Erstellt am 12.09.2008 um 08:28 Uhr von pit47
Hallo svensven,
der BR soll sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmen wenden, dieser wird die erforderlichen Schritte unternehmen.
Erstellt am 12.09.2008 um 21:29 Uhr von DonJohnson
Anscheinend ist die Sache also nciht wirklich geregelt. Das sollte dann gemacht werden, da es sich um Fragen der Ordnung des Betriebes handelt. Der BR sollte sein Initiativrecht bezüglich § 87 Abs 1 Satz 1 BetrVG wahr nehmen und das in einer BV regeln. Dennoch halte auch ich die Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten (wenn vorhanden) für ein MUSS! Der sollte auch bei der Ausarbeitung der BV mit im Boot sein!
Erstellt am 13.09.2008 um 12:10 Uhr von Kölner
@svensven
Du kennst kein 'Dafür oder Dagegen'? Ich bin irritiert...
BDSG, GG ...
Euch wünsche ich neben der tatsächlich sehr erforderlichen BV auch ein Datenschutzseminar für BR's. Dringend.