Lohneinbußen?
Bin seit 6 Monaten im BR-Grämium nun soll ich in eine andere Abteilung versetzt werden. Bedingt durch den Wegfall der Mittagsschicht bzw. Nachtschichtzulagen hätte ich finanzielle Einbussen in Kauf nehmen müssen. (Entgeldgruppe soll bestehen bleiben) Was für Handlungsmöglichkeiten habe ich eigentlich ? Ferner wurde für die Abteilung eine zusätzliche Stelle (Aufgabengebiet gleich) Intern ausgeschrieben die eine höhere Eingruppierung vorsieht. wie bei allen Mitarbeitern aus der Abteilung.
Community-Antworten (5)
04.08.2010 um 09:24 Uhr
Moin Dimitri!
Rede mit Deinem Chef mal über § 37 BetrVG,der ist in Bezug auf finanzielle Einbußen bei BR-Tätigkeit sehr eindeutig! Einen Rechtsanspruch auf diese neue Stelle hast Du nicht,Du kannst Dich nur normal bewerben.
Grüsse,sueton
04.08.2010 um 10:54 Uhr
sueton
Du unterstellst, dass hier eine Versetzung wegen des Mandates erfolgen soll, woher diese "Weisheit"???
Dimitri Also, auch BRM können versetzt werden. Auch hier hat der AG das normale Direktionsrecht, welches er wahrnehmen kann. Denn auch sie sind ganz normale AN. Der AG muss nur wie bei jedem AN die MB des BR beachten
04.08.2010 um 11:18 Uhr
Der Br kann die Versetzung nach Paragraph 99 erstmal ablehnen. Dann müsste der Arbeitgeber zum Arbeitsgericht.
04.08.2010 um 14:20 Uhr
@hansh, so pauschal ablehnen ist nicht. Muss schon eine hieb und stichfeste Begründung aus der vorgabe von § 99 BetrVG sein.
05.08.2010 um 01:37 Uhr
@pfeilenbogen
Wenn die Versetzung nicht wegen des Mandats erfolgt kann der AG ja auch jemand anderen versetzen und das Problem ist gelöst. Manchmal isses so einfach :-D
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