Eine BV schreibt fest das bei einem Schichtwechsel vom 4 ins 3 Schicht dies 14 Tage vorher beim BR zu beantragen ist. Dienstags in der 31 KW kommt der Antrag der Werkleitung, da ein dramatischer Einbruch bei den Bestellungen erfolgt ist, ab Beginn der 32 KW ins 3 Schicht zu wechseln ( mit dem Verweis, sich leider Aufgrund dessen sich nicht an die BV halten zu können). Der BR stimmt den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen am Donnerstag zu. Wäre dies so in Ordnung? Könnte hier ein AN individualrechtlich nach § 615 BGB klagen?
Zu dem dramatischen Umsatzeinbruch sei angemerkt das sich dies sinniger Weise fast jedes Jahr wiederholt. Es wird heiß im deutschem Land und der Verbraucher hat viel Durst und kauft Getränke. Mehr Bestellvolumen bei dem Hersteller, und die Läger leeren sich. Nach der Hitzeperiode müssen die Läger wieder aufgefüllt werden, also muß mehr produziert werden. Da aber keine Hitze mehr ist wird nicht mehr so viel gekauft und der Absatz bricht ein. So ergibt sich der Antrag auf Rückgang zum 3 Schicht. Hätte dies nicht aber schon bei Eintritt der Hitzewelle mit kalkuliert werden müssen; sprch der AG hat seine Hausaufgaben nicht gemacht?
Der BR stellt es jetzt nach außen hin so dar, das das 3 Schicht dann halt ne Woche später gekommen wäre und nach einer weitern Vereinbarung die Werkleitung ja eh die Möglichkeit gehabt hätte Schichten am Wochenende ausfallen zu lassen. MA die hier dann nicht zur Reinigungsschicht kommen wollen haben da die Möglichkeit Überstunden abzubummeln oder Urlaub zu nehmen.
Dies wäre dann aber noch ihre freie Entscheidung gewesen. So hat der BR die 4 Schichtler aber auch noch ihre extra ausgehandelte 4 Schichtzulage von ca, 40€ beraubt.
Bin wie immer sehr gespannt auf Eure Meinungen.