Erstellt am 11.08.2010 um 10:09 Uhr von Badmasterone
Hi
Irgendwie verstehe ich das nicht.
Meines Erachtens ist es eigendlich so wenn ich es richtig im Kopf habe, das Generell erstmal ein Beschluß im Gremium gefasst wird über die BV (z.B. zur Regelung der Arbeitszeit)damit hat der BR und dessen MItglieder zugestimmt oder abgelehnt. Dieser Beschluß wird dann an die FL. gegeben und verhandelt.
Anschließend unterschreibt der BRV diese BV.
Also generell muss erstmal das Gremium den Beschluß über eine BV schriftlich beschließen.
Gruß BR Thomas
Erstellt am 11.08.2010 um 10:09 Uhr von PTNetty
Guten Morgen shooter
Eigentlich brauchts einen Beschluss des beschlussfähigen Gremiums, dass eine BV angenommen wird. Dann unterschreibt der BRV (oder bei Verhinderung der Stellvertreter)als zur Vetrtretung des Gremiums durch Wahl Ermächtigter, die BV, ebenso der AG und der Vertrag ist geschlossen.
Also ohne Beschluss keine Unterschrift!
Nun ist hier vor kurzem schon mal diskutiert worden, ob eine solche BV wie bei euch denn rechtskräftig sei. Da gibt es den Denkansatz, dass der AG, wenn der BRV etwas unterschreibt, davon ausgehen kann, das er es als Vertreter des Gremiums tut. Es sei denn die beiden mauscheln! Also einfach hingehen und sagen, alles gilt gar nicht, geht wohl nicht.
Was haltet ihr denn von den aufgetauchten BVn? Könnt ihr sie weiter laufen lassen oder gibt es Nachbesserungsbedarf? Dann kündigen und in Verhandlungen treten.
Ihr braucht keinen Beschluss oder eine Vereinbarung, das steht im Gesetz!
Gruß
PT Netty
Erstellt am 11.08.2010 um 11:09 Uhr von HansgertRulert
Hallo shooter, auch ich habe ein Verständnisproblem mit Deiner Anfrage.
Also. Das Einverständnis des Gremiums mit einer BV ist Beschluss-Sache. Das hat mit Art und Anzahl der Unterschriften auf dem Stück Papier nichts zu tun. Gremium beschließt entweder OK (dann unterschreibt der BRV als Vertreter des Gremiums, wie gesetzlich vorgesehen) -oder- das Gremium beschließt das nicht (und dann unterschreibt der BRV halt nicht).
(Natürlich kann man auch das ganze Gremium unterschreiben lassen, so wie Du beim Autokauf auch Deine ganze Familie unterschreiben lassen kannst. Klar. Es wirkt nur etwas albern, in beiden Fällen.)
Erstellt am 11.08.2010 um 11:44 Uhr von mainpower
Hallo,
BV´s von früher aufgetaucht.
Gibt es keinen Ordner "Betriebsvereinbarungen" ?
Immer abheften dann kann keine BV mehr "auftauchen".
Erstellt am 11.08.2010 um 12:03 Uhr von Immie
@shooter
Wenn der AG damit einverstanden ist....warum nicht.
Gibt es Protokolle von den BRSitzungen aus der Zeit als die BVen unterschrieben wurden?
Erstellt am 11.08.2010 um 12:14 Uhr von Lotte
shooter,
der Beschluss würde dem AG allerdings deutlich Euer Misstrauen gegenüber den BRV spiegeln. Die Frage wäre auch, ob der AG sich darauf einlassen muss, da die Gesetzeslage ja eindeutig ist.
Erstellt am 11.08.2010 um 12:33 Uhr von shooter
Wir haben ganz stark die Vermutung das der „alte“ BRV mit der GL was gemauschelt hat.
Wir haben nur die Vereinbarungen und sonst keine Aufzeichnungen. Der heutige BR ist komplett neu und die damaligen Mitglieder können sich angeblich an nichts mehr erinnern.
Wir wollen nur damit bewirken. dass eben so etwas nicht mehr vorkommen kann und evt. für später immer noch nachvollziehbar ist wer alles bei dem Beschluss oder der BV anwesend war.
Erstellt am 11.08.2010 um 13:22 Uhr von rolfo
@ shooter
dafür führt ihr doch jetzt Sitzungsprotokolle in denen die Beschlüsse enthalten sind. Das reicht doch vollkommen aus.
Erstellt am 11.08.2010 um 13:25 Uhr von PTNetty
Hallo shooter,
das hab ich ja auch schon mal angedeutet :-(
Wenn ihr alle neu dabei seid, dann sollte es für euren BRV doch auch klar sein, dass so was nicht mehr vorkommen kann, weil gesetzlich anders geregelt! Also braucht ihr keine Vereinbarung dazu.
Seid ihr schon auf Schulungen gewesen?
Wenn euer BRV genau weiß, wie es läuft und dass das Gremium hinter ihm steht, wird der AG sich an ihm die Zähne ausbeißen, wenn er das noch mal versucht und ihr ihm direkt aufzeigt: mit euch so nicht!
Wenn ihr nicht mit der BV einverstanden seid, dann müsst ihr sie kündigen und die Verhandlungen über die entsprechenden Punkte mit dem AG aufnehmen. Erst wenn das Gremium beschließt, die abgeänderte BV ist so wie ihr es wollt, wird unterschrieben und zwar vom BRV.
Man könnte auch im nächsten Monatsgespräch das Thema anschneiden und mal nachfragen, wie die BV zustande gekommen ist und den richtigen Weg in die Diskussion einfließen lassen. Dann weiß der AG auch wie ihr darüber denkt.
Was mich wundert ist nicht nur, dass sich die Kollegen nicht mehr "erinnern" können! Sondern auch, dass anscheinend keine Sitzungsprotokolle über deren Amtszeit existieren!
Die BV muss doch ein Datum tragen. Also muss der Beschluss zu einem früheren Datum in den Protokollen zu finden sein! Pardon, müsste.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 11.08.2010 um 13:26 Uhr von shooter
Ok danke schön für die Antworten, hat mir schon weiter gehollfen:)
Erstellt am 11.08.2010 um 13:29 Uhr von PTNetty
Wie rolfo schon sagt, eure Anwesenheitsliste, die Bestandteil des Sitzungsprotokolls ist, lässt euch das doch immer wieder nachvollziehen
Erstellt am 11.08.2010 um 15:48 Uhr von glasezaun
es stellt sich hier auch die frage, ob eine solche regelung wirksam wäre. nach dem gesetz vertritt der BRV den BR. m.E. kann man das auch nicht so einfach abbedingen. daher wäre eine solche regelung kaum das papier wert auf dem sie steht
Erstellt am 11.08.2010 um 20:34 Uhr von busfahrer
Hallo,
wir haben das selbe Problem gehabt. Nachdem wir ein Seminar zu BV besucht haben, habe wir den GF aufgefordert alle BV auszulegen. Mehr dazu aus BetrVG §77 Abs.2 Satz 3 oder Fitting §77 RN25
Damit können dann keine weiteren BV "plötzlich" auftauchen .
Schönen Gruß
Erstellt am 11.08.2010 um 22:48 Uhr von mainpower
Hallo,
wie ich schon schrieb. BV in doppelter ausfertigung. Eine für AG andere für BR. Dann nur noch ordentlich in einen Ordner und schon seit Ihr vor Überraschungen sicher.