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Personaleinstellung - Rechte des BR

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo vielleicht wird Euch die Frage komisch vorkommen aber ich stell Sie trotzdem mal Ich arbeite in einem Altenheim Auszubildende haben nach der Ausbildung entweder gar keine Stelle oder Keine volle Stelle bekommen. Jetzt ist ein Auszubildener Fertig der bei der Chefin richtig geschleimt hat das ist noch milde ausgedrückt dieser soll natürlich übernommen werden wie können wir uns als BR dagegen stellen.

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Community-Antworten (10)

M
Mona-Lisa

07.04.2009 um 22:54 Uhr

@neuerBr, ihr wollt euch tatsächlich gegen die Übernahme eines ausgelernten AZUBI wehren? Tut mir leid, aber irgendwie habt ihr euer Amt falsch verstanden......

N
neuerBR

07.04.2009 um 22:58 Uhr

wir sind für jede Neueinstellung aber es kann ja doch nicht sein das Azubis nicht übernommen werden oder keine volle Stelle bekommen aber der der chefin in A. kriecht so eine Vollzeitstelle bekommen ich finde das mehr als ungerecht und da hast Du recht dann trett ich von meinem BR Amt zurück

R
ridgeback

07.04.2009 um 23:14 Uhr

@neuerBr, ergänzend zu ML, Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn......

Siehe: § 99 Abs. 2 Nr. 1-6 BetrVG

was ich aber nicht glauben kann.

E
Erwin

07.04.2009 um 23:18 Uhr

@neuerBr

.....und da hast Du recht dann trett ich von meinem BR Amt zurück

Dann aber bitte schriftl. ode rzu Protokoll, des BR

Es ist halt einmal so, es geht in der BR-Arbeit nicht nach Sympathie oder da sHandlen des AN1 gefällt mir und das des AN2 nicht dafür unterstütze ich AN1

D
DonJohnson

07.04.2009 um 23:21 Uhr

@erwin

*Dann aber bitte schriftl. ode rzu Protokoll, des BR * Wo genau steht das Wo hast du diese Weisheit her?

Ich lege mich wieder unter die Palme - schön hier in Miami

Gruß DJ

N
neuerBR

07.04.2009 um 23:23 Uhr

für mich hat das nix mit Sympatie zu tun sondern mit Gerechtigkeit und ich nehm es nicht so hin das 4Azubis keine oder keine volle Stelle bekommen haben aber einer nur weil er gut mit der Chefin kann für sowas bin ich nicht zu haben

P
paula

08.04.2009 um 01:47 Uhr

nirgendwo steht geschrieben, dass der AG bei Einstellungen und co nicht nach Sympathie auswählen darf... so ist das nun einmal in Deutschland

V
Venceremos

08.04.2009 um 12:52 Uhr

Hallo, indem man sich darüber aufregt, dass der AG bestimmte Azubis einstellt oder nicht wird nix besser. Aber eine Betriebsvereinbarung zu den Azubis wäre eine Lösung, der AG muss darüber mit euch reden und es wird diese Vereinbahrung auf jeden Fall geben, wenn ihr sie wollt. Zur Not mit der Einigungsstelle. Eure subjektive Sicht (genau ich will etwas provozieren) wird ja vielleicht von einer fundierten Analyse der Eignung des Azubis durch den AG etwas geändert. Wäre zumindest möglich. Und paula (siehe oben) hat Recht. Das ist leider so. - Gruß

A
Angi1

08.04.2009 um 13:05 Uhr

Hallo neuer BR,

bevor du zurücktritts kannst du dir mal § 9 TzBfG anschauen. Hier steht, dass ein teilzeitbeschäftigter AN der den Wunsch nach Verlängerung seiner AZ angezeigt hat bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen ist. Falls ich das richtig verstanden habe und die anderen Azubis damals nur eine Teilzeitvertrag bekommen haben, könnten sie jetzt ihren Wunsch auf Verlängerung stellen. Wenn dann der neue Azubi seinen Vertrag trotzdem noch bekommt, wäre ja allen geholfen und du könntest BR bleiben.

MfG Angi1

P
paula

08.04.2009 um 13:16 Uhr

@Venceremos

je nach den betrieblichen Gegebenheiten könnte das aber ein wenig schwierig werden mit der Einigungsstelle

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