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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechnungen unterschreiben?

B
Biber
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung verlangt seit kurzem das der Betriebsratsvorsitzende Rechnungen für den Betriebsrat, die von Seminarveranstaltern, Hotels o.ä. an die Firma gestellt werden überprüft, und als sachlich richtig unterschreibt. Das auch wenn er nicht selbst an solch einem Seminar teilgenommen hat. Ist das so üblich?

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Community-Antworten (36)

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hotzenplotz

14.08.2010 um 17:14 Uhr

ein derartiges Verlangen halte ich weder für üblich noch für erzwingbar was heißt, wenn der BRV nicht möchte, sollte er auch nicht unterschreiben

der BR beschließt die entsprechenden Maßnahmen (hier :Schulungen) der AG hat zu bezahlen punkt

wenn er mit Rechnungen nicht einverstanden ist, muß er sich mit dem Rechnungssteller persönlich auseinandersetzen es ist nicht Aufgabe des BR, Rechnungen zu überprüfen....

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magdalena

14.08.2010 um 18:54 Uhr

selbstredend kanndie geschäftsleitung das verlangen, sie bezahlt schließlich

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ridgeback

14.08.2010 um 19:00 Uhr

...mit der Beschlussfassung, erhält der AG, die Kosten des Seminars sowie der Hotelkosten. Was sollte jetzt noch durch den BRV geprüft werden? Und was geschieht wenn der BRV nicht unterschreibt?

M
magdalena

14.08.2010 um 19:02 Uhr

ridgeback dann bezahlt er selbst

R
ridgeback

14.08.2010 um 19:05 Uhr

magdalena, :-)))) der BRV? Zumal bei vielen Anbietern die Kostenübernahmeerklärung durch den AG vorliegt.

M
magdalena

14.08.2010 um 19:09 Uhr

Zumal bei vielen Anbietern die Kostenübernahmeerklärung durch den AG vorliegt.

und wenn sie niht vorliegt?

R
ridgeback

14.08.2010 um 19:11 Uhr

Sofern der Beschluss ok ist, wenden sich diese Anbieter an den AG.

P
pfeilenbogen

14.08.2010 um 19:13 Uhr

Ich denke ist ok, so kenne ich es auch. Weiter auch das der AG verlangen kann, das diese Rechung so wie gestellt auch rchtens ist. Also hat die Maßnahme so wie berechnet stattgefunden, sind es die Kosten welche man mit der Seminaranmeldung beantragt hat. Also, wurde nur das wie beantrag in Rechnung gestellt.

Es könnte ja durchaus sein, dass ein Seminarveranstallter mal einen Fehler macht und etwas falsches in Rechnung stellt. Prüfen ob es so ok ist kann ja nur der Teilnehmer bzw. stellvertretend für ihn der BRV

H
hotzenplotz

14.08.2010 um 19:17 Uhr

magdalena, das ist doch Unsinn, was du schreibst

der AG schuldet dem Seminaranbieter die Kosten des Lehrgangs also ist es im Streitfall Sache dieser beiden, eine korrekte Beschlußfassung des BR zu diesem Lehrgang vorausgesetzt, die Angelegenheit auszufechten

völlig unabhängig davon, ob der AG möchte, daß der BRV die Rechnungen vorher erst nochmal überprüfen soll, bevor sie beglichen werden

auf keinen Fall impliziert der § 40 BetrVG daß der BRV die Kosten selbst übernehmen müsste, falls er die Rechnungen nicht überprüft bzw. die Richtigkeit durch Unterschrift bestätigt

R
ridgeback

14.08.2010 um 19:19 Uhr

pfeilenbogen, das ist nicht die Baustelle des BRV.

M
magdalena

14.08.2010 um 19:28 Uhr

sehr geehrter herr hotzenplotz, der seminaranbieter streitet sich mit dem arbeitgeber, wenn keine kostenübernahme vorliegt wendet er sich an die die teilgenommen haben

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ridgeback

14.08.2010 um 19:30 Uhr

...nun entfernen wir uns immer mehr der Fragestellung.

H
hotzenplotz

14.08.2010 um 19:39 Uhr

liebe magdalena

.....die die Rechnung ihrerseits unter Hinweis auf ihren Beschluß dem AG vorlegen (ob nun geprüft oder ungeprüft)

M
magdalena

14.08.2010 um 19:47 Uhr

lieber herr hotzenplotz, solange keine kostenzusage vorliegt, wendet sich der seminaranbieter an den betriebsratsvorsitzenden

H
hotzenplotz

14.08.2010 um 20:16 Uhr

geschätzte magdalena

...der seinerseits dem Seminaranbieter den wirksamen Beschluß vorlegt und unter Hinweis auf § 40 BetrVG darum bittet, die Rechnung an den AG zu übersenden

außerdem glaube ich der Eingangsfrage zu entnehmen, daß die Rechnungen bereits an den AG gingen, weshalb sich dazu weitere Überlegungen als obsolet erweisen würden

übrigens: Anbieter von BR-Seminaren wissen ob der Mittellosigkeit von Betriebsräten so daß sie sich kaum mit diesem über eine begleichbare Rechnung herum- streiten werden

M
magdalena

14.08.2010 um 21:12 Uhr

werter hotzenplotz, wer wird es wagen rittersmann oder knapp mich zu schlagen, ich unterwerfe mich dir

H
hotzenplotz

14.08.2010 um 21:22 Uhr

aber, aber, magdalena, wir diskutieren doch nur.............

es geht doch nicht um Sieg oder Niederlage

erhebe dich , holde maid ;-))

M
magdalena

14.08.2010 um 21:27 Uhr

hotzenplotz, sein oder nicht sein das ist hier die frage

ich verneige mich vor dir edelster rittersmann ;-))))

P
pirat

15.08.2010 um 00:34 Uhr

@Biber, durchaus üblich, prinzipiell in Ordnung, wenn es zu den betrieblichen Geflogenheiten gehört ( internes Rechnungs-Buchungswesen)

I
Immie

15.08.2010 um 02:12 Uhr

@pfeilenbogen Welche Seminarunterlagen erhält der Arbeitgeber denn, mit der Information über den Beschluss der teilnahme von BRM XY? Wenn sie vollständig sind kann der Arbeitgeber die Rechnung selber prüfen.

P
pfeilenbogen

15.08.2010 um 12:12 Uhr

Immie

Selbst mit dem Beschluss kann der AG nicht fetstellen ob das Seminar wie beschlossen auch stattgefunden hat (Umfang/ Leistung). Also kann er nicht feststellen ob die Rechung so im Unfang/ Inhalt richtig ist. Somit kann er nicht prüfen, da er ja nicht teilgenommen hat. Der Versanstallter könnte ja von der Ausschreibung abgewischen sein, als das Seminar mit geringerer Leistung durch geführt haben. So z.B. auch nicht die angekündigten hochrangige (teieren) Referenten eingesetzt haben, sonder aus Kostengründen andere usw.

Somit besteht ein pbliches Interesse wie bei einem jeden eine Rechung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Dieses kann wie immer nur der wer Betroffene.

Jeder SB/ verantwortliche für eine Rechnung in einem Betrieb der Einkäufe/ Kosten tätigt prüft i.d.R. die sachliche Richtigkeit

I
Immie

15.08.2010 um 12:23 Uhr

@pfeilenbogen Welche Unterlagen?

P
Pippilotta

15.08.2010 um 12:47 Uhr

@Immie In manchen Betrieben ist es durchaus üblich das die Bescheinigung für ein erfolgreih abgeschlossenes Seminar beim AG vorgelegt wird, wie oben von @pirat beschrieben. Dies benötigt der AG dann im Rahmen von Zertifizierungen und HACCP.

@pfeilenbogen Grundsätzlich ist es aber so der der BRV nicht in dieser Eigenschaft der Vorgesetzte der einzelnen BRM´s ist. Hier würde ich im Analog dazu die Begründung aus dem Däubler § 38 Rn 5 nehmen; auch wenn es nicht explizit um Freistellung geht. Aber es stellt sich doch die Frage , wie kann ein BRV etwas unterschreiben an dem er nicht teilgenommen hat?

I
Immie

15.08.2010 um 14:11 Uhr

@Pippilotta Du verstehst es auch nicht. Welche Unterlagen bekommt der Arbeitgeber vor dem Seminar?

P
pfeilenbogen

15.08.2010 um 16:15 Uhr

Pippilotta

Er ist nicht der Vorgeetzte aber er vertritt den BR gegenüber dem AG. Er vertritt somit gegenüber dem AG auch den Beschluss des BR über die Schulungsmaßnahmen.

Immie Der AG hat den BR-Beschluss und dazu auch die Anmeldeunterlagen/ Ausschreibungsunterlagen für die Schulungsmaßnahme über Inhalt usw. und er bekommt letzlich die Rechnung.

Der AG hat den Rechtsanspruch vom BR/BRM zu erfahren, besteht die Rechnung auch inhaltlich zu Recht. Er muss nicht einfach eine Rechnung als richtig akzeptieren, so wie kein "Kaufmann" oder Privatmann. Ich denke einmal, dass auch du nicht einfach Rechnungen an dich blind als richtig akzeptierst.

Letztlich ist es auch weder ein „Beinbruch“ noch sonstiges vorwerfbares, wenn der BRV für den BR Rechungen, Kosten des BR als sachlich richtig bestätigt.

Das macht auch jeder AN mit seinen Spesen/Reosekostenabrechnungen mit der Unterschrift darunter.

Also, im Gesetz steht auch "nur" dass der AG die notwenigen Kosten des Br zu tragen hat, aber nicht dass er diese "Blind" und ohne Rückfrage und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit machen muss.

I
Immie

15.08.2010 um 16:54 Uhr

@Pippilotta

...@Immie In manchen Betrieben ist es durchaus üblich das die Bescheinigung für ein erfolgreih abgeschlossenes Seminar beim AG vorgelegt wird, wie oben von @pirat beschrieben. Dies benötigt der AG dann im Rahmen von Zertifizierungen und HACCP.

Habe ich das angezweifelt? Das was du hier machst kommt mir so bekannt vor:-)))

@pfeilenbogen Lass gut sein.

P
Pippilotta

15.08.2010 um 22:46 Uhr

@Immie Erst mal entschuldigung dafür das ich Dich missvertanden habe was das Schreiben an den AG betrifft. Ich habe es wohl nicht richtig gelesen das Du Dich auf die Zeit vor dem Seminar bezogen hast.

Was ich aber jetzt leider Gottes nicht verstehe ist der 2. Teil. Was bitte habe ich getan was Dir bekannt vor kommt? Und warum schneidest Du einem Drtten die Diskusion ab indem Du einfach sagst, lass gut sein. Bist Du der Betreiber dieser Diskusionsplattform oder ein BRV der dies in seinem Gremium auch so macht? Wenn Du hier noch mal reinschaust wäre ich Dankbar für eine Aufklärung

I
Immie

15.08.2010 um 23:28 Uhr

@Pippilotta ...Was bitte habe ich getan was Dir bekannt vor kommt?... Interpretation ohne Glaskugel.

...Und warum schneidest Du einem Drtten die Diskusion ab indem Du einfach sagst, lass gut sein... Damit habe ich gesagt, das ich dieses Spiel nicht mehr mitspiele.

...Bist Du der Betreiber dieser Diskusionsplattform... Nein. Schade das du noch nicht gemerkt hast wer das ist.

...oder ein BRV... Auch das nicht.

...der dies in seinem Gremium auch so macht?... Siehst du. Du machst es schon wieder.

...Wenn Du hier noch mal reinschaust wäre ich Dankbar für eine Aufklärung.... Reicht dir das? Oder brauchst du es detaillierter?

M
magdalena

15.08.2010 um 23:34 Uhr

immie Habe ich das angezweifelt? Das was du hier machst kommt mir so bekannt vor:-))) auch du machst interpretation ohne glaskugel, dann nenn ross und reiter

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Pippilotta

16.08.2010 um 00:00 Uhr

@magdalena Danke. Ich muß mich hier wohl erst noch an den Ton hier gewöhnen.

In dem Gremium von @Immie möchte ich aber auch nicht unbedingt sein. Man stellt einfache Fragen und bekommt wirsche Antworten, oder aber eine Frage wird auseinander gerissen so das man dann antworten kann wie es einem gerade passt.

In wie fern ross und reiter nennen? Denkt sie ich wäre nicht ich? Dann würde ich das auch gerne wissen, wen sie meint?

I
Immie

16.08.2010 um 00:01 Uhr

@magdalena Wenn du mir bitte erklären könntest, warum du das wissen möchtest. Oder ist Pippilotta dein zweiter Vorname?

P
Pippilotta

16.08.2010 um 00:11 Uhr

@ Immie Warum dichtest Du mir an das ich jemand anderes sei? Hat @magdalena oder ich Dir was getan was Dich persönlich beleidigt?

M
magdalena

16.08.2010 um 00:44 Uhr

@ ImmieOder ist Pippilotta dein zweiter Vorname? nein es ist lottapippi, bist du immie oder wie ist dein zweiter vorname, du spielst gerne......

I
Immie

16.08.2010 um 00:47 Uhr

@Magda Lena Pippi Lotta

Welches Problem habt ihr eigentlich? Wer sprach von Rössern und Reitern? Ich? Oder war es Magda? Oder Lena? Könntet ihr euren Zickenterror bitte woanders ausleben! Pippi, ich habe Lotta nichts angedichtet. Die Art und Weise, wie ihr schreibt und was ihr schreibt, breitet sich nur immer weiter in diesem Forum aus. Es ist wie ein Virus.

Ob ihr mich persönlich beleidigt habt, könnt nur ihr wissen, da ich euch nicht kenne. Wenn ihr es getan habt, werdet ihr es aber gemerkt haben, und müsstet es eigentlich wissen.

Nun noch zu... ...In dem Gremium von @Immie möchte ich aber auch nicht unbedingt sein. Man stellt einfache Fragen und bekommt wirsche Antworten, oder aber eine Frage wird auseinander gerissen so das man dann antworten kann wie es einem gerade passt...

Ihr solltet euch kein Urteil über Menschen erlauben die ihr nicht kennt. Über unser Gremium könnt ihr an bekannter Stelle Infos einholen.

Und jetzt ist es, für mich, genug mit dem Kindergarten. Ihr zwei könnt gerne noch weiterspielen. Nicht das wieder einer denkt,ich würde hier irgendjemandem irgendetwas verbieten wollen.

M
magdalena

16.08.2010 um 00:58 Uhr

Welches Problem habt ihr eigentlich? die frage ist eher, was hast du für ein problem mit uns? Wer sprach von Rössern und Reitern? ich und damit war die sache gemeint

Könntet ihr euren Zickenterror bitte woanders ausleben! habe ich dich beleidigt und zicke genannt

Pippi, ich habe Lotta nichts angedichtet. du dichtest den anderen was an mit deinen komischen andeutungen, ich habe kein problem mit pippilotta

Ihr solltet euch kein Urteil über Menschen erlauben die ihr nicht kennt das urteil hast du dir gebildet, nicht wir und wir haben dich auch nicht beleidigt

I
Immie

16.08.2010 um 01:30 Uhr

@magdalena

Da frage ich dich doch nur noch, was und nicht mehr, ob ich euch was getan habe... so wie ihr euch hier aufführt.

Ich dichte keinem was an. Ich habe dich auch nicht Zicke genannt. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich ein Problem mit Pippilotta habe. Ich habe auch niemenden beleidigt Ich habe mir auch kein Urteil gebildet.

Aber du lässt einem ja fast keine Wahl mehr!

Schlaf gut.

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