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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Wirtschaftsausschuss im GBR einen Ausschuss für Wirtschaftliche Angelegenheiten gründen?

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jodeldiplom
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Gesamtbetriebsrat mit Wirtschaftsausschuss. Daneben wollten wir einen "Ausschuss für Wirtschaftliche Angelegenheiten" mit eingeschränkten Rechten in unserem Betriebsrat gründen, um vor Ort kurzfristige Unterrichtungen zu erreichen. Der Arbeitgeber lehnt dies ab. Kann jemand mit entsprechenden Links helfen, um die Berechtigung des Nebenausschusses in unserem Gremium zu untermauern?

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Community-Antworten (2)

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pitsieben

04.08.2010 um 11:05 Uhr

@ jodeldiplom, wenn ihr die Erfordernissen nach § 28 BetrVG erfüllt, könnt ihr Ausschüsse bilden ohne den AG zu fragen

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pfeilenbogen

04.08.2010 um 15:45 Uhr

pitsieben

Stimmt grundsätzlich. Der AG muss aber diesen dann nicht die Rechte/ Ansprüche auf Daten zugestehen wie dem WA. Also diesem auch nicht die Wirtschaftdaten wie dem WA zuleiten. Diese Ansprüche hat nur der WA

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