Erstellt am 02.08.2010 um 13:34 Uhr von azrael
klingt ganz danach, als ob der kollege schnell einen anwalt braucht.
was das schreiben einer "stellungnahme" angeht, kann der AN sich nach §85 an den BR wenden. danach streitet ihr (br und GF) euch erstmal über die berechtigung der beschwerde und wenn ihr euch nicht einig werdet, einigungsstelle. die sollte den kopf der GF vorerst ein wenig abkühlen und dem kollegen zeit verschaffen.
Erstellt am 03.08.2010 um 08:43 Uhr von DerAlteHeini
ThinkPositiv
Hier könnte der Inhalt eines Schreibens an die Geschäftsleitung lauten;
Sehr geehrte Geschäftsleitung,
die Aufforderung, schriftlich darzulegen wie genau ich Tätigkeiten im Vorjahr ausgeführt habe, habe ich erhalten. Leider kann ich Ihnen keine entsprechende Aufstellung erstellen, da ich mich an Arbeitsabläufe aus dem Jahr 2009 nicht mehr erinnern kann.
Mit freundlichen Grüßen
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