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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Falsche Verdächtigung

T
ThinkPositiv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Zusammen ! Ein Betriebsrat wird verdächtigt, im Vorjahr (!) in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer, falsche Arbeit gemacht zu haben. Er ist sich sicher, dies nicht getan zu haben. Nun wurde er aufgefordert, schriftlich niederzuschreiben, wie genau er die Tätigkeit im Vorjahr ausgeführt hat. Ist der AN verpflichtet, dies zu tun und wenn ja, in welchem Zeitraum ? AG will es noch heute. AG weigert sich. Es wird - sehr stark - vermutet, nur einen Grund zu finden, ihn freizustellen, etc...

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Community-Antworten (2)

A
azrael

02.08.2010 um 15:34 Uhr

klingt ganz danach, als ob der kollege schnell einen anwalt braucht.

was das schreiben einer "stellungnahme" angeht, kann der AN sich nach §85 an den BR wenden. danach streitet ihr (br und GF) euch erstmal über die berechtigung der beschwerde und wenn ihr euch nicht einig werdet, einigungsstelle. die sollte den kopf der GF vorerst ein wenig abkühlen und dem kollegen zeit verschaffen.

D
DerAlteHeini

03.08.2010 um 10:43 Uhr

ThinkPositiv Hier könnte der Inhalt eines Schreibens an die Geschäftsleitung lauten;

Sehr geehrte Geschäftsleitung, die Aufforderung, schriftlich darzulegen wie genau ich Tätigkeiten im Vorjahr ausgeführt habe, habe ich erhalten. Leider kann ich Ihnen keine entsprechende Aufstellung erstellen, da ich mich an Arbeitsabläufe aus dem Jahr 2009 nicht mehr erinnern kann. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxxxx

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