Erstellt am 30.01.2007 um 13:29 Uhr von sunflower73
Hallo,
Videoaufnahmen verweigern wir generell in unserer Firma.Wenn Ihr doch zustimmt nur über eine BV.
LG sunflower
Erstellt am 30.01.2007 um 13:30 Uhr von tramdriver
Natürlich solltet ihr dafür eine BV abschliessen (Grundlage wäre §87 Abs 1 Nr. 6), dazu gibt es jede Menge Text im Fitting. Da gehört meiner Meinung nach der wichtige Satz (für den Arbeitnehmer) rein, dass mit Hilfe der Videoaufzeichnungen keine Verhaltens- oder Leistungskontrolle durchgeführt wird.
Sicherlich hat der Arbeitgeber irgendeine Absicht, die hinter der Installation der Videoüberwachung steht. Fragt doch einfach mal.
In einer ähnlichen Situation hatte ich letztes Jahr das Vergnügen, dem Arbeitgeber den Satz "kein Betrieb ohne Betriebsvereinbarung" sagen zu dürfen. Die Kameras sind inzwischen installiert, sie sind aber noch nicht in Betrieb. Warum wohl...?
Erstellt am 30.01.2007 um 13:42 Uhr von didi48
Arbeitgeber will Diebstähle und mutwillige Zerstörung aufdecken.
Erstellt am 30.01.2007 um 13:47 Uhr von tramdriver
@didi48: Dann solle es ja sicherlich kein Problem für den AG sein, den Standardsatz mit der Leistungs- und Verhaltenskontrolle hineinzubringen. Und dann noch einen weiteren Satz wie "der BR wird im Schadensfall bei einer Auswertung hinzugezogen" oder so ähnlich. Das Machwerk solltet ihr dann nochmal von einem Anwalt eurer Wahl gegenlesen lassen und sicherlich steht einer Einigung dann nichts mehr im Wege. So ähnlich jedenfalls würden wir es machen... :-)
Erstellt am 30.01.2007 um 15:21 Uhr von nan
hallo zusammen,
wir haben erfahren, daß der AG nur mit 'Stift und Zettel' herumlaufen kann/darf um eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchzuführen. es besteht sonst die Gefahr des Kontextverlustes. Eine Betriebsvereinbarung sollte auf jeden Fall beinhalten,welche Daten erfasst werden, wozu werden sie ausgewertet(Zweck) wer hat Zugriff darauf (Berechtigung), wie wird mit den 'unnötig' gesammelten Daten umgegangen(personelle Konsequenzen, weil vielleicht jemand erkannt/gesehen wurde, der eine extra Pause macht, die Kamera, jedoch Diebstählen vorbeugen sollte)
Erstellt am 30.01.2007 um 15:46 Uhr von tramdriver
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass man natürlich auch noch den Datenschutzbeauftragten mit hinzuziehen sollte.
Und eine Präambel mit dem Zweck der Vereinbarung (bzw. der Videoüberwachung) wäre ebenfalls nicht verkehrt.
Erstellt am 01.02.2007 um 04:21 Uhr von schwester.s
tramdriver du hast Vergessen ? ... Ist wohl nicht das erste mal !
Schon lächeln wen die Kamera dich an Strahlt und immer auf ein Gutes Aussehen achten ...
Erstellt am 01.02.2007 um 10:53 Uhr von Kai
Moin,
wir haben vor kurzem eine BV zu diesem Thema abgeschlossen. Da es sich um eine offene Überwachung der Eingangsbereiche inkl. Hinweisschildern handelt, war das alles nicht sooo tragisch. Mir hat ein Artikel aus der NZA geholfen ( NZA 2005, 1038). Dort werden zwei Urteile des BAG zu diesem Thema analysiert, nämlich 2 AZR 51/02 sowie 1 ABR 21/03. Hoffe das hilft.
Gruss,
Kai