Der Arbeitgeber erstellt mit vom BR genehmigter Software den Dienstplan für die nächste Woche. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Mitarbeiter und der wahrscheinlich vorhandenen Arbeit (Inbound Call Center).
Wir wollen nun nach der Erstellung des Dienstplanes eine Überprüfung vornehmen und den Plan dann erst freigeben. Der Arbeitgeber meint, wor wären seinerzeit mit der Implementierung der Software zur Dienstplanerstellung einverstanden gewesen. Somit sollte unser Kontrollrecht ausgeschöpft sein. Nun konnte ich nirgends etwas finden, dass uns berechtigen würde, den Dienstplan erst nach unserer Sichtung und Kontrolle zu veröffentlichen.
Hat da jemand einen Rat?