Hier ein vertracktes Problem: Eine Kollegin hat vor der BR-Wahl (also vor dem Wahlausschreiben) schon eine Kündigung erhalten, es läuft die Kündigigungschutzklage, die erst Mitte Oktober verhandelt wird.
Später (aber immer noch VOR dem Wahlausschreiben) hat sie eine Änderungskündigung zum 01.07.2010 unter Vorbehalt akzeptiert, auch dies wird dann erst Mitte Oktober entschieden.
Im Mai wurde der neue BR gewählt, sie war auf der Liste der Wahlvorschläge und ist Nachrückerin.
Anfang Juli wurde dann seitens des AG bestritten, dass ein Vertrag besteht (angeblich gab es bei der Annahme der Änderungskündigung einen Formfehler.) Vor Gericht gab es dann einen Vergleich, dass die Kolegin im Rahmen eines Prozessarbeitsvertrages bis zur Verhandlung weiter arbeiten darf.
Sie wird mit ziemlicher Sicherheit in den nächsten Wochen in den BR nachrücken und auch Beschlüsse fassen. Hat sie dadurch wieder den regulären Kündigungsshcutz für BR? Oder gilt in diesem Fall, dass die eigentliche Kündigung vorab erfolgt ist?
Danke!
matwal