Dienstag-Freitag letzter Woche auf einem WAF Grundlagenseminar gewesen. Am Freitag hatte die gesamte Produktion Kurzarbeit und deswegen wurde von Seiten der Geschäftsführung den Kollegen für den Freitag auch Kurzarbeit eingetragen. Ist das korrekt ? Mein eigenes Gefühl würde sagen ja, da der Betriebsrat weder bevorzugt noch benachteiligt werden darf aber sicher bin ich mir in keiner Weise daher hier die Frage.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Grüße

Stefan

93301

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

16.08.2010 um 11:08 Uhr

BR-/ Mandatszeiten/Aufgabenwahrnehmung unterbrechen Kurzarbeit. Dieses ergibt sich u.a. aus § 40 BetrVG, danach hat der AG und nicht der Steuerzahler oder AfA die Kosten des BR zu tragen.

Warum hat man aber dieses nicht auch gleich auch einmal auf dem Seminar angesprochen? Wenn man doch schon einmal bei Fachleuten ist.

Hier werden BRM auch auch nicht besser gestellt. Denn auch AN welche währden der Kurzarbeit auf DR oder Schulungen gehen, sind in dieser Zeit eben nicht in Kurzarbeit bzw. in dieser Zeit aus dieser heraus zu nehmen.

Infos zum Thema Kurzarbeit findet man auf den Zeiten des zuständigen Ministeriums

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