Hallo,
Kann der BR seinen Vorsitzenden, der wegen längerer Krankheit sein Amt nicht ausüben kann, wieder abwählen. Welche Fristen sind zu beachten und wie wird die Abwahl durchgeführt. Und muss der BRV sein Einverständnis geben? Da unser BR nunmehr 3 Monate ohne Vorsitzenden dasteht sehen wir akuten Handlungsbedarf.

Danke erst einmal für die Antworten.

Ich sehe es geht also doch, und natürlich werden wir sein Einverständnis einholen. Jedoch kann es letzlich nicht sein das der BRV seit 3 Monaten jeglichen Kontakt zum Gremium meidet, wenn es brenzlig wurde, war er nie da und ansonsten hat er seine diktatorische Haltung aus der letzten Amtsperiode auch nicht abgelegt. und wer hier einen Putsch erkennen will soll sich erstmal in diese Lage versetzen.


VG