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Urlaubsgenehmigung vom BRV und vom Arbeitgeber?

A
alraune
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Bin für den BR 25 % freigestellt, habe jeden Montag Bürotag, gehe im Oktober in Urlaub. Mein Urlaubsantrag wurde vom Arbeitgeber bereits genhmigt und unterschrieben an mich geschickt. Jetzt meint mein BR Vorsitzender daß er auch noch meine Bürotage extra als Urlaub genehmigen muss. Ich bin der Meinung daß dem nicht so ist. Wer hat jetzt recht ? alraune?

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Community-Antworten (6)

R
ridgeback

08.08.2010 um 12:30 Uhr

alraune, Urlaub wird durch den AG genehmigt. Der BRV hat nichts zu genehmigen!

H
Hitzig

08.08.2010 um 12:31 Uhr

hi, seid wann ist brv arbeitgeber. lass ihn mal im bertrvg lesen, was brv für eine funktion hat. du hast natürlich recht. br hat/kann mit in planung mitbestimmen, mit genehmigungen hat der br nichts zu tun. brv hat eh nichts zu genehmigen, wenn stimmt das gremium ab.

P
pfeilenbogen

08.08.2010 um 12:32 Uhr

Der BRV muss halt einmal etwas tun, also die Ärmel hochkrämpel und aktiv werden.

PS: Die Freistellung geht auch nicht auf einen Nachrücker über. Nur in Ausnahmefällen draf man für die Urlaubszeit eine Ersatzfreistellung vornehmen.

M
Mainpower

08.08.2010 um 12:33 Uhr

Hallo, Du sagst dem BRV das Du von... bis... Urlaub hast und nicht da bist.Genehmigen muss der BRV das nicht. Man sollte sich Absprechen dass nicht alle BRM gleichzeitig im Urlaub sind. Aber sonst nichts.

B
Biggy

09.08.2010 um 02:35 Uhr

Ist doch immer wieder nett zu hören, dass sich BRV für den Chef vom BR hält.Man sollte diese BRV wirklich noch mal auf ein Seminar schicken um ihnen ihre Rechte und Pflichten aber vor allem ihr Grenzen auf zuzeigen.

H
HansgertRulert

09.08.2010 um 12:58 Uhr

Ihr braucht dringend eine Grundschulung zum BetrVG, alraune. Dein BRV, weil er auf so kranke Ideen kommt, und Du, weil Du so unsicher bist.
Hier kurz das Wesentliche: Ein BR ist ein rein betriebsverfassungsrechtliches Gebilde. Es hat im Rahmen des BetrVG gewisse Rechte und Pflichten ALS GREMIUM, und diese Recht und Pflichten nimmt der BR mittels seiner Beschlüsse wahr. Punkt. Der BRV wiederum ist Briefkasten und Sprachrohr des BR. Er ist sozusagen die offizielle Schnittstelle nach Außen. Mehr nicht. Er sitzt dem BR vor, ist aber nicht dessen Chef oder Abteilungsleiter oder so etwas. Kurz gesagt, der BRV hat Deinen Urlaub NATÜRLICH NICHT zu "genehmigen". Du teilst dem BRV Deinen Urlaub mit, weil Du so nett und kooperativ bist, das zu tun. Dann kann er auch besser ein Ersatzmitglied für Dich einberufen, falls notwendig. Klar? :)

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