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Information durch AG bei Personaleinstellung

D
DickTracy
Nov 2016 bearbeitet

Wann muß der AG den BR über Neueinstellungen informieren? Schon ab Planung oder erst nachdem die Stelle bereits ausgeschrieben war und Bewerbungen vorliegen ...

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Community-Antworten (2)

C
caretakerFM

03.08.2010 um 18:24 Uhr

Dem BR wird die Ausschreibung vorgelegt, dann ausgegeben ( eventuell interne Ausschreibung geht vor öffentlicher). Nach Abschluss der Bewerbungsfrist müssen dem BR alle Unterlagen, von allen Bewerbern vorgelegt werden. Mit Personaleinstellungsvorlage.

S
Saxonia

03.08.2010 um 18:34 Uhr

Hallo -

der AG muss den BR nicht nur über Einstellungen informieren, sondern ihn lt. § 99 BetrVG anhören (Ausnahme: Tendenzbetrieb bzw. Tendenzträger). Das bedeutet die Vorlage an den BR so rechtzeitig, dass dieser eine Woche Zeit für seine Entscheidung hat, bevor der Neue anfängt.

Habt Ihr am Anfang der Amtsperiode nach § 93 BetrVG beschlossen, dass alle Stellen intern auszuschreiben sind, dann muss die Ausschreibung i.d.R. noch mal 14 Tage vor der Anhörung an den BR passieren. Gibt es so einen Ausschreibungsbeschluss, habt Ihr auch das Recht auf die Information zu der ausgeschriebenen Stelle.

Ein anderes Thema ist die Personalplanung (§ 92 BetrVG): Die kann ein BR vom AG verlangen, also Informationen über den "...gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen..." einfordern. Wenn der AG eine Personalplanung hat, muss er sie mit dem BR besprechen. Unserer hat regelmäßig keine und hat damit leider auch schon vor Gericht gewonnen.

Gruß von Saxonia

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