Erstellt am 11.08.2010 um 18:35 Uhr von Kölner
@dersieni
Hat sich denn eines NEUES Arbeitsverhältnis ergeben oder nur eine Reduzierung des bisherigen AV?
Erstellt am 11.08.2010 um 18:54 Uhr von dersieni
ja es hat sich ein neues arbeitsverhältnis ergeben
Erstellt am 11.08.2010 um 19:28 Uhr von HansgertRulert
Hmmm ... also das BetrVG gibt zu "Rentner" nichts her. Weder werden sie ausdrücklich in- noch exkludiert. Meine Meinung: Solange er angestellt ist, egal für wieviel Kohle, und auch sonst wählbar, solange bleibt er auch BR-Mitglied. Gewählt wird man ja als Person (bzw. als Liste von Personen), nicht als Funktionsträger.
Erstellt am 11.08.2010 um 19:59 Uhr von Lotte
Hansgert...,
aber wenn es einen neuen AV gibt, dann gab es ja evtl.eine gedachte Sekunde keinen AV?
dersieni,
ist es ein Änderungsvertrag oder wirklich ein neuer AV, der evtl. sogar ein paar Tage später beginnt, als der alte geendet hat?
Erstellt am 11.08.2010 um 20:29 Uhr von dersieni
der neue av begann direkt am nächsten tag
es ist kein änderungsvertrag
Erstellt am 12.08.2010 um 00:23 Uhr von Roxxx
Wenn jemand einen neuen AV erhält weil er z.B. die Abteilung wechselt, vom Schichtsystem auf Normalschicht wechselt oder umgekehrt, von Teilzeiz auf Vollzeit wechselt oder umgekehrt verliert er ja auch nicht sein BR - Mandat nur weil sein AV dann ein anderer ist. Warum sollte das bei einem Rentner anders sein? Solange er im Betrieb beschäftigt ist behält er sein Mandat, Arbeitszeit oder Verdienst spielen keine Rolle.