Erstellt am 04.08.2010 um 07:24 Uhr von sueton
Moin Dimitri!
Rede mit Deinem Chef mal über § 37 BetrVG,der ist in Bezug auf finanzielle Einbußen bei BR-Tätigkeit sehr eindeutig! Einen Rechtsanspruch auf diese neue Stelle hast Du nicht,Du kannst Dich nur normal bewerben.
Grüsse,sueton
Erstellt am 04.08.2010 um 08:54 Uhr von pfeilenbogen
sueton
Du unterstellst, dass hier eine Versetzung wegen des Mandates erfolgen soll, woher diese "Weisheit"???
Dimitri
Also, auch BRM können versetzt werden. Auch hier hat der AG das normale Direktionsrecht, welches er wahrnehmen kann. Denn auch sie sind ganz normale AN. Der AG muss nur wie bei jedem AN die MB des BR beachten
Erstellt am 04.08.2010 um 09:18 Uhr von hansh
Der Br kann die Versetzung nach Paragraph 99 erstmal ablehnen. Dann müsste der Arbeitgeber zum Arbeitsgericht.
Erstellt am 04.08.2010 um 12:20 Uhr von mainpower
@hansh,
so pauschal ablehnen ist nicht. Muss schon eine hieb und stichfeste Begründung aus der vorgabe von § 99 BetrVG sein.
Erstellt am 04.08.2010 um 23:37 Uhr von qwert
@pfeilenbogen
Wenn die Versetzung nicht wegen des Mandats erfolgt kann der AG ja auch jemand anderen versetzen und das Problem ist gelöst. Manchmal isses so einfach :-D