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Gültigkeitsdauer der JAV

F
Fachi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir möchten bei uns im Betrieb einen JAV installieren. Die Voraussetzungen sind knapp erfüllt (5 Azubis unter 25). Der AG meint, dass die JAV dann im nächsten Jahr wieder aufgelöst werden müsste, weil dann ein Azubi die Ausbildung beendet hat und somit die Grundlage nicht mehr vorhanden wäre und im nächsten Jahr wohl auch kein Azubi eingestellt werden wird.

Laut BtrVg kommen wir als BR zwar zu einem anderen Ergebnis aber so wirklich wortwörtlich finden wir dazu auch nichts. Ausserdem fürchten wir evtl. Repressalien für den gewählten JAV.

Fragen: Mit welchem Gesetz lässt sich das Weiterbestehen eine JAV am besten erklären und gibts vllt. Tipps wie man dem Chef eine JAV POSITIV! nahebringen kann? Der sieht selbstverständlich ja erst mal nur den zusätzlichen Kostenfaktor und meint der BR kann die Arbeit ja genausogut miterledigen.

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Community-Antworten (3)

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pfeilenbogen

08.08.2010 um 16:51 Uhr

Sinkt die Zahl der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahre unter die für die JAV erforderliche Mindestanzahl, endet das Amt der JAV automatisch. Voraussetzung ist jedoch, dass das Absinken der Zahl der Wahlberechtigten nicht nur temporär ist.

http://www.betriebsverfassungsgesetz.com/index.php?Site=Jugendvertretung&Menue=JAV-Wahl

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Fachi

08.08.2010 um 19:31 Uhr

Achso. Wir dachten das bezieht sich nur auf die Wahlen bzw. den Zustand zum Wahlzeitpunkt und nicht auf die gesamte Amtszeit. Na dann scheint die Sache ja doch so zu sein wie der AG sie sieht.

Umso mehr würde ich mich jetzt natürlich über eine Antwort freuen, wie ich dem Chef die JAV als etwas Gutes und nicht nur als Kostenfaktor mit zweifelhafter Haltbarkeit verkaufen kann. Wenn der eine Azubi seine Prüfung z.b. nicht schafft oder doch ein neuer Azubi nächstes Jahr eingestellt wird (weil wir eigentlich jedes Jahr 1 oder 2 Azubis ausbilden) würden wir als BR ja auch wieder blöd dastehen.

Ich denke mal auf die Wahl freiwillig zu verzichten, kann auch nicht der richtige Weg sein. Da wir 2 Azubis haben, die für das Amt gerne kandidieren möchten, denke ich auch mal dass es gar nicht rechtens wäre..oder seh ich das falsch?

R
ridgeback

08.08.2010 um 20:35 Uhr

Fachi, das ist Aufgabe des BR. Siehe §§ 63.2 + 64.1 sowie §§ 60 ff BetrVG.

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