Genehmigung Dienstplan
Der Arbeitgeber erstellt mit vom BR genehmigter Software den Dienstplan für die nächste Woche. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Mitarbeiter und der wahrscheinlich vorhandenen Arbeit (Inbound Call Center). Wir wollen nun nach der Erstellung des Dienstplanes eine Überprüfung vornehmen und den Plan dann erst freigeben. Der Arbeitgeber meint, wor wären seinerzeit mit der Implementierung der Software zur Dienstplanerstellung einverstanden gewesen. Somit sollte unser Kontrollrecht ausgeschöpft sein. Nun konnte ich nirgends etwas finden, dass uns berechtigen würde, den Dienstplan erst nach unserer Sichtung und Kontrolle zu veröffentlichen. Hat da jemand einen Rat?
Community-Antworten (5)
12.08.2010 um 00:18 Uhr
Dies richtet sich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Darin eingeschlossen ist zunächst die Zustimmung zu jedem einzelnen Dienstplan. Abweichend davon kann eine Betriebsvereinbarung allgemeingültiger regeln, wann ein Diensplan als zugestimmt gilt.
Die Zustimmung zur Implementierung der Software zur Dienstplanerstellung ersetzt die Mitbestimmung zur Wirksamkeit der einzelnen Dienstpläne jedenfalls nicht.
12.08.2010 um 00:25 Uhr
Selbst wenn die Software den Plan vollautomatisch erstellt muß ja auch noch überprüft werden, ob die Vorraussagen des AG realistisch sind, oder nur für die Software geringere Annahmen getroffen werden in der Absicht die AN zu überlasten.
12.08.2010 um 00:27 Uhr
Hmmmm Agumentation Generel hat der BR jeden Dienstplan abzusegnen.( Betriebsverfassungsgesetz) Eine Software für die Erstellung der Dienstpläne ist ok. Jedoch können bei jeder Software bestimmte Grundeinstellungen jederzeit im Menü verändert werden. Das z.B bestimmte Ruhezeiten verändert oder ignoriert werden.
So das andere Parameter durchgeführt berechnet werden
Vorschlag: Wenn er will das ihr darauf verzichten sollt ohne euch die neuen Pläne vorzulegen, muss das Program Menü von euch eingestellt werden und anschließend von euch durch ein Passwort geschützt werden das nur der BR kennt, ( Was bei den wenigsten Programme möglich ist) Aber da das Programm keine Fehler macht wo sollte da das Problem sein dem BR einen korekten Dienstplan zur einsicht vorzulegen? Das würde ich ihn mal fragen ansonsten müsstet ihr vermuten, das im Menüandere Parameter eingestellt werden. Es gibt sogar programme, die automatische eine Mail verschicken falls unstimmigkeiten auftretten, was aber nur in den Optionen (Einstellungen) aktiviert werden kann. Daher solltet ihr als BR nicht die Bedienung der Software zeigen lassen, sondern die Einstellungsparameter kontrollieren. ( Das Herz des Programmes nicht den Arm anschauen)
Also weiterhin kontrollieren
Gruß BR Thomas.
12.08.2010 um 00:35 Uhr
Klick Dich da mal durch. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile.htm
12.08.2010 um 12:47 Uhr
kommt halt drauf an was in Eurer BV zur Software steht.... vielleicht habt ihr Eure unzweifelhaft bestehenden Rechte schon aus der Hand gegeben. Falls ja: sofort BV kündigen und neu verhandeln
Verwandte Themen
Geänderter Dienstplan ohne Absprache einwilligung der MA
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, mein AG hat eine Dienstplanänderung vorgenommen ohne die MA davon zu unterrichten. Diese Dienstplanänderung wurde aber schon am 06.02.2020 an den BR zur Genehmigung ein
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi
Wochenende vor oder nach urlaub
ÄlterHallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir
Ruhezeiten Genehmigung Gewerbeaufsichtsamt vor 2007 ausgestellt - ist diese Genehmigung noch gültig nach der zwingenden Umsetzung des ab 2007 gültigen Arbeitszeitgesetzes?
ÄlterHallo Kollegen, in einem heutigen Gespräch mit der Personalabteilung wurde von unserer Seite her die nicht Einhaltung der Ruhezeiten ( weniger als 10 Stunden) angemahnt. Wir sind ein Krankenhaus nic