Erstellt am 13.08.2010 um 17:07 Uhr von Lotte
Ibbue,
kann denn das BRM nicht an der Sitzung teilnehmen?
Erstellt am 13.08.2010 um 17:19 Uhr von Ibbue
Nein, das BRM arbeitet vorerst nur morgens.
Die Betriebsratssitzungen sind mittags.
Erstellt am 13.08.2010 um 17:24 Uhr von Immie
@Ibbue
Will es denn nicht bleiben?
...Muss für das Betriebsratsmitglied weiterhin ein Nachrücker bestimmt werden...
Wie meinst du das?
Erstellt am 13.08.2010 um 17:31 Uhr von Ibbue
Ja, das BRM will weiter Mitglied des BR bleiben.
Wenn das BRM über das Hamburger Modell arbeitet, ist für uns nicht ganz klar, ob das BRM weiter als Krank gilt, und somit ein Nachrücker für die Betriebsratssitzung eingeladen werden kann.
Erstellt am 13.08.2010 um 18:34 Uhr von Immie
@Ibbue
Es ist weiterhin krank.
Du hast mich falsch verstanden.
Das BRM kann doch zu den Sitzungen kommen, oder will es das nicht?
Erstellt am 13.08.2010 um 19:00 Uhr von pfeilenbogen
Hamburger Model = AU (Krank) = verhindert also EBRM, es sei das BRM erklärt sich als nicht verhindert. Dann hat es aber keinen Anspruch darauf, dass diese Zeit der Sitzungsteilnahme vergütet odergem. § 37 (3) ausgeglischen (Freizeit) wird.
ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08 so bestätigt.