Hallo,

ich hätte mal eine etwas komplexere Frage zur Betriebsratswahl. Ich stehe auf der Wahlliste zur Betriebsratswahl. Als diese noch nicht öffentlich war habe ich allerdings vom Personalleiter die Kündigung auf Ende März mündlich ausgesprochen bekommen (er wusste noch nicht, dass ich auf der Liste stehe). Der jetztige Betriebrat hat diese natürlich abgelehnt, da ich ja auf der Wahlliste stehe und somit frühestens auf Ende Dezember 2006 gekündigt werden kann (lt. Kündigungsschutzgesetz §15). Da meine Motivation in diesem Betrieb zu Arbeiten verständlicher Weise am Boden ist, werde ich die Wahl wohl nicht annehmen (egal wie sie für mich ausgeht). Zu meiner Frage, bleibt der Kündigungsschutz bis Ende Dezember 2006 erhalten, auch wenn ich die Wahl ablehen oder erlischt dieser. Denn mit einem solchen Schutz, hätte ich natürlich gute Zeit mir nebenher etwas neues zu suchen ohne Lohneinbussen zu haben und ohne auf Arbeitslosengeld angewiesen sein zu müssen.

Schon vorab vielen Dank für eure Antworten

Gruß
Cokemann