Betriebsrat wird nicht mehr benötigt - wie kann man ihn abschaffen?
Hallo Zusammen, wir sind ein kleiner Betrieb, der vor Jahren einen BR gegründet hat, da es zu diesem Zeitpunkt nötig war. Jetzt ist ein BR jedoch nicht mehr von Nöten und und wir möchten ihn komplett auflösen. Kann mir bitte jemand sagen, wie das von Statten geht? Im Netz findet man da leider nicht wirklich was :( Danke und viele Grüße Sieglinde
Community-Antworten (28)
19.08.2021 um 14:01 Uhr
hallo Sieglinde,
wer ist wir? Alle MA ? die Geschäftsleitung?
Die Auflösung eines BR steht in § 21 und folgende ins. § 24 BetrVG
Wenn sich aber immer MA finden die einen BR wählen (wollen) kann der Rest der Ma da nichts gegen machen.
Und nur mal so nebenbei: IMHO ist ein Betrieb mit BR immer von Vorteil. Man weiss nie wann man den mal wieder "wirklich" braucht. - auch in enem kleinen Betrieb
19.08.2021 um 14:08 Uhr
Der Betriebsrat kann einerseits durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden. Und auch nur nach einer vorliegenden groben Pflichtverletzung. Löst das Gericht den BR auf, leitet es aber auch unverzüglich Neuwahlen ein.
Rein theoretisch kann der BR auch mit einfacher Mehrheit seinen Rücktritt beschließen. Dann bleibt der alte BR aber trotzdem geschäftsführend im Amt. Außerdem ist auch er dann verpflichtet, zur Durchführung von Neuwahlen einen Wahlvorstand zu bestellen.
Legen aber ALLE BR Mitglieder UND ALLE Ersatzmitglieder ihr Amt nieder, spricht man von einem kollektiven Rücktritt. Dann ist der BR aufgelöst - eine Fortführung der Amtsgeschäfte findet nicht statt. Sollte dann niemand eine Neuwahl initiieren, ist der Betrieb betriebsratslos.
19.08.2021 um 14:09 Uhr
Wird der Betriebsrat akut gebraucht und besteht nicht, dann ist es für die Mitarbeiter*innen bereits zu spät. Wer braucht schone eine teure Elementarversicherung? Den Starkregen gab's doch nur im Rheinland...
19.08.2021 um 14:30 Uhr
Stellt sich immer die Frage, wer das entscheidet, ob der BR aktuell und in Zukunft nicht mehr benötigt wird. Ich rate hier eher zur Vorsicht. Evtl. braucht ihr in der Zukunft einen und müsst dann erst wieder von vorne starten.
Grundsätzlich können alle BR-Mitglieder gleichzeitig ihr Amt niederlegen (nicht vom Amt zurücktreten). Dann endet die BR-Tätigkeit mit sofortiger Wirkung Und wenn sich dann kein Wahlvorstand finden sollte, wird es wohl auch in Zukunft keinen BR mehr geben.
Als Nicht-BR Mitglied ist das nicht so einfach. Hier müsste schon grobe Pflichtverletzung des BRs vorliegen, dann das ganze über Gericht entscheiden lassen.... Ich denke das will keiner wirklich.
19.08.2021 um 15:05 Uhr
Liebe Sieglinde,
anhand Deiner Fragestellung gehe ich davon aus, dass Du selbst nicht dem Betriebsrat angehörst, sonst wüsstest Du ja, wie es geht.
"Fehlende Notwendigkeit" ist kein Auflösungsgrund, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein BR grundsätzlich notwendig ist. Daher auch §1 Abs 1 BetrVG: " In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt." "WERDEN GEWÄHLT" steht da, nicht etwa "können gewählt werden, wenn es notwendig erscheint".
Wenn der Betriebsrat sein Amt nicht niederlegen will, habt Ihr da wenig Chancen, ihn loszuwerden. Und selbst wenn Ihr regelrechte Gründe für den Antrag auf Auflösung habt: Ein gerichtliches Verfahren braucht seine Zeit, vermutlich länger als ein halbes Jahr. Da könnt Ihr besser die regulären Wahlen im Frühjahr 2022 abwarten.
Wenn Ihr tatsächlich alle der Überzeugung seid, Ihr bräuchtet keinen BR mehr, wird sich für die Wahlen kein Kandidat finden. Wenn sich trotzdem Kandidaten finden, wird offensichtlich eben doch ein BR benötigt.
Gruß Enigmathika
19.08.2021 um 19:09 Uhr
"Wenn Ihr tatsächlich alle der Überzeugung seid, Ihr bräuchtet keinen BR mehr, wird sich für die Wahlen kein Kandidat finden. Wenn sich trotzdem Kandidaten finden, wird offensichtlich eben doch ein BR benötigt."
Wobei es rechtlich wohl so ist (laut einem BR-Seminarleiter), dass der WV eingesetzt wird und erst dann "entlassen" ist, wenn es ein Wahlergebnis ist. Somit müsste der WV rechtlich gesehen also solange Wahlen einleiten, bis es einen BR gibt.
Der Seminarleiter meinte allerdings, das nach 3 erfolglosen Versuchen (also wenn sich kein einziger Kandidat findet), niemand dem WV einen Vorwurf machen würde, wenn man es dann "erst einmal" nicht weiter versucht.
19.08.2021 um 19:20 Uhr
"Wobei es rechtlich wohl so ist (laut einem BR-Seminarleiter), dass der WV eingesetzt wird und erst dann "entlassen" ist, wenn es ein Wahlergebnis ist. Somit müsste der WV rechtlich gesehen also solange Wahlen einleiten, bis es einen BR gibt."
Der WV wird aber nicht automatisch eingesetzt.
"Gibt es bereits einen Betriebsrat, so hat dieser den Wahlvorstand spätestens 10 Wochen (vereinfachtes Wahlverfahren: 4 Wochen) vor Ablauf seiner Amtszeit zu bestellen. Kommt der Betriebsrat seiner Verpflichtung nicht nach, bestellt das Arbeitsgericht den Wahlvorstand auf Antrag von mindestens 3 Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft."
Wenn also niemand was beantragt...gibt es keinen WV und das Mandat des alten BR läuft einfach aus.
19.08.2021 um 19:44 Uhr
@ RudiRadeberger
Richtig! Ich hatte auf das Posting vorher geantwortet und da ging es um:
"Wenn Ihr tatsächlich alle der Überzeugung seid, Ihr bräuchtet keinen BR mehr, wird sich für die Wahlen kein Kandidat finden."
und da gäbe es dann ja einen WV. Bei Deiner Variante natürlich nicht.
05.05.2025 um 14:01 Uhr
Und wenn einfach nur die Betriebsratmitglieder dort rein wollen ihres eigenen Vorteils wegen, sonst keiner ihn haben will?
05.05.2025 um 14:08 Uhr
Wieso muss man einen 4 Jahre alten Beitrag aus der Versenkung holen?
05.05.2025 um 14:11 Uhr
Weil es geht? :) Es passte zum Thema. Eine Antwort wäre mir lieber die mir hilft. Wenn man immer wieder Leute drin hat, die nur ihres Vorteils wegen sich aufstellen lassen, kann das nicht vielleicht beendet werden, wenn jetzt einfach niemand sie wählt? Wäre doch logisch, dass er dann wohl nicht gewünscht ist. Andere wollen sich auch nicht aufstellen lassen. Darum meine Frage...
05.05.2025 um 15:13 Uhr
@RSchuh Einfach ein neues Thema aufmachen war wohl zu kompliziert und das Prinzip einer Wahl auch nicht verstanden?
Solange es Stimmen für die Kandidaten gibt (und dazu zählen auch die eigenen Stimmen) wurden die Kandidaten gewählt.
Jeder Betrieb hat übrigens den Betriebsrat, den er gewählt hat. Also aufstellen lassen zur Wahl und es besser machen. Das der BR fehlt, merkt man meist erst, wenn es zu spät ist. Nur mal so als Info: Ohne BR kein Sozialplan. Alles muss individuell ausgekämpft werden. Ob es das Schichtsystem ist oder Regelungen zur Urlaubsgewährung. Der Mitarbeiterüberwachung sind dann Tür und Tor geöffnet. Und, und, und.
05.05.2025 um 19:49 Uhr
Es ist leider nicht immer schwarz und weiß. Die Mitarbeiter wollen ihn nicht, weil die Geschäftsleitung sich eh um die Mitarbeiter kümmert, nicht die Leute im Betriebsrat. Und es regt sie auf. Die Betreibsratmitglieder haben es ins Leben gerufen weil sie schlechte Arbeit machten und Angst vor der Kündigung hatten. Jetzt ziehen sie es durch. Mit dem Betriebsrat wäre die Installation von Überwachung kein Problem, da muss man ihnen nur bissel etwas persönlich zuschieben und schon stimmen sie dafür. Es ist nicht immer nur schwarz oder weiß. Nicht immer der Arbeitgeber der böse. Und darum die Frage. Wenn also die Stimmen der 3 reichen um sich selber zu wählen, dann ist das so. Das wollte ich wissen. Mit einer Wahl hat es nichts in meinen Augen zu tun. Wenn ich die Wahl habe als Mitarbeiter, dann sollte auch zur Verfügung stehen überhaupt keinen Betriebsrat zu wählen. Dann habe ich die Wahl. Was nehme ich mit, solange drei sich aufstellen und mit 3 Stimmen sich selber wählen, ist das eine Wahl die zählt. Repräsentativ ist diese Wahl zwar Null, aber sie zählt.
06.05.2025 um 09:07 Uhr
Die nächsten regulären Betriebsratswahlen sind im Frühjahr 2026. Wenn ihr mit den aktuellen Betriebsräten unzufrieden seid, dann müssen halt auch Leute kandidieren, die es besser machen wollen.
Ich bin seit fast 14 Jahren engagiertes BR-Mitglied und wir haben hier am Standort so einiges für unsere Kollegen erreicht. Das heißt nicht, das es immer gegen den Arbeitgeber geht, aber wir verdeutlichen auch die Interessen der Arbeitnehmer.
06.05.2025 um 10:25 Uhr
Danke xyz68! Werde ich versuchen. Meine Frage ist beantwortet! :)
06.05.2025 um 11:41 Uhr
Es gibt Möglichkeiten, die für mich in diesem Fall eher theoretischer Natur sind.
Man müsste einzelnen Mitgliedern oder dem gesamten BR wirklich grobe Pflichtverletzungen nachweisen können. Und das ist schwer, wenn sie regelmäßig teilnehmen und an den Beschlüssen teilhaben, ansonsten aber einfach nur passiv sind.
Sollte man etwas finden, kann braucht es 1/4 der Belegschaft, um beim Arbeitsgericht die Abberufung zu beantragen.
Da die nächste BR-Wahl in knapp einem Jahr stattfindet, ist es müßig über die Möglichkeiten zu diskutieren. Denn die Prozedur an sich dürfte mindestens genau so lange andauern.
Bei der nächsten BR-Wahl wird es dann interessant. Wenn sich generell nicht viele Beschäftigte aufstellen lassen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eventuelle Egoisten sofort drin sind. Erst Recht bei einer Personenwahl. Insofern sollte es aus dem Kreis der engagierten Mitglieder einen Listenführer geben, der möglichst viele weitere engagierte Beschäftigte mobilisieren kann.
Die BR-Wahl würde ich durchaus ernst nehmen, auch wenn Ihr es mit einer fürsorglichen und stressfreien GF zu tun hat. Erfahrungsgemäß kann später auch mal eine andere GF dort sitzen, wo man dann evtl. froh sein kann, gute BR-Arbeit zu machen. Das heißt: die Beschäftigten müssen sich der Relevanz der BR-Arbeit bewusst sein, und der kommende Wahlvorstand sollte keine Angriffsfläche für eine Anfechtung bieten.
Im Gegenteil: Ich würde ein positives Verhältnis zur GF erst Recht dazu nutzen, sinnstiftende Vereinbarungen für die Beschäftigten zu treffen. Denn wer weiß wer irgendwann mal den Laden führt.
06.05.2025 um 14:04 Uhr
Hallo Muschelschubser, das nehme ich gerne mit! Die GF ist selber sogar an einen guten Betriebsrat interessiert, oder lieber gar keinen. Danke für das Geschriebene! :)
07.05.2025 um 06:50 Uhr
Du merkst ja selber, wie behämmert das ist.
Wieviel Mitarbeiter hat die Firma?
3 lassen sich aufstellen und auch nur 3 stimmen ab und trotzdem ist das ok?! Da merkt man wieder, wie egal dem Gesetzgeber das Thema ist.
Macht folgendes:
3 Gegenkandidaten aufstellen, in der Belegschaft abstimmen, dass man diese wählt, diese treten geschlossen nach der Wahl zurück.
Das ganze hat übrigens System, Du weißt gar nicht, wieviele Dauerkranke nur aus diesem Forum im BR sind, einfach nicht drüber nachdenken!
07.05.2025 um 09:24 Uhr
Die Meinung von meinem Vorredner ist seine persönliche Meinung, entspricht aber nicht der Mehrheit - und auch nicht der Rechtslage.
Selbst wenn ein BR geschlossen zurücktritt hat dieser BR die Neuwahl einzuleiten und bleibt bis zum Abschluss dieser Wahl auch weiterhin im Amt. Der Gesetzgeber hätte halt gern einen BR in jedem Betrieb > 5 MA. Es gibt keine Strafen, wenn es keinen gibt, außer das man als AN der Willkür des AG mehr ausgesetzt ist und der AG bestimmte Regelungen einzelvertraglich festhalten muss. Bzw. von jedem einzelnem MA das Einverständnis einholen muss.
07.05.2025 um 10:23 Uhr
Wenn der Gesetzgeber gerne einen BR hätte, gäbe es eine Pflicht, diese gibt es aber nunmal nicht! Hör auf irgendeinen Quatsch zu verbreiten!
Selbst wenn der BR zurücktritt und im Amt bleibt, gibt es halt keine Sitzungen mehr, so einfach ist das. Strafen gibt es keine, zurückgetreten ist er ja eh bereits!
07.05.2025 um 10:43 Uhr
Hm, Zitat: Andreas WAF:"Wenn der Gesetzgeber gerne einen BR hätte, gäbe es eine Pflicht, diese gibt es aber nunmal nicht! Hör auf irgendeinen Quatsch zu verbreiten!"
Betriebsverfassungsgesetz § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Wie liest man den solche Gesetzestexte? werden gewählt bedeutet nichts anderes, als das es der Gesetzgeber wünscht - er hätte es gern so.
hier steht nicht grundsätzlich und auch nicht sind zu wählen und es gibt keine Strafbewährung, wenn sich niemand findet. Aber die Behinderung der Wahlen und die Behinderung der Betriebsratsarbeit ist strafbewährt.
Wenn sich aber niemand findet, eine BR-Wahl einzuleiten oder aber BR-Arbeit zu machen - wen sollte man in diesem Fall auch bestrafen?
Sieh es doch einfach wie beim Wahlrecht: Die Wahlen müssen durchgeführt werden. Jeder hat ein Recht darauf, das gewählt wird und darf wählen. Wenn aber niemand hingeht - was ist dann?
Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht zur Wahl, aber keine Wahlpflicht. Ich kenne den Unterschied, meine erste Wahl habe ich noch in einem Land gemacht, in dem die Wahlbeteiligung bei über 98% lag. Da wurde auch aktiv nachgefragt, wenn du nicht im Wahlbüro aufgekreuzt bist. Und du wurdest ggf. auch hinbegleitet.
Aber es gibt nun mal auch keine Strafe für menschliche Dummheit, jedenfalls nicht in den Gesetzen. - Leider.
Und ich verbiete mir, zu behaupten, das ich Quatsch verbreite. Meine Schulungen waren weder kostenlos noch umsonst.
@RSchuh Für dich sind hoffentlich alle Fragen geklärt.
07.05.2025 um 12:46 Uhr
"3 Gegenkandidaten aufstellen, in der Belegschaft abstimmen, dass man diese wählt, diese treten geschlossen nach der Wahl zurück."
Dann rücken die 3 anderen Personen (die man vorher verhindern wollte) nach und man hat trotzdem den BR, den man nicht wollte. Tja, sowas passiert, wenn man vom Thema einfach Null Ahnung hat.
07.05.2025 um 13:00 Uhr
@ Andreas WAF Ach du armer Forumstroll, ich habe heute mal Lust, dich ein wenig zu füttern.
Nenne mir doch bitte eine Wahl, bei der es eine Mindestwahlbeteiligung gibt. Ich kenne keine, bin aber gern dazu bereit mein Wissen zu erweitern. Deine Beleidigungen kannst du dir schenken.
Ich habe übrigens nirgends geschrieben, das es eine Pflicht gibt, dann stünde im Gesetz "ist / sind zu wählen". Es ist ein Recht, einen Betriebsrat zu wählen und dieses Recht sollte man nutzen.
Aber verstehendes Lesen ist ja auch schwierig.
07.05.2025 um 14:44 Uhr
Dann wählt man eben die Nachrücker ebenso, welche aufs Amt verzichten oder zurücktreten, oh Gott seid Ihr bescheuert.
Beispiel, Betrieb hat 100 Mitarbeiter. 5 überflüssige Personen lassen sich aufstellen und wählen sich jeweils selber, alle anderen nehmen nicht teil. Die Wahlbeteiligung liegt bei 5% und ist gültig! Macht Euch nicht lächerlich, Betriebsräte braucht kein Mensch! Alleine das Beispiel zeigt doch, wie krank das System ist. Am besten lassen sich noch die 5 aufstellen mit dem geringsten IQ, hat man die bekloppten zusammen.
Merke: Betriebsräte vernichten Geld, AG erwirtschaften Geld mit den AN!
07.05.2025 um 14:59 Uhr
"wie krank das System ist."
Das System ist bei der Bundestagswahl doch genauso ... Du armseeliger Troll.
"Merke: Betriebsräte vernichten Geld, AG erwirtschaften Geld mit den AN!"
Wie oft noch Du Nixblicker:
"Betriebsräte tragen demnach zu mehr Produktivität, höheren Löhnen und steigenden Renditen bei. Zudem können mitbestimmte Betriebe mit mehr ökologischen Investitionen und schrittweisen Innovationen, Weiterbildung und dualer Ausbildung aufwarten. Die Personalfluktuation nimmt ab, es gibt weniger Arbeitskräftemangel, dafür mehr familienfreundliche Praktiken und flexible Arbeitszeitmodelle."
07.05.2025 um 15:52 Uhr
Wie sagt der Prof. Daniele Ganser oft... Jeder hat ein bisschen Recht. :)
Einigen wir uns vielleicht einfach da drauf, dass es noch optimiert werden könnte. Das z.B. vielleicht eine gewisse Wahlbeteiligung nötig wäre... Wenn die nicht erreicht ist (30%?), dann will der Betrieb wohl keinen Betriebsrat und er wird eingestellt. Irgendwie sowas. Und eine Umfrage vor einem Neuaufstellen halt auch durchführen ob der gewünscht ist. Damit man solche Pappenheimer halt da weg bekommen kann. Nur eine Idee, werden wir hier eh nicht ändern können.
Danke euch! :)
07.05.2025 um 17:52 Uhr
"Jeder hat ein bisschen Recht. :)"
Nein!
"Das z.B. vielleicht eine gewisse Wahlbeteiligung nötig wäre..."
Warum sollte beim BR etwas notwendig sein, was es bei Bundestag / Landtag / Kreistag nicht gibt?
"Wenn die nicht erreicht ist (30%?), dann will der Betrieb wohl keinen Betriebsrat und er wird eingestellt. Irgendwie sowas. Und eine Umfrage vor einem Neuaufstellen halt auch durchführen ob der gewünscht ist."
Dem Gesetzgeber dürfte klar gewesen sein, das auch verschwindend geringe Minderheiten für einen BR sorgen können. Wenn das nicht gewollt gewesen wäre, gäbe es entsprechende Vorschriften dazu.
"Und eine Umfrage vor einem Neuaufstellen halt auch durchführen ob der gewünscht ist."
Damit ein AG diese Befragung manipulieren kann?
"Damit man solche Pappenheimer halt da weg bekommen kann."
Dieses Ziel erreicht man damit nicht (wie schon dargelegt). Bzw. würde man damit nur den BR an sich loswerden. Also auch einen BR der gute Arbeit leisten würde.
08.05.2025 um 11:58 Uhr
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