Bei Neueinstellungen ist nach §99 BetrVG der Betriebsrat unter andern über die Eingruppierung zu informieren, da wir jedoch keine Lohntabelle bei uns haben und jeder sein Gehalt bei der Einstellung selbst verhandeln musste, möchte ich gern wissen in welcher Form der AG den BR über die Eingruppierung zu informieren hat? Hier weigert man sich immer wieder uns das eindeutige Bruttogahlt mittzuteilen und kann es richtig sein das es tatsächlich ausreicht uns z. B. einfach nur die Info zu geben, Eingruppierung wie Herr XY, oder Eingruppierung in der Spanne von 40.000,- € bis 55.000,- € ?

Freue mich auf Antwort
Michael