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Standortverlagerung und Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigungen gem. § 102 Abs. 2 BetrVG

M
Mistwetter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich benötige bitte eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Unser Standort soll geschlossen werden bzw. der Standort soll verlagert werden. Die Verlagerung erfolgt an einen weiteren Standort der Firma ca. 400 km entfernt vom jetzigen Standort. Dies bedeutet, dass der Arbeitsplatz, der allen Mitarbeitern an dem anderen Standort angeboten werden, nicht zumutbar ist.

Es ist noch im Laufe des Monats September mit dem Ausspruch der Kündigungen zu rechnen. Wir wollen uns als BR schon darauf vorbereiten, damit wir wegen der Wochenfrist nicht in Zugzwang kommen. Wir wollen sämtlichen Kündigungen individuell gem. § 102 Abs. 2 BetrVG widersprechen. Jetzt haben wir wegen der Gründe, die in Abs. 3 Nr. 1-5 BetrVG festgelegt sind, ein Problem. Wie können wir bei einer gesamten Standortschließung den Widerspruch begründen? Soziale Kriterien greifen ja wohl nicht, nachdem alle gehen müssen und es keine Sozialauswahl gibt. Kann uns da irgendjemand diesbezüglich weiterhelfen. Vielen Dank.

Doris

1.67306

Community-Antworten (6)

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torstenxxx

16.08.2010 um 09:43 Uhr

Guten Morgen,

in diesem Fall handelt es sich um eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG. auch würde ich raten die Gewerkschafgt einzubeziehen. Ebenso einen Beschluss fassen, sich einen Berater sprich Anwalt hinzuziehen. Den Entschluss letztlich kann man nicht beeinflussen, wohl aber auf die entstehenden Themen wie IA und der Sozialplan und deren Abwicklung hinweisen um vielleicht doch ein Umdenken zu erzeugen. Viel Glück

M
Mistwetter

16.08.2010 um 10:18 Uhr

Hallo Torsten,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Heißt das explizit, dass, wenn es sich um eine Betriebsänderung gem. 111 BetrVG handelt, was unsteitig bei uns der Fall ist, dass der BR den Kündigungen gem. 112 BetrVG nicht widersprechen kann? Wir sind unter 300 Mitarbeitern, d.h. Berater ist nicht!! Einen Anwalt wegen IA und SP haben wir schon.

P
paula

16.08.2010 um 13:59 Uhr

was sagt denn Euer Anwalt? Ich würde mich von dem bezgl des Widerspruchs beraten lassen. Der kann euch da auf alle Fälle etwas liefern.

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DocPille

16.08.2010 um 14:06 Uhr

@Mistwetter

Warum ist eine Verlegung des Arbeitsplatzes von 400KM nicht zumutbar,bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt

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ridgeback

16.08.2010 um 14:29 Uhr

DocPille, ..... man verkauft mal schnell sein Haus, Eigentumswöhnung, reisst die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung und was sonst noch alles. Das ist doch das Mindeste was ein AN für seinen AG zur Gewinnoptimierung beitragen kann. Egal welchen Alters.

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Rübennase

16.08.2010 um 18:36 Uhr

@DocPille Ich fasse es nicht

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