Erstellt am 06.08.2010 um 05:56 Uhr von mainpower
Hallo,
das Wetter lässt sich in diesen Zeiträumen nicht vorhersagen. Daher finde ich dass der GL auch die möglichkeit gegeben werden muss kurzfristig zu reagieren. Da Ihr das wohl aus Jahrelanger erfahrung kennt wundert es mich doch etwas dass es darüber eine BV gibt.
Das Wetter lässt sich halt nicht bestimmen, es macht was es will.
Erstellt am 06.08.2010 um 07:53 Uhr von sueton
Moin,moin rainerw !
Da ich auch in der Getränkeindustrie arbeite,hätte Dein Thread fast wörtlich von mir sein können.Jedes Jahr derselbe Quark: Man kann ja nicht ahnen,daß der Sommer warm wird;die WM hätte ja auch ausfallen können;was trinken die Leute so unterschiedlich - es hängt einem zum Hals heraus.Die Grundproblematik sehe ich darin,daß der BR zugestimmt hat,das schließt m.E. ein individuelles Klagerecht aus - und selbst wenn:Welcher AN würde diesen Weg gehen wollen? Die Leute einfach in den Urlaub schicken,geht nach dem BUrlG natürlich nicht,aber auch hier wissen wir ja,wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Wir haben das auch über eine BV zur flexiblen Arbeitszeit geregelt,so daß 4 Schichten nicht nötig waren - wären nach meheren Entlassungswellen auch gar keine Kollegen da gewesen.40 € sind eine Menge Geld,aber leider jetzt weg - da kann man auch nichts machen.
Grüsse,sueton
Erstellt am 06.08.2010 um 08:41 Uhr von rainerw
mainpower
der Br hatte hier den Gedanken Planungssicherheit für die MA zu schaffen.
sueton
Na noch jemand in deren Gegend man zu jeder Tageszeit Moin sagt.
Der BR hätte ja meinr Meinung nach den Beschluss garn icht so fassen dürfen, da er ja damit nicht nur gegen Die bestehende BV verstösst, sondern auch gegen § 80 Abs1 BertVG.
Wat iss wenn nu einige auf den gloreichen Gedanken kommen eine eine Klage nach § 23 Abs. 3 zu führen.?
Ich finde es schon verwerflich wenn man den AG praktisch jedes Wort auseinander nimmt und sich selber aber nicht an die Gesetze hält. Mal von der Stimmung in der Belegschaft von, wofür haben wir euch denn gewählt, bis der BR hat mal wieder kein After Eigth in der Hose gehabt abgesehen.
Grüsse, rainerw
Erstellt am 06.08.2010 um 09:05 Uhr von Kölner
@rainerw
Wenn die BV keine Öffnungsklausel hat, dann kann man das so sehen wie Du. Ob das zu einem § 23 BetrVG-Verfahren reichen würde...naja, da bin ich skeptisch.
@sueton
Warum soll eine AN keine Möglichkeit haben seine Reche aus einer BV einzufordern?
Erstellt am 06.08.2010 um 09:08 Uhr von sueton
Wat heißt denn hier:zu jeder Tageszeit ??? 07:53 Uhr ist ein herzhaftes Moin doch wohl angebracht :-)))
Aber ernsthaft: Du schreibst:'... mal wieder...',reden wir denn von einem gestandenen und wiedergewählten BR oder von 'Frischlingen',die sich über den Tisch haben ziehen lassen? Da wäre § 23 denn doch ziemlich heftig,ansonsten stimme ich Dir zu.
Grüsse,sueton
@Kölner
Warst zu schnell,also Ergänzung.
Das meinte ich nicht so , ich sehe bloß wenig Chancen vor dem Arbeitsgericht,da es hier um eine Fristverletzung von gerade 1 Woche geht,wenn ich das richtig verstanden habe.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:19 Uhr von rainerw
@Kölner
Ich sehe das mit den 23er auch nicht so derart dramatisch. Aber man muß ja immer das was wäre wenn berücksichtigen.
@sueton
So ganz ist der BR nicht mit Frischlingen übersät- 4 alte Hasen, 5 neue. Und bisher war meine Meinung das auch Die neuen sich teilweise gleich gut mit einbringen.
Das mit der einen Woch hast Du richtig verstanden. Aber es hat auch schon Gerichte gegeben die sich schon wegen Schichtzulagen von einem Tag auseinander setzen mussten.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:25 Uhr von magdalena
@rainerw, man kann alles etwas übertreiben, sollte es nicht so sein, ein geben und nehmen beiderseits, jeder nimmt auf die belange des anderen rücksicht.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:38 Uhr von Lotte
rainer,
wenn das Ziel dieser BV darin besteht, Planungssicherheit zu schaffen, dann hat der BR ja gerade das durch seinen Beschluss zunichte gemacht.
Wobei ich hier unterscheiden würde: Besteht die BV seit Jahren und nun wurde erstmalig eine Ausnahme gemacht? Oder besteht die BV erst kurz und/oder es hat schon in der Vergangenheit Ausnahmen gegeben. Dann frage ich mich: Warum verhandelt der BR dann nicht eine neue BV, die ihn nicht so sehr seiner Glaubwürdigkeit beraubt?
magdalena,
mit Deiner Argumentation, kann man z.B. auch mal das ArbZG umgehen, denn eine BV begründet ebenso wie das ArbZG, eine Rechtsnorm. Zudem wurde meist innerhalb einer BV schon gegeben und genommen.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:44 Uhr von sueton
Ja,geben ist seliger denn nehmen,leider funktioniert das bei den meisten AG nur in der Kirche.
@rainerw
Hast recht. Mit was sich die Gerichte manchmal beschäftigen müssen,kann einen echt erschrecken.Ansonsten würde ich Lotte zustimmen und eine neue BV verhandeln. Der wird sich der AG nicht widersetzen können.
Grüsse,sueton
Erstellt am 06.08.2010 um 09:45 Uhr von magdalena
@lotte, mit Deiner Argumentation, kann man z.B. auch mal das ArbZG umgehen, denn eine BV begründet ebenso wie das ArbZG, eine Rechtsnorm. Zudem wurde meist innerhalb einer BV schon gegeben und genommen.
das dem so ist, bestreite ich gar nicht. Warum kann man denn auf die Belange des anderen einfach mal rücksicht nehmen, nichts anderes war gemeint, muß man immer auf seinem recht beharren. kein wunder daß die gerichte überlastet sind bei solchen klinkerkitzchen
Erstellt am 06.08.2010 um 09:53 Uhr von Lotte
magdalena,
stimmt, eigentlich brauchen wir auch gar keine Betriebsräte...nehmen wir doch einfach nur mal ein wenig Rücksicht ;-)))
Erstellt am 06.08.2010 um 09:54 Uhr von rainerw
@lotte
nachdem dem Antrag statt gegeben wurde fasste der BR gleich noch einen weitern Beschluss, der besagt das der BR Verhandlungen mit der Geschäftsleitung aufnimmt. in der die Frist verkürzt werden soll, die MA aber unter Fortzahlung der Bezüge am Wochenende wo die Schichtumstellung dann sein soll zu hause bleiben können.
Zu Antwort 11; Grins
Erstellt am 06.08.2010 um 09:56 Uhr von magdalena
stimmt, eigentlich brauchen wir auch gar keine Betriebsräte...nehmen wir doch einfach nur mal ein wenig Rücksicht
manchmal fragt mann sich das schon... deinen sarkasmus kannst du dir sparen
Erstellt am 06.08.2010 um 09:58 Uhr von Lotte
rainer,
dann hat ja der BR schon gehandelt. Man hätte natürlich auch die BV einhalten können und dann verhandeln... aber dazu ist es jetzt eh zu spät. Falls dies die einzige Ausnahme war, wird der Imageschaden im Betrieb wahrscheinlich nicht ganz so groß sein. BetrVers zur Erklärung wäre vielleicht angebracht.
Erstellt am 06.08.2010 um 09:59 Uhr von Lotte
och magdalena,
ich gebe gerne ;-))
Erstellt am 06.08.2010 um 10:11 Uhr von sueton
@rainerw
Wenn das durchgeht,klingt es nach einem ganz guten Kompromiss,denn im Gegensatz zu Magdalena halte ich ein freies WE oder nicht und 40€ haben oder nicht keinesfalls für Kinkerlitzchen.
@Lotte
Steht die Einladung zum Kaffee noch ? :-)))
Erstellt am 06.08.2010 um 10:35 Uhr von Lotte
Guten Morgen Sueton,
Du bringst die Getränke für den Abend mit und ich mach den Kaffee, okay? ;-))
Erstellt am 06.08.2010 um 10:38 Uhr von magdalena
@ sueton, die klinkerlitzchen bezogen sich nicht auf den kompromiß, denn mann kann sich alles so hindrehen, wie man will. shwarz oder........................
Erstellt am 06.08.2010 um 10:54 Uhr von sueton
@Magdalena
Das habe ich so auch nicht behauptet, mann(oder frau ;-) ) kann sich wirklich alles so hindrehen...!
@rainerw
Respekt,alter Kämpfer - Dein Thema ist ein Strassenfeger.
@Lotte
Mach Dir aber keine falschen Hoffnungen;Getränkeindustrie ja,aber nur alkoholfrei :-((
Erstellt am 06.08.2010 um 11:00 Uhr von rainerw
@lotte
@sueton
Na toll, ich eröffne den Thread, ihr verabredet euch zum Kaffee und schickt mich gleich zur Arbeit. Da sag ich doch Danke.
@sueton
Auch wir machen nur Erfrischungsgetränke. Und das das Thema ein Strassenfeger ist....., ist ja nicht umsonst das es mich so beschäftigt.
Erstellt am 06.08.2010 um 11:01 Uhr von magdalena
frau ;-) ) kann sich wirklich alles so hindrehen...!denn im Gegensatz zu Magdalena halte ich ein freies WE oder nicht und 40€ haben oder nicht keinesfalls für Kinkerlitzchen.
siehst du, was ich meine mit hindrehen. Rücksicht, nachsicht, keiner hat das wort gekannt.............?
@rainerw
Respekt,alter Kämpfer - Dein Thema ist ein Strassenfeger. Vernunft und ein wille führen auch zum ziel
Erstellt am 06.08.2010 um 11:14 Uhr von Lotte
magdalena,
ja ja, ich erlebe Dich hier im Forum auch sehr rücksichtsvoll und nachsichtig... ;-))
Schönen Tag Dir
Lotte
Erstellt am 06.08.2010 um 11:18 Uhr von Lotte
sueton,
liegt ganz an Dir, ob es für Dich dann im Hof mehr als Wasser und Brot gibt....;-)))
Erstellt am 06.08.2010 um 11:19 Uhr von magdalena
@lotte, mann(oder frau ;-) ), wenn ich manchmal die antworten von euch lese, erlebe ich auch, mit was für sprüchen forumsteilnehmer angegangen werden, wer im glashaus sitzt, sollte nicht mit steinen werfen, schöne tag und ein geruhsames wochenende
magdalena
Erstellt am 06.08.2010 um 11:32 Uhr von Lotte
ach magdalena,
wenn man Wattebäuche als Steine empfindet, hat man es als BRM ziemlich schwer.
Ich bin übrigens Frau und wenn ich eins hier gelernt habe, dann: nicht alles so ernst nehmen und ein wenig mehr Durchsetzungsvermögen.
Ich wünsche Dir Glück auf Deinem Weg. ;-)
Erstellt am 06.08.2010 um 11:35 Uhr von magdalena
@lotte, als einzelkämpferin kann ich mit dir fühlen, dann wünsche ich dir daselbe, das du mir gewünscht hast.
Erstellt am 06.08.2010 um 11:36 Uhr von sueton
@Magdalena
Nu is aber mal langsam gut,Mädchen.Hier will Dir keiner was. Beachte doch einfach beim nächsten Mal auch die kleinen Smileys hinter mancher Antwort,o.K.? Geniese Dein WE,ich armer Hund muß morgen nochmal ran :-)))
@Lotte
Hof...??? Was hast Du vor? Wenn ich richtig erinner,bist Du im Urlaub. Den verbringst Du doch nicht in Holland,oder? Warst Du etwa in diesen kleinen,bösen Shops einkaufen ?:-))
Erstellt am 06.08.2010 um 11:40 Uhr von Kölner
@all
Und wieder einmal die Frage: Ist magdalena wirklich magdalena oder wieder nur der erfolgreiche Austausch von ein paar Buchstaben?
Erstellt am 06.08.2010 um 12:51 Uhr von magdalena
@Kölner, was willst du mir eigentlich unterstellen? Was hast du gegen mich? sprich doch einfach klartext.
Erstellt am 06.08.2010 um 12:54 Uhr von rainerw
Könnt ihr das bitte hinter den Kulissen klären?
Schönen Tag noch.
Erstellt am 06.08.2010 um 12:59 Uhr von magdalena
@rainerw, ich habe nicht angefangen damit man müßte erst mal hinter die kulissen kommen,
ich habe auch kein proplem meine kulisse aufzumachen.
Erstellt am 06.08.2010 um 13:38 Uhr von sueton
Ich gebs auf...
Schönes WE Euch allen !
Erstellt am 06.08.2010 um 13:40 Uhr von Kölner
@magdalena
Du darfst. Kästchen ist geöffnet.
Den Rest habe ich gelöscht.
Erstellt am 06.08.2010 um 13:47 Uhr von magdalena
Du darfst. Kästchen ist geöffnet.????????
sag mir was für ein kästchen ich nehmen muß
Erstellt am 06.08.2010 um 14:09 Uhr von magdalena
raeder78@web.de. im übrigen habe ich die adresse schon mal jemanden mitgeteilt.
Erstellt am 07.08.2010 um 15:00 Uhr von pfeilenbogen
rainerw
Also, eines ist uns ja wohl allen klar und besonders auch Dir rainerw.
Einen BV ist verbindliches und einklagbares Recht und Bestandteil des ArbV genau wie ein TV. Sie ist auch von allen Seiten, also AG, AN und besonders BR einzuhalten. Sie darf auf keinen Fall zu Lasten der AN missachtet werden. Dei AN haben hier zu mindest einen Anspruch auf den in Folge der Missachtung eingetrtetenden Entgektschaden.
Sollte der BR eine BV des öftern missachten und entgegen dem Inhalt zum Schaden der AN auslegen, oder wie hier dem AG die "Vertragswidriege Nutzung/ Auslegeung" per rechtwidriegem Beschluss zugestehen begehen in der Gesamtheit ganz klar eine grobe Mandatsverletzung, also ein klarer Fall des § 23 BetrVG.
Es wäre hier sogar zu prüfen ob nicht gegen die BRM dieser Sitzung privatrechtliche Schadenersatzklagen möglich wären.
Erstellt am 07.08.2010 um 15:42 Uhr von rainerw
@pfeilenbogen
Was nutzt einem wenn man auch das alles anbringt,so wie auch den beschriebenen Rest,wenn der Rest einfach darüber hinweg sieht. Als Scwerbehinderter mache ich persönlich leider nur noch 2 Schichten, denn sonst hätte ich den von Dir genannten Weg eingeschlagen und ich hätte in der Belegschaft dann bestimmt den ein oder anderen Mitstreiter gefunden-alleine traut sich ja keiner. Hätte ich hier nicht die ein oder andere gute antwort erhalten wäre ich heute kein BRM mehr, den emotional stand ich kurz vor dem Rücktritt.
Erstellt am 07.08.2010 um 16:24 Uhr von pfeilenbogen
rainerw
Man hätte dem gremium mitteilen können, dass man selbst die Aktivitäten aufgreift ein Verfahren gem. § 23 BetrVG gegen die betroffenen BRM zu betreiben, weiter ein Verfahren gegen den BR vor dem ArbG weil dort ein rechtswidriger Beschluss gefasst wurde. Die Kosten hätte ja dann der Ag zu tragen, was ihm bestimmt nicht recht wäre.
Auch darauf hinweisen, dass man die Beschäftigten entsprechend informiert, dass hier die Mehrheit des BR einen rechtwidrigen Beschluss zum Nachteil der Beschäftigten getroffen hat und auch auf ihre Möglichkeiten dagegen nun aufzuklären. Auch bei der nächsten Betriebsversammlung dieses nochmals anzusprechen.
Letztlich, als Schwerbehinderter die SBV auffordern diesen Beschluss auszusetzen sofern Schwerbehinderte betroffen wären.
Ich weis, dieses alles ist nicht leicht und schafft auch nicht gerade die größte Zufrieden-/ Beliebtheit im Gremium, doch sie haben ja die Wahl sich Gesetzeskonform zu verhalten um dieses zu verhindern. Kenne aus persönlicher Erfahrung solche Erlebnisse, wenn man als "Minderheit im BR gegen die große Masse handelt". Doch ich habe auch solche Überlebt und später viel Mistreiter gefunden.
Schönes Wochenende noch.