Hallo, Zusammen ! Ein Betriebsrat wird verdächtigt, im Vorjahr (!) in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer, falsche Arbeit gemacht zu haben. Er ist sich sicher, dies nicht getan zu haben. Nun wurde er aufgefordert, schriftlich niederzuschreiben, wie genau er die Tätigkeit im Vorjahr ausgeführt hat. Ist der AN verpflichtet, dies zu tun und wenn ja, in welchem Zeitraum ? AG will es noch heute. AG weigert sich. Es wird - sehr stark - vermutet, nur einen Grund zu finden, ihn freizustellen, etc...