Mitbestimmung anno domini 2010 !!!!
Mitbestimmung oder was??? ich bin auf 300!!!! unser ag hat einen dienstplan rausgebracht, der nicht über unseren tisch ging. wie haben ihn angemahnt und mit ev gedroht..er hat nichts gemacht...wir haben beschluss gefasst und anwalt eingeschaltet. nun kommt eine nachricht vom AG-Anwalt, dass wir keine Beauftragung durchführen dürfen....und nach § 87 Absatz 2 die Einigungsstelle darüber entscheiden muss.....is der realitätsfremd? dienstplan ist das klassische mitbestimmungsrechtt für den br hab ich auf allen lehrgängen gehört.. es ist so lächerlich, dass ich euch das mal mitteilen wollte, wie man hier betriebsräte ausbremsen möchte !!!!! was sagt ihr dazu???????
Community-Antworten (5)
11.08.2010 um 15:13 Uhr
Was sagt dein Anwalt? Was für einen Beschluß habt ihr gefaßt? ( Das ihr dem Dienstplan wiedersprecht? ( hier greift das Betriebsverfassungsgesetz) oder Das der Betriebsrat Herrn Rechtsanwalt..... beauftragt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates prüfen zu lassen? (da dürft ihr den Anwalt einschalten) oder Das der Betriebsrat sich rechtliche Beratung einholt. (Hier dürft ihr den Anwalt einschalten)
Das ist der Hacken an der Geschichte.
So seh ich das? Oder liege ich da falsch.
11.08.2010 um 15:18 Uhr
Ihr könnte eine Unterlassungsklage über den Anwalt einreichen oder sogar eine einstweilige Verfügung beim ArbGer beantragen, alles über den Anwalt. (Fitting § 87 RN 610 )
11.08.2010 um 15:55 Uhr
Hallo Karlheinz, die Einigungsstelle wäre richtig, wenn Ihr Euch mit dem AG über die Gestaltung des Dienstplanes nicht einig seid. Das ist ja aber nicht Euer Problem. Das Problem ist ja, dass Ihr Euch gar nicht einigen könnt, weil euch der Dienstplan nicht vorgelegt wird. Dann ist Euer Weg der richtige- Rechtsanwalt einschalten!
11.08.2010 um 21:06 Uhr
Genau den gleichen Fall hatten wir vor ca. 2 Jahren. Wir haben nicht erst mit einer EV gedroht, sondern gleich durchgezogen. Seit dem ist nie wieder ein DP ohne BR-Zustimmung in Kraft gesetzt worden. :-)
Allerdings hat es im Nachhinein sehr vieler "Überzeugungsarbeiten" bei den MA`s bedurft, da diese lange nicht definitiv wußten, wie sie denn nun arbeiten müssen.
11.08.2010 um 23:45 Uhr
karlheinz Juristen verdrehen auch ganz gerne mal das Recht so wie sie es gerne für "ihren" Fall hätten. Richtig ist, wie auch schon von pehoe angeschnitten, dass es hier nicht um ein Streit aus dem § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG geht, wofür letztendlich die Einigungsstelle zuständig wäre. Hier hat der AG die Rechte des BR missachtet, also vorsätzlich verletzt, so dass hier ein Vorgehen gem. § 23 Abs. 3 BetrVG gerechtfertigt und auch effektiver ist, wenn den für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung vorsorglich ein Zwangsgeld beantragt wird.
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