Hallo zusammen,
aus eigener Betroffenheit im Betrieb muss ich mich gerade damit beschäftigen, und frage deshalb nach euren Erfahrungen damit, bzw. nach weiteren Rechtsquellen.

Ich bin bisher soweit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Bezug auf das Recht am eigenen Bild insoweit eingeschränkt werden kann, dass der AG ein Bild für interne Zwecke (Intranet, Betriebsausweis,...) verwenden kann. Dann greift allerdings die Mitbestimmung des BR, z.B. nach § 94 BetrVG.

Bei der Visitenkarte geht es aber um die Verwendung des Bildes in der Öffentlichkeit, und hier kann es der AG m.E. nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers verwenden, das das von der Rechtsprechung entwickelte Persönlichkeitsrecht vorgeht.

Der AG hat natürlich die Möglichkeit, gar keine Visitenkarte ohne Bild herauszugeben, aber dann habe ich die Freiheit, diese Karte nicht verwenden zu müssen, falls ich es nicht will.

Wie sind eure Erfahrungen?