Erstellt am 23.08.2021 um 18:02 Uhr von Catweazle
Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. Finden kann man das in § 102 BetrVG.
Erstellt am 23.08.2021 um 18:10 Uhr von NeuS
Hallo Catweazle,
danke für die schnelle Antwort.
Das ist jedoch klar soweit.
Aber was ist wenn es nicht erforderlich erscheint? Darf ich den AN dann trotzdem informieren?
Erstellt am 23.08.2021 um 18:49 Uhr von Catweazle
Auch als BRM kannst du natürlich mit den Arbeitnehmern sprechen.
Erstellt am 23.08.2021 um 22:36 Uhr von ganther
bei einer geplanten Kündigung würde ich als Gremium IMMER mit dem MA sprechen.
Erstellt am 24.08.2021 um 07:19 Uhr von BRHamburg
Ist den eine Sozialauswahl gemacht worden?
Es ist immer gut, wemm Mitarbeiter schon vor dem offiziellen Zeitpunkt der Kündigung informiert sind. So können Sie den Schock erstmal verarbeiten und entsprechend handeln.
Erstellt am 24.08.2021 um 08:08 Uhr von Freizeit-BR
Du sagst "Aber was ist wenn es nicht erforderlich erscheint?" --> Was erforderlich ist entscheidest Du. Aber überlege dir ob du die schlechte Nachricht überbringen willst. Kontrolliert lieber, ob die Auswahl richtig gelaufen ist, und widersprecht wo es nur geht.
Die Kündigungen könnt Ihr nicht verhindern. Aber ihr könnt zeigen, das ihr es machen würdet. Es darf nicht die Meinung entstehen, Ihr unterstützt die Kündigungen. Und Widersprechen muss dem AN mitgeteilt werden. Dann hat er sogar schriftlich, dass ihr für ihn gekämpft habt.
Ich sitze in einem BR der wenig Rückhalt in der Belegschaft hat. 75% der Belegschaft würden den BR am liebsten abschaffen und mit den AG gemeinsame Sache machen. Aber 25% brauchen uns. Wenn ich mir vorstelle, die sollen entlassen werden.............
Deshalb habe ich manchmal sehr "merkwürdige" Meinungen.
Erstellt am 24.08.2021 um 08:24 Uhr von NeuS
Vielen Dank für die ganzen Antworten.
Der Fall ist leider absolut klar und fällt Allen, auch dem AG schwer. Ist aber unvermeidbar. Ich müsste zu sehr ins Detail gehen. Es ist im Prinzip wirklich nur eine vorab Info auf das was kommt. Deswegen frage ich mich, ob das dann überhaupt erlaubt ist.
Erstellt am 24.08.2021 um 10:56 Uhr von celestro
"Und Widersprechen muss dem AN mitgeteilt werden."
Aber nicht vom BR, richtig?
"Deswegen frage ich mich, ob das dann überhaupt erlaubt ist."
Ja, ist es. Wieso auch nicht? Datenschutz kann als Grund ja nicht ziehen, denn ihr sagt dem MA A ja nichts davon, das MA B gekündigt werden soll.
Erstellt am 24.08.2021 um 11:35 Uhr von Freizeit-BR
"Widersprechen muss dem AN mitgeteilt werden." -->
Bei der Kündigung bekommt der Arbeitnehmer die Mitteilung,
Der Betriebsrat wurde angehört und hat mit der Begründung ...... widersprochen.
Im Normalfall bekommt er eine Kopie von dem Beschluss.
Stell dir vor du bist Arbeitnehmer und wirst zum BR bestellt. Dieser sagt dann, Du wirst gekündigt und wir können das nicht verhindern. --> Warum willst du das machen?
Was passiert wen der Arbeitgeber dann doch keine Kündigung ausspricht.
Erstellt am 24.08.2021 um 11:41 Uhr von celestro
"Stell dir vor du bist Arbeitnehmer und wirst zum BR bestellt. Dieser sagt dann, Du wirst gekündigt und wir können das nicht verhindern. --> Warum willst du das machen?
Was passiert wen der Arbeitgeber dann doch keine Kündigung ausspricht."
Welchen Schluss soll man daraus ziehen? Den AN vielleicht NIEMALS ansprechen als BR? Das wäre mMn völlig falsch.
Erstellt am 24.08.2021 um 11:49 Uhr von Freizeit-BR
Ich als Betriebsrat teile niemandem mit, dass er entlassen wird. Schon gar nicht versuche ich Gründe dafür darzulegen. Das kann der AG schön selber machen. Im Verlauf einer Anhörung kann man sicher erwähnen, dass eine Kündigung droht. Aber der AG entscheidet nach der Anhörung und nach unserem Beschluss. Was er entscheidet darf er veröffentlichen.
Erstellt am 24.08.2021 um 13:40 Uhr von celestro
Ich stelle mir gerade vor, wie Du mit dem AN über die Kündigungsanhörung reden willst, ohne ihm mitzuteilen, das er raus geworfen werden soll.
Man "kann" erwähnen, das eine Kündigung droht? Echt jetzt?
Erstellt am 24.08.2021 um 18:28 Uhr von BRHamburg
@Freizeit BR Sorry Wenn ich deine Antworten hier lese kann ich die 75% sehr gut verstehen.
Erstellt am 25.08.2021 um 08:49 Uhr von Freizeit-BR
Ich dachte man kann hier seine Meinung sagen ohne gleich verurteilt zu werden. Aber dem ist nicht so. Ihr verurteil mich, ob wohl ihr mich nicht kennt. Aber ich habe gemerkt, Betriebsräte mit hunderten Mitarbeitern belächeln Betriebsräte mit 80 Mitarbeitern.
Erstellt am 25.08.2021 um 09:29 Uhr von Relfe
Diese Antwort wurde von "Relfe" gelöscht.
Erstellt am 25.08.2021 um 12:12 Uhr von xyz68
"Ich als Betriebsrat teile niemandem mit, dass er entlassen wird. Schon gar nicht versuche ich Gründe dafür darzulegen. Das kann der AG schön selber machen. Im Verlauf einer Anhörung kann man sicher erwähnen, dass eine Kündigung droht. Aber der AG entscheidet nach der Anhörung und nach unserem Beschluss. Was er entscheidet darf er veröffentlichen."
Ich teile ja dem Arbeitnehmer nicht mit, dass er entlassen wird, sondern dass die Entlassung geplant wird und wir gemeinsam nach Argumenten suchen, dass dieser Schritt nicht gegangen wird. Wir hatten schon einige Male das "Vergnügen" das Kündigungen anstanden. Betriebsbedingt bisher nicht aber aus anderen Gründen. Da macht es schon auch Sinn, die Hintergründe aus Sicht des Mitarbeiters zu hören. Genauso wie es bei betriebsbedingten Gründen Sinn macht, mit den Kollegen zu sprechen. Manchmal tun sich ganz neue Wege auf.
Und wir haben es auch schon geschafft, Kündigungen zu verhindern mit den Argumenten der Mitarbeiter.
Erstellt am 26.08.2021 um 09:51 Uhr von Enigmathika
"Stell dir vor du bist Arbeitnehmer und wirst zum BR bestellt."
Wir als BR von 90 Mitarbeitern haben noch NIE einen Arbeitnehmer zu uns bestellt. Wir gehen hin oder rufen an und laden ein. Wir fragen IMMER, ob derjenige überhaupt mit uns sprechen will.
"Was passiert wen der Arbeitgeber dann doch keine Kündigung ausspricht. "
Dann weiß der Arbeitnehmer, dass er potentiell auf der Abschussliste steht und kann sich ggf. umorientieren.
LG
Enigmathika