Erstellt am 11.08.2010 um 22:18 Uhr von Oluscha
Dies richtet sich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Darin eingeschlossen ist zunächst die Zustimmung zu jedem einzelnen Dienstplan. Abweichend davon kann eine Betriebsvereinbarung allgemeingültiger regeln, wann ein Diensplan als zugestimmt gilt.
Die Zustimmung zur Implementierung der Software zur Dienstplanerstellung ersetzt die Mitbestimmung zur Wirksamkeit der einzelnen Dienstpläne jedenfalls nicht.
Erstellt am 11.08.2010 um 22:25 Uhr von qwert
Selbst wenn die Software den Plan vollautomatisch erstellt muß ja auch noch überprüft werden, ob die Vorraussagen des AG realistisch sind, oder nur für die Software geringere Annahmen getroffen werden in der Absicht die AN zu überlasten.
Erstellt am 11.08.2010 um 22:27 Uhr von Badmasterone
Hmmmm Agumentation
Generel hat der BR jeden Dienstplan abzusegnen.( Betriebsverfassungsgesetz)
Eine Software für die Erstellung der Dienstpläne ist ok.
Jedoch können bei jeder Software bestimmte Grundeinstellungen jederzeit im Menü verändert werden. Das z.B bestimmte Ruhezeiten verändert oder ignoriert werden.
So das andere Parameter durchgeführt berechnet werden
Vorschlag:
Wenn er will das ihr darauf verzichten sollt ohne euch die neuen Pläne vorzulegen, muss das Program Menü von euch eingestellt werden und anschließend von euch durch ein Passwort geschützt werden das nur der BR kennt, ( Was bei den wenigsten Programme möglich ist)
Aber da das Programm keine Fehler macht wo sollte da das Problem sein dem BR einen
korekten Dienstplan zur einsicht vorzulegen? Das würde ich ihn mal fragen ansonsten müsstet ihr vermuten, das im Menüandere Parameter eingestellt werden.
Es gibt sogar programme, die automatische eine Mail verschicken falls unstimmigkeiten auftretten, was aber nur in den Optionen (Einstellungen) aktiviert werden kann.
Daher solltet ihr als BR nicht die Bedienung der Software zeigen lassen, sondern die Einstellungsparameter kontrollieren. ( Das Herz des Programmes nicht den Arm anschauen)
Also weiterhin kontrollieren
Gruß BR Thomas.
Erstellt am 11.08.2010 um 22:35 Uhr von rainerw
Klick Dich da mal durch.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile.htm
Erstellt am 12.08.2010 um 10:47 Uhr von glasezaun
kommt halt drauf an was in Eurer BV zur Software steht.... vielleicht habt ihr Eure unzweifelhaft bestehenden Rechte schon aus der Hand gegeben. Falls ja: sofort BV kündigen und neu verhandeln