Teilrücktritt des BR
Hallo! Aus unserem 9köpfigen BR sind ohne Vorwarnung 4 ordentliche Mitglieder und einige Ersatzmitglieder ausgetreten. Wir sind noch genügend Leute, um den BR zu stellen, müssen aber die Ämter etc. neu wählen: gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die wir beachten müssen? Und eine 2. Frage: Ein Ersatzmitglied, das seinen Rücktritt, der per Aushang öffentlich gemacht worden ist, vollzogen hat, möchte vom Rücktritt zurücktreten - ist das möglich oder nicht? Haben im Kommentarzum §24 BetrVG gelesen, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich ist (Fitting). Möchten nun bei der Einladung zur nächsten Sitzung keinen Fehler machen...
Danke schon einmal für eure Antworten :-)
Community-Antworten (3)
08.08.2010 um 15:46 Uhr
Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht.
Die neu zu besetzenden Ämter im BR werden genau so besetzt/gewählt wie bei der ersten Besetzung.
Mit Rücksicht auf die mit der Niederlegung verbundene Rechtsfolge der Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat kann die Niederlegungserklärung nicht zurückgenommen oder wiederrufen werden.
Gericht: Sächsisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 3 TaBV 34/03
Ach ja, ihr solltet versuchen den Grund der Rücktritte zu erfahren.
08.08.2010 um 20:18 Uhr
Hallo, Ersatzmitglieder können erst zurücktreten wenn der Vertretungsfall eingetreten ist. Bevor sie nicht nachgerückt sind, sind es noch keine BR - Mitglieder. Also gibt es noch nichts wovon sie zurücktreten können. Ergo ist das Ersatzmitglied noch gar nicht zurückgetreten und kann nachrücken. Daran ändert auch der Aushang nichts.
08.08.2010 um 21:38 Uhr
Plumperquatsch Für die ausgetretenen Betriebsratsmitglieder rücken automatisch die entsprechenden Ersatzmitglieder nach. Ersatzmitglieder können die Ersatzmitgliedschaft nicht ablegen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Möglich ist aber, dass ein Ersatzmitglied dem BR mitteilt, dass es künftig nicht mehr für ein ordentliches Betriebsratsmitglied die Stellvertretung übernehmen will. Somit könnte bei Einladung zu Sitzungen gleich auf das nächste Ersatzmitglied zugegriffen werden.
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