Hallo,

ein Betriebsratsmitglied, dass lange krank war, hat eine stufenweise Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell. Anfangs zwei Stunden am Tag, dann mehr.
Muss für das Betriebsratsmitglied weiterhin ein Nachrücker bestimmt werden?
Bei der letzten Betriebsratssitungsitzung war der Kollege schon im Haus, aber ohne Kenntnis des Betriebsrates.
Sind die Beschlüsse gültig, die gemacht werden bzw. wurden, wenn für das Betriebsratsmitglied ein Nachrücker teilnimmt?


Ibbue