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BRV Abwahl

B
Boaconstructa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Kann der BR seinen Vorsitzenden, der wegen längerer Krankheit sein Amt nicht ausüben kann, wieder abwählen. Welche Fristen sind zu beachten und wie wird die Abwahl durchgeführt. Und muss der BRV sein Einverständnis geben? Da unser BR nunmehr 3 Monate ohne Vorsitzenden dasteht sehen wir akuten Handlungsbedarf.

Danke erst einmal für die Antworten.

Ich sehe es geht also doch, und natürlich werden wir sein Einverständnis einholen. Jedoch kann es letzlich nicht sein das der BRV seit 3 Monaten jeglichen Kontakt zum Gremium meidet, wenn es brenzlig wurde, war er nie da und ansonsten hat er seine diktatorische Haltung aus der letzten Amtsperiode auch nicht abgelegt. und wer hier einen Putsch erkennen will soll sich erstmal in diese Lage versetzen.

VG

1.76608

Community-Antworten (8)

W
werweisswas

12.08.2010 um 11:15 Uhr

Hallo!

Ein BR kann seinen BRV jederzeit neu wählen. Das bedeutet, der stellv. BRV setzt auf die Einladung zur nächsten BR-Sitzung die Tagesordnungspunkte A) Wahl des neuen BR-Vorsitzenden B) evtl.Wahl des neuen stellv. BR-Vorsitzenden (Falls der jetzige Sellverteter bei A gewählt wird)

Wenn der erkrankte BRV wieder da ist kann man ihn dann auf dem selben Weg - wenn gewünscht - wieder in sein Amt bringen.

R
rolfo

12.08.2010 um 11:40 Uhr

Warum wollt ihr ihn deshalb abwählen, der stellv. BRV übernimmt während der Abwesenheit die Funktion. Ich schätze, ihr verfolgt damit was ganz anderes.

K
kainil

12.08.2010 um 11:44 Uhr

Hallo werweißwas,Boaconstructa,

Was redet Ihr da für Müll,

bei Abwesenheit des BRV, Krankheit, Urlaub etc. übernimmt der Stellv. BRV. das Amt des abwesenden BRV. Dafür hat mann einen Stellvertreter. Und für den verhinderten BRV wird zu jeder Sitzung das nächste Ersatzmitglied welches die meisten Stimmen erhalten hat eingeladen.

IhR wollt hier aber komische Sitten einführen, BRV krank = Neuen wählen. GGGGEEEEHHHHTTTT nicht.

Schulungen,Schulungen bitte schnell.

L
Lotte

12.08.2010 um 12:02 Uhr

Hallo kainil, es ist vielleicht nicht die feine Art, da gebe ich Dir durchaus Recht. Dass es nicht geht, stimmt aber nicht. Der Vorsitzende kann bei ordnungsgemäßer Ladung mit entsprechender TO, jederzeit, auch in Abwesenheit, abgewählt werden.

H
HansgertRulert

12.08.2010 um 12:32 Uhr

@kainil,

Was redet Ihr da für Müll

Dass Du inhaltlich auf dem Holzwege bist (vgl. §26 Abs. 1 BetrVG) ist schon fast nebensächlich. Dein Ton ist nicht gut. Wir sind alle nur Menschen hier, die einem Ratsuchenden helfen möchten. Ich bitte Dich freundlich, Dich bitte nicht mehr so im Ton zu vergreifen.

Zur Erinnerung hier ein Auszug aus den "Spielregeln für's Forum": Der ... Umgangston soll daher stets höflich und sachlich sein. Sachbezogene Kritik ist zulässig, nicht jedoch Schmähkritik, platte Pöbeleien oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form.

Nichts für ungut.

N
niemand

12.08.2010 um 12:46 Uhr

In diesem Fall sollte der jetzige BRV aber vorher Bescheid wissen. So kann er für sich entscheiden ob es ihm möglich ist an dieser Sitzung teil zu nehmen oder nicht. Ein BR kann auch bei Krankheit an einer Sitzung teilnehmen.

M
MightyRun

13.08.2010 um 23:12 Uhr

Ich glaube, es ist eher gemeint, das der BV auf längere Zeit krank ist und sein Amt dadurch nicht führen kann. Und auf ewig kann der Stellvertreter die Aufgaben nicht alleine bewältigen. Also muss es ja die Möglichkeit geben, den Stellvertreter zum Vorsitzenden zu machen und ihm einen neuen Stellvertreter an die Seite zu geben.

I
Immie

13.08.2010 um 23:53 Uhr

Oh, man kann ohne weiteres den BRV, BRV sein lassen und wählt noch flott den dritten und vierten und fünften......Stellvertreter.

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