Beschlussfassung contra BV
Eine BV schreibt fest das bei einem Schichtwechsel vom 4 ins 3 Schicht dies 14 Tage vorher beim BR zu beantragen ist. Dienstags in der 31 KW kommt der Antrag der Werkleitung, da ein dramatischer Einbruch bei den Bestellungen erfolgt ist, ab Beginn der 32 KW ins 3 Schicht zu wechseln ( mit dem Verweis, sich leider Aufgrund dessen sich nicht an die BV halten zu können). Der BR stimmt den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen am Donnerstag zu. Wäre dies so in Ordnung? Könnte hier ein AN individualrechtlich nach § 615 BGB klagen? Zu dem dramatischen Umsatzeinbruch sei angemerkt das sich dies sinniger Weise fast jedes Jahr wiederholt. Es wird heiß im deutschem Land und der Verbraucher hat viel Durst und kauft Getränke. Mehr Bestellvolumen bei dem Hersteller, und die Läger leeren sich. Nach der Hitzeperiode müssen die Läger wieder aufgefüllt werden, also muß mehr produziert werden. Da aber keine Hitze mehr ist wird nicht mehr so viel gekauft und der Absatz bricht ein. So ergibt sich der Antrag auf Rückgang zum 3 Schicht. Hätte dies nicht aber schon bei Eintritt der Hitzewelle mit kalkuliert werden müssen; sprch der AG hat seine Hausaufgaben nicht gemacht? Der BR stellt es jetzt nach außen hin so dar, das das 3 Schicht dann halt ne Woche später gekommen wäre und nach einer weitern Vereinbarung die Werkleitung ja eh die Möglichkeit gehabt hätte Schichten am Wochenende ausfallen zu lassen. MA die hier dann nicht zur Reinigungsschicht kommen wollen haben da die Möglichkeit Überstunden abzubummeln oder Urlaub zu nehmen. Dies wäre dann aber noch ihre freie Entscheidung gewesen. So hat der BR die 4 Schichtler aber auch noch ihre extra ausgehandelte 4 Schichtzulage von ca, 40€ beraubt. Bin wie immer sehr gespannt auf Eure Meinungen.
Community-Antworten (38)
06.08.2010 um 07:56 Uhr
Hallo, das Wetter lässt sich in diesen Zeiträumen nicht vorhersagen. Daher finde ich dass der GL auch die möglichkeit gegeben werden muss kurzfristig zu reagieren. Da Ihr das wohl aus Jahrelanger erfahrung kennt wundert es mich doch etwas dass es darüber eine BV gibt. Das Wetter lässt sich halt nicht bestimmen, es macht was es will.
06.08.2010 um 09:53 Uhr
Moin,moin rainerw !
Da ich auch in der Getränkeindustrie arbeite,hätte Dein Thread fast wörtlich von mir sein können.Jedes Jahr derselbe Quark: Man kann ja nicht ahnen,daß der Sommer warm wird;die WM hätte ja auch ausfallen können;was trinken die Leute so unterschiedlich - es hängt einem zum Hals heraus.Die Grundproblematik sehe ich darin,daß der BR zugestimmt hat,das schließt m.E. ein individuelles Klagerecht aus - und selbst wenn:Welcher AN würde diesen Weg gehen wollen? Die Leute einfach in den Urlaub schicken,geht nach dem BUrlG natürlich nicht,aber auch hier wissen wir ja,wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Wir haben das auch über eine BV zur flexiblen Arbeitszeit geregelt,so daß 4 Schichten nicht nötig waren - wären nach meheren Entlassungswellen auch gar keine Kollegen da gewesen.40 € sind eine Menge Geld,aber leider jetzt weg - da kann man auch nichts machen.
Grüsse,sueton
06.08.2010 um 10:41 Uhr
mainpower der Br hatte hier den Gedanken Planungssicherheit für die MA zu schaffen.
sueton Na noch jemand in deren Gegend man zu jeder Tageszeit Moin sagt. Der BR hätte ja meinr Meinung nach den Beschluss garn icht so fassen dürfen, da er ja damit nicht nur gegen Die bestehende BV verstösst, sondern auch gegen § 80 Abs1 BertVG. Wat iss wenn nu einige auf den gloreichen Gedanken kommen eine eine Klage nach § 23 Abs. 3 zu führen.? Ich finde es schon verwerflich wenn man den AG praktisch jedes Wort auseinander nimmt und sich selber aber nicht an die Gesetze hält. Mal von der Stimmung in der Belegschaft von, wofür haben wir euch denn gewählt, bis der BR hat mal wieder kein After Eigth in der Hose gehabt abgesehen. Grüsse, rainerw
06.08.2010 um 11:05 Uhr
@rainerw Wenn die BV keine Öffnungsklausel hat, dann kann man das so sehen wie Du. Ob das zu einem § 23 BetrVG-Verfahren reichen würde...naja, da bin ich skeptisch.
@sueton Warum soll eine AN keine Möglichkeit haben seine Reche aus einer BV einzufordern?
06.08.2010 um 11:08 Uhr
Wat heißt denn hier:zu jeder Tageszeit ??? 07:53 Uhr ist ein herzhaftes Moin doch wohl angebracht :-))) Aber ernsthaft: Du schreibst:'... mal wieder...',reden wir denn von einem gestandenen und wiedergewählten BR oder von 'Frischlingen',die sich über den Tisch haben ziehen lassen? Da wäre § 23 denn doch ziemlich heftig,ansonsten stimme ich Dir zu.
Grüsse,sueton
@Kölner Warst zu schnell,also Ergänzung. Das meinte ich nicht so , ich sehe bloß wenig Chancen vor dem Arbeitsgericht,da es hier um eine Fristverletzung von gerade 1 Woche geht,wenn ich das richtig verstanden habe.
06.08.2010 um 11:19 Uhr
@Kölner Ich sehe das mit den 23er auch nicht so derart dramatisch. Aber man muß ja immer das was wäre wenn berücksichtigen.
@sueton So ganz ist der BR nicht mit Frischlingen übersät- 4 alte Hasen, 5 neue. Und bisher war meine Meinung das auch Die neuen sich teilweise gleich gut mit einbringen. Das mit der einen Woch hast Du richtig verstanden. Aber es hat auch schon Gerichte gegeben die sich schon wegen Schichtzulagen von einem Tag auseinander setzen mussten.
06.08.2010 um 11:25 Uhr
@rainerw, man kann alles etwas übertreiben, sollte es nicht so sein, ein geben und nehmen beiderseits, jeder nimmt auf die belange des anderen rücksicht.
06.08.2010 um 11:38 Uhr
rainer, wenn das Ziel dieser BV darin besteht, Planungssicherheit zu schaffen, dann hat der BR ja gerade das durch seinen Beschluss zunichte gemacht. Wobei ich hier unterscheiden würde: Besteht die BV seit Jahren und nun wurde erstmalig eine Ausnahme gemacht? Oder besteht die BV erst kurz und/oder es hat schon in der Vergangenheit Ausnahmen gegeben. Dann frage ich mich: Warum verhandelt der BR dann nicht eine neue BV, die ihn nicht so sehr seiner Glaubwürdigkeit beraubt?
magdalena, mit Deiner Argumentation, kann man z.B. auch mal das ArbZG umgehen, denn eine BV begründet ebenso wie das ArbZG, eine Rechtsnorm. Zudem wurde meist innerhalb einer BV schon gegeben und genommen.
06.08.2010 um 11:44 Uhr
Ja,geben ist seliger denn nehmen,leider funktioniert das bei den meisten AG nur in der Kirche.
@rainerw
Hast recht. Mit was sich die Gerichte manchmal beschäftigen müssen,kann einen echt erschrecken.Ansonsten würde ich Lotte zustimmen und eine neue BV verhandeln. Der wird sich der AG nicht widersetzen können.
Grüsse,sueton
06.08.2010 um 11:45 Uhr
@lotte, mit Deiner Argumentation, kann man z.B. auch mal das ArbZG umgehen, denn eine BV begründet ebenso wie das ArbZG, eine Rechtsnorm. Zudem wurde meist innerhalb einer BV schon gegeben und genommen. das dem so ist, bestreite ich gar nicht. Warum kann man denn auf die Belange des anderen einfach mal rücksicht nehmen, nichts anderes war gemeint, muß man immer auf seinem recht beharren. kein wunder daß die gerichte überlastet sind bei solchen klinkerkitzchen
06.08.2010 um 11:53 Uhr
magdalena, stimmt, eigentlich brauchen wir auch gar keine Betriebsräte...nehmen wir doch einfach nur mal ein wenig Rücksicht ;-)))
06.08.2010 um 11:54 Uhr
@lotte nachdem dem Antrag statt gegeben wurde fasste der BR gleich noch einen weitern Beschluss, der besagt das der BR Verhandlungen mit der Geschäftsleitung aufnimmt. in der die Frist verkürzt werden soll, die MA aber unter Fortzahlung der Bezüge am Wochenende wo die Schichtumstellung dann sein soll zu hause bleiben können.
Zu Antwort 11; Grins
06.08.2010 um 11:56 Uhr
stimmt, eigentlich brauchen wir auch gar keine Betriebsräte...nehmen wir doch einfach nur mal ein wenig Rücksicht manchmal fragt mann sich das schon... deinen sarkasmus kannst du dir sparen
06.08.2010 um 11:58 Uhr
rainer, dann hat ja der BR schon gehandelt. Man hätte natürlich auch die BV einhalten können und dann verhandeln... aber dazu ist es jetzt eh zu spät. Falls dies die einzige Ausnahme war, wird der Imageschaden im Betrieb wahrscheinlich nicht ganz so groß sein. BetrVers zur Erklärung wäre vielleicht angebracht.
06.08.2010 um 11:59 Uhr
och magdalena, ich gebe gerne ;-))
06.08.2010 um 12:11 Uhr
@rainerw Wenn das durchgeht,klingt es nach einem ganz guten Kompromiss,denn im Gegensatz zu Magdalena halte ich ein freies WE oder nicht und 40€ haben oder nicht keinesfalls für Kinkerlitzchen.
@Lotte Steht die Einladung zum Kaffee noch ? :-)))
06.08.2010 um 12:35 Uhr
Guten Morgen Sueton, Du bringst die Getränke für den Abend mit und ich mach den Kaffee, okay? ;-))
06.08.2010 um 12:38 Uhr
@ sueton, die klinkerlitzchen bezogen sich nicht auf den kompromiß, denn mann kann sich alles so hindrehen, wie man will. shwarz oder........................
06.08.2010 um 12:54 Uhr
@Magdalena Das habe ich so auch nicht behauptet, mann(oder frau ;-) ) kann sich wirklich alles so hindrehen...!
@rainerw Respekt,alter Kämpfer - Dein Thema ist ein Strassenfeger.
@Lotte Mach Dir aber keine falschen Hoffnungen;Getränkeindustrie ja,aber nur alkoholfrei :-((
06.08.2010 um 13:00 Uhr
@lotte @sueton Na toll, ich eröffne den Thread, ihr verabredet euch zum Kaffee und schickt mich gleich zur Arbeit. Da sag ich doch Danke.
@sueton Auch wir machen nur Erfrischungsgetränke. Und das das Thema ein Strassenfeger ist....., ist ja nicht umsonst das es mich so beschäftigt.
06.08.2010 um 13:01 Uhr
frau ;-) ) kann sich wirklich alles so hindrehen...!denn im Gegensatz zu Magdalena halte ich ein freies WE oder nicht und 40€ haben oder nicht keinesfalls für Kinkerlitzchen. siehst du, was ich meine mit hindrehen. Rücksicht, nachsicht, keiner hat das wort gekannt.............?
@rainerw Respekt,alter Kämpfer - Dein Thema ist ein Strassenfeger. Vernunft und ein wille führen auch zum ziel
06.08.2010 um 13:14 Uhr
magdalena, ja ja, ich erlebe Dich hier im Forum auch sehr rücksichtsvoll und nachsichtig... ;-)) Schönen Tag Dir Lotte
06.08.2010 um 13:18 Uhr
sueton, liegt ganz an Dir, ob es für Dich dann im Hof mehr als Wasser und Brot gibt....;-)))
06.08.2010 um 13:19 Uhr
@lotte, mann(oder frau ;-) ), wenn ich manchmal die antworten von euch lese, erlebe ich auch, mit was für sprüchen forumsteilnehmer angegangen werden, wer im glashaus sitzt, sollte nicht mit steinen werfen, schöne tag und ein geruhsames wochenende magdalena
06.08.2010 um 13:32 Uhr
ach magdalena, wenn man Wattebäuche als Steine empfindet, hat man es als BRM ziemlich schwer. Ich bin übrigens Frau und wenn ich eins hier gelernt habe, dann: nicht alles so ernst nehmen und ein wenig mehr Durchsetzungsvermögen. Ich wünsche Dir Glück auf Deinem Weg. ;-)
06.08.2010 um 13:35 Uhr
@lotte, als einzelkämpferin kann ich mit dir fühlen, dann wünsche ich dir daselbe, das du mir gewünscht hast.
06.08.2010 um 13:36 Uhr
@Magdalena Nu is aber mal langsam gut,Mädchen.Hier will Dir keiner was. Beachte doch einfach beim nächsten Mal auch die kleinen Smileys hinter mancher Antwort,o.K.? Geniese Dein WE,ich armer Hund muß morgen nochmal ran :-)))
@Lotte Hof...??? Was hast Du vor? Wenn ich richtig erinner,bist Du im Urlaub. Den verbringst Du doch nicht in Holland,oder? Warst Du etwa in diesen kleinen,bösen Shops einkaufen ?:-))
06.08.2010 um 13:40 Uhr
@all Und wieder einmal die Frage: Ist magdalena wirklich magdalena oder wieder nur der erfolgreiche Austausch von ein paar Buchstaben?
06.08.2010 um 14:51 Uhr
@Kölner, was willst du mir eigentlich unterstellen? Was hast du gegen mich? sprich doch einfach klartext.
06.08.2010 um 14:54 Uhr
Könnt ihr das bitte hinter den Kulissen klären? Schönen Tag noch.
06.08.2010 um 14:59 Uhr
@rainerw, ich habe nicht angefangen damit man müßte erst mal hinter die kulissen kommen, ich habe auch kein proplem meine kulisse aufzumachen.
06.08.2010 um 15:38 Uhr
Ich gebs auf...
Schönes WE Euch allen !
06.08.2010 um 15:40 Uhr
@magdalena
Du darfst. Kästchen ist geöffnet.
Den Rest habe ich gelöscht.
06.08.2010 um 15:47 Uhr
Du darfst. Kästchen ist geöffnet.????????
sag mir was für ein kästchen ich nehmen muß
06.08.2010 um 16:09 Uhr
raeder78@web.de. im übrigen habe ich die adresse schon mal jemanden mitgeteilt.
07.08.2010 um 17:00 Uhr
rainerw
Also, eines ist uns ja wohl allen klar und besonders auch Dir rainerw. Einen BV ist verbindliches und einklagbares Recht und Bestandteil des ArbV genau wie ein TV. Sie ist auch von allen Seiten, also AG, AN und besonders BR einzuhalten. Sie darf auf keinen Fall zu Lasten der AN missachtet werden. Dei AN haben hier zu mindest einen Anspruch auf den in Folge der Missachtung eingetrtetenden Entgektschaden.
Sollte der BR eine BV des öftern missachten und entgegen dem Inhalt zum Schaden der AN auslegen, oder wie hier dem AG die "Vertragswidriege Nutzung/ Auslegeung" per rechtwidriegem Beschluss zugestehen begehen in der Gesamtheit ganz klar eine grobe Mandatsverletzung, also ein klarer Fall des § 23 BetrVG.
Es wäre hier sogar zu prüfen ob nicht gegen die BRM dieser Sitzung privatrechtliche Schadenersatzklagen möglich wären.
07.08.2010 um 17:42 Uhr
@pfeilenbogen Was nutzt einem wenn man auch das alles anbringt,so wie auch den beschriebenen Rest,wenn der Rest einfach darüber hinweg sieht. Als Scwerbehinderter mache ich persönlich leider nur noch 2 Schichten, denn sonst hätte ich den von Dir genannten Weg eingeschlagen und ich hätte in der Belegschaft dann bestimmt den ein oder anderen Mitstreiter gefunden-alleine traut sich ja keiner. Hätte ich hier nicht die ein oder andere gute antwort erhalten wäre ich heute kein BRM mehr, den emotional stand ich kurz vor dem Rücktritt.
07.08.2010 um 18:24 Uhr
rainerw
Man hätte dem gremium mitteilen können, dass man selbst die Aktivitäten aufgreift ein Verfahren gem. § 23 BetrVG gegen die betroffenen BRM zu betreiben, weiter ein Verfahren gegen den BR vor dem ArbG weil dort ein rechtswidriger Beschluss gefasst wurde. Die Kosten hätte ja dann der Ag zu tragen, was ihm bestimmt nicht recht wäre.
Auch darauf hinweisen, dass man die Beschäftigten entsprechend informiert, dass hier die Mehrheit des BR einen rechtwidrigen Beschluss zum Nachteil der Beschäftigten getroffen hat und auch auf ihre Möglichkeiten dagegen nun aufzuklären. Auch bei der nächsten Betriebsversammlung dieses nochmals anzusprechen.
Letztlich, als Schwerbehinderter die SBV auffordern diesen Beschluss auszusetzen sofern Schwerbehinderte betroffen wären.
Ich weis, dieses alles ist nicht leicht und schafft auch nicht gerade die größte Zufrieden-/ Beliebtheit im Gremium, doch sie haben ja die Wahl sich Gesetzeskonform zu verhalten um dieses zu verhindern. Kenne aus persönlicher Erfahrung solche Erlebnisse, wenn man als "Minderheit im BR gegen die große Masse handelt". Doch ich habe auch solche Überlebt und später viel Mistreiter gefunden.
Schönes Wochenende noch.
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