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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Öffentlichkeitsarbeit des BR

F
finus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit des BR ? Schwarzes Brett, worüber soll und darf der BR die Kollegen informieren?
Unser BR-Gremium möchte die Kollegen darüber informieren, was der BR so macht. Wir finden aber nicht so richtig den Einstieg, vielleicht haben andere schon Erfahrungen? Wir sind für alle Anregungen und Ideen dankbar!!

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Community-Antworten (4)

V
vorreiter

16.08.2010 um 01:08 Uhr

Wir haben sogenannte Mitarbeiterinfos, wichtige Mitteilungen für Mitarbeiter, die nicht bis zur nächsten Betriebsversammlungen warten können, am Schwarzen Brett. Mit Aushangdatum und Aushang bis ??? gekennzeichnet. Dann die Sitzungstermine und Büro- und Sprechzeiten. Stellenausschreibungen intern, Infos über Verhalten bei Mobbing, Gesetzesänderungen. Aber Vorsicht, die Erwähnung zum Beispiel " die Gewerkschaft ver.di informiert " oder so kann Ärger geben. Wir haben eine Mitteilung so übertitelt, mußte sofort entfernt werden. Und es darf auch nichts dran und in Mitteilungen rein, was unter die BR-Geheimispflicht fällt.

B
Biber

16.08.2010 um 11:52 Uhr

vorreiter, nur weil die Überschrift lautet "die Gewerkschaft ver.di informiert" muß so ein Aushang noch lange nicht abgenommen werden, auch wenn der AG das noch so sehr möchte! Wenn der Inhalt dieses Aushangens nicht allein nur Werbung für die Gewerkschaft ist, sondern Informationen an die Belegschaft zu z.B. Tarifen, Rechtsfragen o.ä. Dingen die die Belegschaft betreffen enthält, dann darf das sehr wohl dort dran bleiben.

R
Rübennase

16.08.2010 um 18:50 Uhr

Schwarzes Brett. Optisch ansprechend an richtiger Stelle (wo jeder MA vorbei geht. Z.B. im Treppenhaus in Richtung Personalkantine oder Umkleideräume).

Dann sollten die Themen übersichtlich dargestellt werden. Sortiert. Wir zeigen an unserem Brett INFO`s der JAV, Schwerbehindertenvertretung und natürlich auch unsere.

Vorreiter hat natürlich Recht... "Und es darf auch nichts dran und in Mitteilungen rein, was unter die BR-Geheimispflicht fällt".

L
Laffo

16.08.2010 um 19:44 Uhr

Hallo finus, vielleicht könntet ihr den AG überzeugen eine Info "Der BR berichtet" mit an die Gehaltsabrechnung zu heften? Hatten wir mal....waren dann aber zu viele unschöne "Verbrechen" des AG am Pranger...nun hängt es in den Schaukästen des BR aus und wird noch an Broschürenaufstellern im Eingangsbereich ausgelegt.Da sind auch noch Mitteilungen der Krankenkasse,Pensionskasse...

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