BRV will keine Nachrücker einladen..!!
Hallo,
unser BRV will keine Nachrücker mehr einladen, weil er meinte das wir auch Beschlussfähig sind, wenn die hälfte der BR-Mitglieder da sind..!! Er muss doch aber für jedes Mitglied das nicht an der Sitzung teilnehmen kann ein Ersatzmitglied einladen.. oder???
Vielen Dank..!!
Community-Antworten (6)
06.08.2010 um 23:39 Uhr
Also, der BRV ist VERPFLCIHTET EBRN zu laden. Unterläst er dieses wäre es zum einen eine grobe Mandatspflichverletzung § 23 mit der Folge, dass er sein BR-Mandat verlieren kann. Ihr (BR) sollte überlegen ob sie den richtigen BRV haben und ggf einen neuen wählen.
Letztlich wären alle gefassten Beschlüsse dieser Sitzungen NICHTIG, wegen fehlerhafter Ladung. Den BRV dringend auf Schulung schicken oder gleich einen neuen wählen.
07.08.2010 um 00:31 Uhr
Danke für die Antwort..!!
Was hat das denn zu bedeuten:
Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
07.08.2010 um 00:47 Uhr
@Monster Wenn zB keine Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder auch Ersatzmitglieder verhindert sind, ist der BR mit mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.
Wenn ihr also welche habt, muss bis zum letzten nachgeladen werden.
07.08.2010 um 01:52 Uhr
Hallo Monster, der Satz bedeutet, dass zur Hälfte der BRM auch EBRM zählen, die zum Zeitpunkt der Sitzung verhinderte BRM vertreten. (hoffe, das konntest Du jetzt verstehen, ist ein wenig schwer es zu erklären ;-) )
09.08.2010 um 12:10 Uhr
also man lädt nur dann ersatzmitglieder nach, wenn das ordentliche mitglied rechtlich verhindert ist: krank, seminar oder urlaub - außer das mitglied erklärt sich bereit freiwillig zu kommen. wenn also einfach die mitglieder nicht auftauchen und man nicht weiß, ob sie durch urlaub, seminar oder krank verhindert sind, ist niemand nachzuladen, weil sonst der beschluss ungültig wäre. und in diesem fall wäre man mit mehr als der hälfte der mitglieder trotzdem beschlussfähig.
mfg bubie
12.08.2010 um 10:11 Uhr
Gründe für zeitweilige Verhinderung sind u.a.
* Krankheit,
* Kur oder Rehabilitationsmaßnahme,
* Urlaub,
* Seminarteilnahme,
* Dienstreise,
* wenn ein Betriebsratsmitglied von einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist,
* wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz ruht, z.B. Erziehungsurlaub.
Prüft ob der BRV danach hanelt, denn wenn die BR Mitglieder da sind und nur einfach nicht zur Sitzung kommen, dann darf er keine Nachrücker einladen.
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