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Einspruch nach § 85 beim BR wegen wiederholtem Personalgespräch

A
ambrosius
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wird innerhalb von 6 Wochen zum 2.mal zum Personalgespräch geladen. Beim 1. Gespräch war BR anwesend. Jetzt hat der MA beim BR nach § 85 BetrVG Beschwerde eingelegt, da er davon ausgeht man wolle ihn schikanieren. Zudem möchte er den Termin verschieben, da er unmittelbar nach dem angesetzten Termin Urlaub hat und eventuelle Einspruchsfristen nicht wahr nehmen kann. Der Kollege ist BR Ersatzmitglied, bisher nicht nachgeladen worden, hat also noch an keiner Sitzung aktiv teilgenommen. Wie kann/muss der BR sich verhalten?

Vielen Dank für Antworten, euer Ambrosius

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Community-Antworten (4)

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raufedackel

03.08.2010 um 19:56 Uhr

was ist denn der Grund für das Personalgespräch? Trotz Beschwerde beim BR kann ggf. das Versäumen eines solchen Gesprächs ein arbeitsrechtlicher Verstoß sein

A
ambrosius

04.08.2010 um 12:23 Uhr

Der Grund ist frühzeitiges Verlassen der Schicht, ohne Meldung an den Vorgesetzten. Der MA ist Teamleader, erstellt die Dienstpläne und hat die Erlaubnis zu kurzfristigen Dienstplanänderungen. Eine vorherige Informationspflicht an den Vorgesetzten wurde nie angeordnet.

Sein Wunsch auf Änderung des Termins wurde vom Personalchef abgelehnt.

Gruß, Ambrosius

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rainerw

04.08.2010 um 13:42 Uhr

Ist das Gespräch innerhalb seiner regulären Arbeitszeit hat er wohl kaum möglichkeiten dieses Gespräch zu dem genannten Termin platzen zu lassen, da ihm der AG ja zur Vorbereitung genügend zeit eingeräumt hat. Anders sieht es ausserhalb seiner regulären Arbeitszeit aus, da braucht er der Aufforderung nicht zu folgen und brauch es auch nicht näher zu begründen.

Was mich aber noch stutzig macht: Der Teamleader hat die Eraubnis der kurzfristign Dienstplanänderung. Ich hoffe doch das er dafür vom BR keinen Freifahrtsschein bekommen hat?!

A
ambrosius

04.08.2010 um 16:16 Uhr

@rainerw: Der MA hat definitiv keinen Freifahrtschein vom BR. Es gibt aber betriebliche Gründe die eine Änderung erforderlich machen können.

Tatsache ist , dass es generell an der Festlegung von Verfahrensabläufen mangelt. Der BR steht in diesem Unternehmen noch am Anfang vor einem riesen Berg Arbeit.

Das Personalgespräch findet morgen statt.

Danke für eure Antworten, ambrosius

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