Erstellt am 09.08.2010 um 13:49 Uhr von PTNetty
Hallo du DerMicha
Dann steht da halt der Bruttostundenlohn oder der Monatsbruttolohn oder das Grundgehalt plus Einstufung in welche Ortszulage
Jedenfalls so, wie es alle kriegen
Gruß
PT Netty
Erstellt am 09.08.2010 um 15:14 Uhr von PTNetty
Ich muss wohl zurück rudern.
Im Fitting 24. Auflage, § 99 RdNr 180 steht, dass die Eingruppierung aber nicht die Einzelgehälter mitzuteilen sind. Wie man nun rechtmäßig verfährt, wenn es keine Möglichkeit zur Eingruppierung wegen fehlender Lohn- und Gehaltsgruppen und Vergütungsordnung gibt, dazu hab ich leider keine Antwort.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 09.08.2010 um 15:27 Uhr von Immie
Dann nimmt man §87 Abs 1 NR 10 und setzt der Willkür ein Ende.