Erstellt am 12.08.2010 um 09:15 Uhr von werweisswas
Hallo!
Ein BR kann seinen BRV jederzeit neu wählen.
Das bedeutet, der stellv. BRV setzt auf die Einladung zur nächsten BR-Sitzung die Tagesordnungspunkte
A) Wahl des neuen BR-Vorsitzenden
B) evtl.Wahl des neuen stellv. BR-Vorsitzenden (Falls der jetzige Sellverteter bei A gewählt wird)
Wenn der erkrankte BRV wieder da ist kann man ihn dann auf dem selben Weg - wenn gewünscht - wieder in sein Amt bringen.
Erstellt am 12.08.2010 um 09:40 Uhr von rolfo
Warum wollt ihr ihn deshalb abwählen, der stellv. BRV übernimmt während der Abwesenheit die Funktion.
Ich schätze, ihr verfolgt damit was ganz anderes.
Erstellt am 12.08.2010 um 09:44 Uhr von kainil
Hallo werweißwas,Boaconstructa,
Was redet Ihr da für Müll,
bei Abwesenheit des BRV, Krankheit, Urlaub etc.
übernimmt der Stellv. BRV. das Amt des abwesenden BRV.
Dafür hat mann einen Stellvertreter.
Und für den verhinderten BRV wird zu jeder Sitzung das nächste Ersatzmitglied welches die meisten Stimmen erhalten hat eingeladen.
IhR wollt hier aber komische Sitten einführen, BRV krank = Neuen wählen.
GGGGEEEEHHHHTTTT nicht.
Schulungen,Schulungen bitte schnell.
Erstellt am 12.08.2010 um 10:02 Uhr von Lotte
Hallo kainil,
es ist vielleicht nicht die feine Art, da gebe ich Dir durchaus Recht. Dass es nicht geht, stimmt aber nicht. Der Vorsitzende kann bei ordnungsgemäßer Ladung mit entsprechender TO, jederzeit, auch in Abwesenheit, abgewählt werden.
Erstellt am 12.08.2010 um 10:32 Uhr von HansgertRulert
@kainil,
>> Was redet Ihr da für Müll
Dass Du inhaltlich auf dem Holzwege bist (vgl. §26 Abs. 1 BetrVG) ist schon fast nebensächlich. Dein Ton ist nicht gut. Wir sind alle nur Menschen hier, die einem Ratsuchenden helfen möchten. Ich bitte Dich freundlich, Dich bitte nicht mehr so im Ton zu vergreifen.
Zur Erinnerung hier ein Auszug aus den "Spielregeln für's Forum": Der ... Umgangston soll daher stets höflich und sachlich sein. Sachbezogene Kritik ist zulässig, nicht jedoch Schmähkritik, platte Pöbeleien oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form.
Nichts für ungut.
Erstellt am 12.08.2010 um 10:46 Uhr von Niemand
In diesem Fall sollte der jetzige BRV aber vorher Bescheid wissen. So kann er für sich entscheiden ob es ihm möglich ist an dieser Sitzung teil zu nehmen oder nicht. Ein BR kann auch bei Krankheit an einer Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 13.08.2010 um 21:12 Uhr von MightyRun
Ich glaube, es ist eher gemeint, das der BV auf längere Zeit krank ist und sein Amt dadurch nicht führen kann. Und auf ewig kann der Stellvertreter die Aufgaben nicht alleine bewältigen. Also muss es ja die Möglichkeit geben, den Stellvertreter zum Vorsitzenden zu machen und ihm einen neuen Stellvertreter an die Seite zu geben.
Erstellt am 13.08.2010 um 21:53 Uhr von Immie
Oh, man kann ohne weiteres den BRV, BRV sein lassen und wählt noch flott den dritten und vierten und fünften......Stellvertreter.