Erstellt am 11.08.2010 um 18:51 Uhr von caretakerFM
Nach § 40 Abs.2 Satz 2 BetrVG
Erstellt am 11.08.2010 um 19:34 Uhr von HansgertRulert
Nicht ganz, @caretakerFM, denn es geht nicht um Sitzungen, sondern Betriebsversammlungen. Aber §43 BetrVG ist da ganz eindeutig: "Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen..." Weiter muss man gar nicht lesen. Der Betriebsrat HAT das zu tun, es ist seine gesetzliche Pflicht. Ergo, wenn der AG den BR daran hindert, eine Betriebsversammlung einzuberufen, dann behindert er ihn in seiner Arbeit. Und hierfür gibt es den schönen §119 BetrVG. Eventuell lässt sich der etwas "mildere" §23 Abs. 3 BetrVG bemühen, aber darunter läuft nichts.
Erstellt am 11.08.2010 um 19:47 Uhr von Oluscha
@HansgertRulert
Da stimme ich dir voll und ganz zu!
Alternativ könnte ein BR seine Betriebsversammlung in einem größeren Lokal mit entsprechenden Saal ausrichten. Da fällt meistens keine Miete an - der Lokalbereiber hofft auf genügend Umsatz.
Aus meiner Sicht wäre das aber nur ein Umgehen der Probleme, also nur eine Alternative für einen noch unerfahrenen BR, der sich erst mal in seine Rolle hineinfinden muss.
Generell sollte dem AG mit den von dir erwähnten §§ auf die Pfötchen geklopft werden!
Erstellt am 11.08.2010 um 20:50 Uhr von pfeilenbogen
@HansgertRulert, Du liegst leider daneben, caretakerFM hat fast recht, es ist der Absa 1
Hier ein Auszug aus einem Beschluss des LAG Mainz 3 TaBV 48/09
Die entsprechende Kostentragungspflicht der Arbeitgeberin ergibt sich aus § 40 BetrVG. Demgemäß trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsversammlung gemäß den §§ 42 ff. BetrVG gehört zur notwendigen Betriebsratstätigkeit im Sinne des § 40 BetrVG. Erforderliche Kosten, die bei der Vorbereitung und der Durchführung der Betriebsversammlung entstehen, fallen dem Arbeitgeber zur Last. Dies ist anerkanntes Recht.
Erstellt am 11.08.2010 um 21:09 Uhr von DerAlteHeini
wegberg
Vielleicht solltest du einmal schildern, wie du dir die Räumlichkeiten für eine Betriebsversammlung vorstellst. Interessant wäre auch zu erfahren, wie viel Arbeitnehmer es in dem Betrieb gibt.