Erstellt am 14.08.2010 um 15:14 Uhr von hotzenplotz
ein derartiges Verlangen halte ich weder für üblich noch für erzwingbar
was heißt, wenn der BRV nicht möchte, sollte er auch nicht unterschreiben
der BR beschließt die entsprechenden Maßnahmen (hier :Schulungen)
der AG hat zu bezahlen
punkt
wenn er mit Rechnungen nicht einverstanden ist, muß er sich mit dem Rechnungssteller persönlich auseinandersetzen
es ist nicht Aufgabe des BR, Rechnungen zu überprüfen....
Erstellt am 14.08.2010 um 16:54 Uhr von magdalena
selbstredend kanndie geschäftsleitung das verlangen, sie bezahlt schließlich
Erstellt am 14.08.2010 um 17:00 Uhr von ridgeback
...mit der Beschlussfassung, erhält der AG, die Kosten des Seminars sowie der Hotelkosten. Was sollte jetzt noch durch den BRV geprüft werden?
Und was geschieht wenn der BRV nicht unterschreibt?
Erstellt am 14.08.2010 um 17:02 Uhr von magdalena
ridgeback dann bezahlt er selbst
Erstellt am 14.08.2010 um 17:05 Uhr von ridgeback
magdalena,
:-)))) der BRV?
Zumal bei vielen Anbietern die Kostenübernahmeerklärung durch den AG vorliegt.
Erstellt am 14.08.2010 um 17:09 Uhr von magdalena
Zumal bei vielen Anbietern die Kostenübernahmeerklärung durch den AG vorliegt.
und wenn sie niht vorliegt?
Erstellt am 14.08.2010 um 17:11 Uhr von ridgeback
Sofern der Beschluss ok ist, wenden sich diese Anbieter an den AG.
Erstellt am 14.08.2010 um 17:13 Uhr von pfeilenbogen
Ich denke ist ok, so kenne ich es auch. Weiter auch das der AG verlangen kann, das diese Rechung so wie gestellt auch rchtens ist. Also hat die Maßnahme so wie berechnet stattgefunden, sind es die Kosten welche man mit der Seminaranmeldung beantragt hat. Also, wurde nur das wie beantrag in Rechnung gestellt.
Es könnte ja durchaus sein, dass ein Seminarveranstallter mal einen Fehler macht und etwas falsches in Rechnung stellt. Prüfen ob es so ok ist kann ja nur der Teilnehmer bzw. stellvertretend für ihn der BRV
Erstellt am 14.08.2010 um 17:17 Uhr von hotzenplotz
magdalena,
das ist doch Unsinn, was du schreibst
der AG schuldet dem Seminaranbieter die Kosten des Lehrgangs
also ist es im Streitfall Sache dieser beiden, eine korrekte Beschlußfassung des BR zu diesem Lehrgang vorausgesetzt, die Angelegenheit auszufechten
völlig unabhängig davon, ob der AG möchte, daß der BRV die Rechnungen vorher erst nochmal überprüfen soll, bevor sie beglichen werden
auf keinen Fall impliziert der § 40 BetrVG
daß der BRV die Kosten selbst übernehmen müsste, falls er die Rechnungen
nicht überprüft bzw. die Richtigkeit durch Unterschrift bestätigt
Erstellt am 14.08.2010 um 17:19 Uhr von ridgeback
pfeilenbogen,
das ist nicht die Baustelle des BRV.
Erstellt am 14.08.2010 um 17:28 Uhr von magdalena
sehr geehrter herr hotzenplotz, der seminaranbieter streitet sich mit dem arbeitgeber, wenn keine kostenübernahme vorliegt wendet er sich an die die teilgenommen haben
Erstellt am 14.08.2010 um 17:30 Uhr von ridgeback
...nun entfernen wir uns immer mehr der Fragestellung.
Erstellt am 14.08.2010 um 17:39 Uhr von hotzenplotz
liebe magdalena
.....die die Rechnung ihrerseits unter Hinweis auf ihren Beschluß dem AG vorlegen (ob nun geprüft oder ungeprüft)
Erstellt am 14.08.2010 um 17:47 Uhr von magdalena
lieber herr hotzenplotz, solange keine kostenzusage vorliegt, wendet sich der seminaranbieter an den betriebsratsvorsitzenden
Erstellt am 14.08.2010 um 18:16 Uhr von hotzenplotz
geschätzte magdalena
...der seinerseits dem Seminaranbieter den wirksamen Beschluß vorlegt und unter Hinweis auf § 40 BetrVG darum bittet, die Rechnung an den AG zu übersenden
außerdem glaube ich der Eingangsfrage zu entnehmen, daß die Rechnungen bereits an den AG gingen, weshalb sich dazu weitere Überlegungen als obsolet erweisen würden
übrigens: Anbieter von BR-Seminaren wissen ob der Mittellosigkeit von Betriebsräten
so daß sie sich kaum mit diesem über eine begleichbare Rechnung herum-
streiten werden
Erstellt am 14.08.2010 um 19:12 Uhr von magdalena
werter hotzenplotz, wer wird es wagen rittersmann oder knapp mich zu schlagen, ich unterwerfe mich dir
Erstellt am 14.08.2010 um 19:22 Uhr von hotzenplotz
aber, aber, magdalena, wir diskutieren doch nur.............
es geht doch nicht um Sieg oder Niederlage
erhebe dich , holde maid ;-))
Erstellt am 14.08.2010 um 19:27 Uhr von magdalena
hotzenplotz, sein oder nicht sein das ist hier die frage
ich verneige mich vor dir edelster rittersmann ;-))))
Erstellt am 14.08.2010 um 22:34 Uhr von pirat
@Biber,
durchaus üblich, prinzipiell in Ordnung,
wenn es zu den betrieblichen Geflogenheiten gehört ( internes Rechnungs-Buchungswesen)
Erstellt am 15.08.2010 um 00:12 Uhr von Immie
@pfeilenbogen
Welche Seminarunterlagen erhält der Arbeitgeber denn, mit der Information über den Beschluss der teilnahme von BRM XY?
Wenn sie vollständig sind kann der Arbeitgeber die Rechnung selber prüfen.
Erstellt am 15.08.2010 um 10:12 Uhr von pfeilenbogen
Immie
Selbst mit dem Beschluss kann der AG nicht fetstellen ob das Seminar wie beschlossen auch stattgefunden hat (Umfang/ Leistung). Also kann er nicht feststellen ob die Rechung so im Unfang/ Inhalt richtig ist. Somit kann er nicht prüfen, da er ja nicht teilgenommen hat. Der Versanstallter könnte ja von der Ausschreibung abgewischen sein, als das Seminar mit geringerer Leistung durch geführt haben. So z.B. auch nicht die angekündigten hochrangige (teieren) Referenten eingesetzt haben, sonder aus Kostengründen andere usw.
Somit besteht ein pbliches Interesse wie bei einem jeden eine Rechung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Dieses kann wie immer nur der wer Betroffene.
Jeder SB/ verantwortliche für eine Rechnung in einem Betrieb der Einkäufe/ Kosten tätigt prüft i.d.R. die sachliche Richtigkeit
Erstellt am 15.08.2010 um 10:23 Uhr von Immie
@pfeilenbogen
Welche Unterlagen?
Erstellt am 15.08.2010 um 10:47 Uhr von Pippilotta
@Immie
In manchen Betrieben ist es durchaus üblich das die Bescheinigung für ein erfolgreih abgeschlossenes Seminar beim AG vorgelegt wird, wie oben von @pirat beschrieben.
Dies benötigt der AG dann im Rahmen von Zertifizierungen und HACCP.
@pfeilenbogen
Grundsätzlich ist es aber so der der BRV nicht in dieser Eigenschaft der Vorgesetzte der einzelnen BRM´s ist.
Hier würde ich im Analog dazu die Begründung aus dem Däubler § 38 Rn 5 nehmen; auch wenn es nicht explizit um Freistellung geht. Aber es stellt sich doch die Frage , wie kann ein BRV etwas unterschreiben an dem er nicht teilgenommen hat?
Erstellt am 15.08.2010 um 12:11 Uhr von Immie
@Pippilotta
Du verstehst es auch nicht.
Welche Unterlagen bekommt der Arbeitgeber vor dem Seminar?
Erstellt am 15.08.2010 um 14:15 Uhr von pfeilenbogen
Pippilotta
Er ist nicht der Vorgeetzte aber er vertritt den BR gegenüber dem AG. Er vertritt somit gegenüber dem AG auch den Beschluss des BR über die Schulungsmaßnahmen.
Immie
Der AG hat den BR-Beschluss und dazu auch die Anmeldeunterlagen/ Ausschreibungsunterlagen für die Schulungsmaßnahme über Inhalt usw. und er bekommt letzlich die Rechnung.
Der AG hat den Rechtsanspruch vom BR/BRM zu erfahren, besteht die Rechnung auch inhaltlich zu Recht. Er muss nicht einfach eine Rechnung als richtig akzeptieren, so wie kein "Kaufmann" oder Privatmann. Ich denke einmal, dass auch du nicht einfach Rechnungen an dich blind als richtig akzeptierst.
Letztlich ist es auch weder ein „Beinbruch“ noch sonstiges vorwerfbares, wenn der BRV für den BR Rechungen, Kosten des BR als sachlich richtig bestätigt.
Das macht auch jeder AN mit seinen Spesen/Reosekostenabrechnungen mit der Unterschrift darunter.
Also, im Gesetz steht auch "nur" dass der AG die notwenigen Kosten des Br zu tragen hat, aber nicht dass er diese "Blind" und ohne Rückfrage und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit machen muss.
Erstellt am 15.08.2010 um 14:54 Uhr von Immie
@Pippilotta
...@Immie
In manchen Betrieben ist es durchaus üblich das die Bescheinigung für ein erfolgreih abgeschlossenes Seminar beim AG vorgelegt wird, wie oben von @pirat beschrieben.
Dies benötigt der AG dann im Rahmen von Zertifizierungen und HACCP.
Habe ich das angezweifelt? Das was du hier machst kommt mir so bekannt vor:-)))
@pfeilenbogen
Lass gut sein.
Erstellt am 15.08.2010 um 20:46 Uhr von Pippilotta
@Immie
Erst mal entschuldigung dafür das ich Dich missvertanden habe was das Schreiben an den AG betrifft. Ich habe es wohl nicht richtig gelesen das Du Dich auf die Zeit vor dem Seminar bezogen hast.
Was ich aber jetzt leider Gottes nicht verstehe ist der 2. Teil. Was bitte habe ich getan was Dir bekannt vor kommt? Und warum schneidest Du einem Drtten die Diskusion ab indem Du einfach sagst, lass gut sein. Bist Du der Betreiber dieser Diskusionsplattform oder ein BRV der dies in seinem Gremium auch so macht?
Wenn Du hier noch mal reinschaust wäre ich Dankbar für eine Aufklärung
Erstellt am 15.08.2010 um 21:28 Uhr von Immie
@Pippilotta
...Was bitte habe ich getan was Dir bekannt vor kommt?...
Interpretation ohne Glaskugel.
...Und warum schneidest Du einem Drtten die Diskusion ab indem Du einfach sagst, lass gut sein...
Damit habe ich gesagt, das ich dieses Spiel nicht mehr mitspiele.
...Bist Du der Betreiber dieser Diskusionsplattform...
Nein. Schade das du noch nicht gemerkt hast wer das ist.
...oder ein BRV...
Auch das nicht.
...der dies in seinem Gremium auch so macht?...
Siehst du. Du machst es schon wieder.
...Wenn Du hier noch mal reinschaust wäre ich Dankbar für eine Aufklärung....
Reicht dir das? Oder brauchst du es detaillierter?
Erstellt am 15.08.2010 um 21:34 Uhr von magdalena
immie Habe ich das angezweifelt? Das was du hier machst kommt mir so bekannt vor:-)))
auch du machst interpretation ohne glaskugel, dann nenn ross und reiter
Erstellt am 15.08.2010 um 22:00 Uhr von Pippilotta
@magdalena
Danke. Ich muß mich hier wohl erst noch an den Ton hier gewöhnen.
In dem Gremium von @Immie möchte ich aber auch nicht unbedingt sein. Man stellt einfache Fragen und bekommt wirsche Antworten, oder aber eine Frage wird auseinander gerissen so das man dann antworten kann wie es einem gerade passt.
In wie fern ross und reiter nennen? Denkt sie ich wäre nicht ich?
Dann würde ich das auch gerne wissen, wen sie meint?
Erstellt am 15.08.2010 um 22:01 Uhr von Immie
@magdalena
Wenn du mir bitte erklären könntest, warum du das wissen möchtest.
Oder ist Pippilotta dein zweiter Vorname?
Erstellt am 15.08.2010 um 22:11 Uhr von Pippilotta
@ Immie
Warum dichtest Du mir an das ich jemand anderes sei?
Hat @magdalena oder ich Dir was getan was Dich persönlich beleidigt?
Erstellt am 15.08.2010 um 22:44 Uhr von magdalena
@ ImmieOder ist Pippilotta dein zweiter Vorname?
nein es ist lottapippi, bist du immie oder wie ist dein zweiter vorname, du spielst gerne......
Erstellt am 15.08.2010 um 22:47 Uhr von Immie
@Magda Lena Pippi Lotta
Welches Problem habt ihr eigentlich?
Wer sprach von Rössern und Reitern?
Ich? Oder war es Magda? Oder Lena?
Könntet ihr euren Zickenterror bitte woanders ausleben!
Pippi, ich habe Lotta nichts angedichtet.
Die Art und Weise, wie ihr schreibt und was ihr schreibt, breitet sich nur immer weiter in diesem Forum aus. Es ist wie ein Virus.
Ob ihr mich persönlich beleidigt habt, könnt nur ihr wissen, da ich euch nicht kenne.
Wenn ihr es getan habt, werdet ihr es aber gemerkt haben, und müsstet es eigentlich wissen.
Nun noch zu...
...In dem Gremium von @Immie möchte ich aber auch nicht unbedingt sein. Man stellt einfache Fragen und bekommt wirsche Antworten, oder aber eine Frage wird auseinander gerissen so das man dann antworten kann wie es einem gerade passt...
Ihr solltet euch kein Urteil über Menschen erlauben die ihr nicht kennt. Über unser Gremium könnt ihr an bekannter Stelle Infos einholen.
Und jetzt ist es, für mich, genug mit dem Kindergarten.
Ihr zwei könnt gerne noch weiterspielen. Nicht das wieder einer denkt,ich würde hier irgendjemandem irgendetwas verbieten wollen.
Erstellt am 15.08.2010 um 22:58 Uhr von magdalena
Welches Problem habt ihr eigentlich?
die frage ist eher, was hast du für ein problem mit uns?
Wer sprach von Rössern und Reitern?
ich und damit war die sache gemeint
Könntet ihr euren Zickenterror bitte woanders ausleben!
habe ich dich beleidigt und zicke genannt
Pippi, ich habe Lotta nichts angedichtet.
du dichtest den anderen was an mit deinen komischen andeutungen, ich habe kein problem mit pippilotta
Ihr solltet euch kein Urteil über Menschen erlauben die ihr nicht kennt
das urteil hast du dir gebildet, nicht wir und wir haben dich auch nicht beleidigt
Erstellt am 15.08.2010 um 23:30 Uhr von Immie
@magdalena
Da frage ich dich doch nur noch, was und nicht mehr, ob ich euch was getan habe...
so wie ihr euch hier aufführt.
Ich dichte keinem was an.
Ich habe dich auch nicht Zicke genannt.
Ich habe auch nicht gesagt, dass ich ein Problem mit Pippilotta habe.
Ich habe auch niemenden beleidigt
Ich habe mir auch kein Urteil gebildet.
Aber du lässt einem ja fast keine Wahl mehr!
Schlaf gut.