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Kündigung wegen Schlägerei

M
mockebock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, 2 Mitarbeiterinnen habe sich bei uns im Unternehmen geprügelt. Wir, der Betriebsrat, würde gerne einer fristlosen Kündigung durch eine Versetzung entgegen wirken. Wie stehen da die Chancen, wenn man dem Arbeitgeber den Vorschlag macht. Reicht eine Abmahnung nicht aus ???

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

02.08.2010 um 18:12 Uhr

Hallo, prügelnde Mitarbeiter/innen muss kein Arbeitgeber in seinem Unternemen dulden. Eine fristlose Kündigung ist da schon gerechtfertigt.

K
Kölner

02.08.2010 um 19:09 Uhr

@mainpower Die Frage war ja nicht, ob die fristlose Kü. gerechtfertigt ist...sondern ob eine Abmahnung nicht vll. auch reicht.

@mockebock Der BR muss sich dem Anhörungsbegehren des AG beugen und entsprechend reagieren. Ob § 102 BetrVG hinsichtlich der Widerspruchsbegründung hilfreich ist, liegt im Bereich Eurer betriebsrätlichen 'Prosa' und vll. auch ein wenig im Bereich Eurer 'Lyrik'.

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