Erstellt am 25.01.2006 um 21:21 Uhr von Sonja
Merkwürdige Sitten bei Euch.
Unterschrift ist Unterschrift.
Man kann seine Unterschrift vor Abgabe der Liste evt. zurück ziehen.
Aus diesem Grund lieber viel mehr als die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften einholen.
Dann kann nichts schief gehen.
Erstellt am 25.01.2006 um 21:47 Uhr von jens
erst einmal danke für deine antwort
ich muß dir recht geben,das ist mehr wie merkwürdig,
aber da der br in der vergangenheit alle listenwahlen verhindert hat,müssen wir leider auf alles achten ,was uns in irgend einer weise die liste zerstören könnte
wir können nur die flucht nach vorne antreten!
MFG jens
Erstellt am 25.01.2006 um 23:14 Uhr von Kölner
Also heisst das in Eurem Falle:
Kandidatur eindeutig klären und jeden Unterstützer der Kandidaten klar und umfangreich aufklären, dass er nur auf einer Liste unterschreiben soll. Und dann vielleicht ein paar mehr Stützer als notwendig!
Erstellt am 26.01.2006 um 09:05 Uhr von Gevatter
Besser noch : deutlich mehr Stützungsschriften sammeln. Gestern haben wir unsere Listen beim Wahlvorstand eingereicht. Der Vertreter einer Liste war von einer Zahl von 500 Wahlberechtigten ausgegangen und hatte nur 25 Stützungsschriften vorzuweisen. Da die MA Zahl bei uns stark schwankt, kamen bei der Erfassung 603 MA's raus. Diese Liste wurde vom Wahlvorstand zu Recht zurückgewiesen. Obwohl wir allen MA's beim Sammeln der Stützungsunterschriften erklärt haben, daß sie nur eine Liste stützen können, stellte sich heraus, daß 2 MA's trotzdem doppelt unterschrieben haben.
Erstellt am 26.01.2006 um 09:11 Uhr von Bernd
Gevatter,
die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften ergibt sich doch aus dem Wahlausschreiben. Wie kann da eine Liste von einer falschen Wahlberechtigtenzahl ausgehen?
Doppelte Unterchriften sind ja ansonsten eigentlich kein Problem da es sich dabei um eine heilbaren Mangel handelt.
Erstellt am 26.01.2006 um 12:00 Uhr von Gevatter
Hallo Bernd. Der Listenverteter hat sich auf die Angabe des AG verlassen mit der Angabe : "rund 500". Er hat sich das Wahlschreiben nicht gründlich genug durchgelesen. Zu doppelten Unterschriften hast Du zwar Recht, aber wenn auf einmal doppelte Unterschriften über den Wahlvorstand der gegnerischen Liste zugeordnet werden, läufst Du Gefahr, daß deine Liste in Ermangelung ausreichender Stützungsunterschriften erneut ungültig wird, wenn Du zu knapp kalkuliert hast. Da gibt es noch weitere Gefahren. Deshalb als Faustregel, immer 50% mehr Unterschriften als nötig. Mit 75 Unterschriften, egal wie groß der Betrieb ist, ist man i.A auf der sicheren Seite.