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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitteilungspflicht der Eingruppierung bei Neuenstellung an BR

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DerMicha
Nov 2016 bearbeitet

Bei Neueinstellungen ist nach §99 BetrVG der Betriebsrat unter andern über die Eingruppierung zu informieren, da wir jedoch keine Lohntabelle bei uns haben und jeder sein Gehalt bei der Einstellung selbst verhandeln musste, möchte ich gern wissen in welcher Form der AG den BR über die Eingruppierung zu informieren hat? Hier weigert man sich immer wieder uns das eindeutige Bruttogahlt mittzuteilen und kann es richtig sein das es tatsächlich ausreicht uns z. B. einfach nur die Info zu geben, Eingruppierung wie Herr XY, oder Eingruppierung in der Spanne von 40.000,- € bis 55.000,- € ?

Freue mich auf Antwort Michael

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Community-Antworten (3)

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PTNetty

09.08.2010 um 15:49 Uhr

Hallo du DerMicha

Dann steht da halt der Bruttostundenlohn oder der Monatsbruttolohn oder das Grundgehalt plus Einstufung in welche Ortszulage Jedenfalls so, wie es alle kriegen

Gruß PT Netty

P
PTNetty

09.08.2010 um 17:14 Uhr

Ich muss wohl zurück rudern. Im Fitting 24. Auflage, § 99 RdNr 180 steht, dass die Eingruppierung aber nicht die Einzelgehälter mitzuteilen sind. Wie man nun rechtmäßig verfährt, wenn es keine Möglichkeit zur Eingruppierung wegen fehlender Lohn- und Gehaltsgruppen und Vergütungsordnung gibt, dazu hab ich leider keine Antwort. Gruß PT Netty

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Immie

09.08.2010 um 17:27 Uhr

Dann nimmt man §87 Abs 1 NR 10 und setzt der Willkür ein Ende.

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