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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz Personalkaufrechnungen - Muß der BR oder der MA informiert werden?

S
svensven
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Unternehmen können Personalkäufe getätigt werden. Der Betriebsleiter druckt sich von MA Rechnungen aus, auf denen auch die Unterschrift der Kartenzahlung registriert ist. Die Rechnungen sind durch seinen unabgeschlossenen Schreibtisch allen MA zugänglich. Der BR kennt keine dafür und keine dagegenRegelung. Darf der Betriebsleiter sich alle Rechnungen eines MA ansehen? Wie müssen die Daten geschützt werden? Muß der BR oder der MA informiert werden? Der Zweck der Handlung ist unklar. Es besteht kein Diebstahls- oder Betrugsverdacht.

Danke.

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Community-Antworten (3)

P
pit47

12.09.2008 um 10:28 Uhr

Hallo svensven, der BR soll sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmen wenden, dieser wird die erforderlichen Schritte unternehmen.

D
DonJohnson

12.09.2008 um 23:29 Uhr

Anscheinend ist die Sache also nciht wirklich geregelt. Das sollte dann gemacht werden, da es sich um Fragen der Ordnung des Betriebes handelt. Der BR sollte sein Initiativrecht bezüglich § 87 Abs 1 Satz 1 BetrVG wahr nehmen und das in einer BV regeln. Dennoch halte auch ich die Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten (wenn vorhanden) für ein MUSS! Der sollte auch bei der Ausarbeitung der BV mit im Boot sein!

K
Kölner

13.09.2008 um 14:10 Uhr

@svensven Du kennst kein 'Dafür oder Dagegen'? Ich bin irritiert... BDSG, GG ... Euch wünsche ich neben der tatsächlich sehr erforderlichen BV auch ein Datenschutzseminar für BR's. Dringend.

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