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Videoüberwachung - was muessen wir als BR beachten?

D
didi48
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Arbeigeber möchte mehrere Videokameras ,mit Aufzeichnung und Speicherung der Aufnahmenvon 3 Tagen, installieren. Was muessen wir als BR beachten ( Persönlichkeitsrecht, Löschung der Aufnahmen etc. ?? ) Muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden ? Wie muss die aussehen ?

Vielen Dank didi

5.45308

Community-Antworten (8)

S
sunflower73

30.01.2007 um 14:29 Uhr

Hallo,

Videoaufnahmen verweigern wir generell in unserer Firma.Wenn Ihr doch zustimmt nur über eine BV.

LG sunflower

T
tramdriver

30.01.2007 um 14:30 Uhr

Natürlich solltet ihr dafür eine BV abschliessen (Grundlage wäre §87 Abs 1 Nr. 6), dazu gibt es jede Menge Text im Fitting. Da gehört meiner Meinung nach der wichtige Satz (für den Arbeitnehmer) rein, dass mit Hilfe der Videoaufzeichnungen keine Verhaltens- oder Leistungskontrolle durchgeführt wird.

Sicherlich hat der Arbeitgeber irgendeine Absicht, die hinter der Installation der Videoüberwachung steht. Fragt doch einfach mal.

In einer ähnlichen Situation hatte ich letztes Jahr das Vergnügen, dem Arbeitgeber den Satz "kein Betrieb ohne Betriebsvereinbarung" sagen zu dürfen. Die Kameras sind inzwischen installiert, sie sind aber noch nicht in Betrieb. Warum wohl...?

D
didi48

30.01.2007 um 14:42 Uhr

Arbeitgeber will Diebstähle und mutwillige Zerstörung aufdecken.

T
tramdriver

30.01.2007 um 14:47 Uhr

@didi48: Dann solle es ja sicherlich kein Problem für den AG sein, den Standardsatz mit der Leistungs- und Verhaltenskontrolle hineinzubringen. Und dann noch einen weiteren Satz wie "der BR wird im Schadensfall bei einer Auswertung hinzugezogen" oder so ähnlich. Das Machwerk solltet ihr dann nochmal von einem Anwalt eurer Wahl gegenlesen lassen und sicherlich steht einer Einigung dann nichts mehr im Wege. So ähnlich jedenfalls würden wir es machen... :-)

N
nan

30.01.2007 um 16:21 Uhr

hallo zusammen, wir haben erfahren, daß der AG nur mit 'Stift und Zettel' herumlaufen kann/darf um eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchzuführen. es besteht sonst die Gefahr des Kontextverlustes. Eine Betriebsvereinbarung sollte auf jeden Fall beinhalten,welche Daten erfasst werden, wozu werden sie ausgewertet(Zweck) wer hat Zugriff darauf (Berechtigung), wie wird mit den 'unnötig' gesammelten Daten umgegangen(personelle Konsequenzen, weil vielleicht jemand erkannt/gesehen wurde, der eine extra Pause macht, die Kamera, jedoch Diebstählen vorbeugen sollte)

T
tramdriver

30.01.2007 um 16:46 Uhr

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass man natürlich auch noch den Datenschutzbeauftragten mit hinzuziehen sollte.

Und eine Präambel mit dem Zweck der Vereinbarung (bzw. der Videoüberwachung) wäre ebenfalls nicht verkehrt.

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:21 Uhr

tramdriver du hast Vergessen ? ... Ist wohl nicht das erste mal !

Schon lächeln wen die Kamera dich an Strahlt und immer auf ein Gutes Aussehen achten ...

K
kai

01.02.2007 um 11:53 Uhr

Moin,

wir haben vor kurzem eine BV zu diesem Thema abgeschlossen. Da es sich um eine offene Überwachung der Eingangsbereiche inkl. Hinweisschildern handelt, war das alles nicht sooo tragisch. Mir hat ein Artikel aus der NZA geholfen ( NZA 2005, 1038). Dort werden zwei Urteile des BAG zu diesem Thema analysiert, nämlich 2 AZR 51/02 sowie 1 ABR 21/03. Hoffe das hilft.

Gruss, Kai

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