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Kann man mir eine Stützliste durch falsche Unterstützer kaputt machen?

J
Jens
Nov 2016 bearbeitet

hallo alle zusammen! kann eine stützliste abgelehnt werden , wenn einige unterstützer unter gedächtnisverlust leiden, bzw über den sinn und zweck ihrer stützunterschrift auf einmal falsch informiert wurden? ( kann man eine stützliste durch falsche unterstützer kaputt machen) MFG jens

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Community-Antworten (6)

S
Sonja

25.01.2006 um 22:21 Uhr

Merkwürdige Sitten bei Euch. Unterschrift ist Unterschrift. Man kann seine Unterschrift vor Abgabe der Liste evt. zurück ziehen. Aus diesem Grund lieber viel mehr als die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften einholen. Dann kann nichts schief gehen.

J
Jens

25.01.2006 um 22:47 Uhr

erst einmal danke für deine antwort ich muß dir recht geben,das ist mehr wie merkwürdig, aber da der br in der vergangenheit alle listenwahlen verhindert hat,müssen wir leider auf alles achten ,was uns in irgend einer weise die liste zerstören könnte wir können nur die flucht nach vorne antreten! MFG jens

K
Kölner

26.01.2006 um 00:14 Uhr

Also heisst das in Eurem Falle: Kandidatur eindeutig klären und jeden Unterstützer der Kandidaten klar und umfangreich aufklären, dass er nur auf einer Liste unterschreiben soll. Und dann vielleicht ein paar mehr Stützer als notwendig!

G
Gevatter

26.01.2006 um 10:05 Uhr

Besser noch : deutlich mehr Stützungsschriften sammeln. Gestern haben wir unsere Listen beim Wahlvorstand eingereicht. Der Vertreter einer Liste war von einer Zahl von 500 Wahlberechtigten ausgegangen und hatte nur 25 Stützungsschriften vorzuweisen. Da die MA Zahl bei uns stark schwankt, kamen bei der Erfassung 603 MA's raus. Diese Liste wurde vom Wahlvorstand zu Recht zurückgewiesen. Obwohl wir allen MA's beim Sammeln der Stützungsunterschriften erklärt haben, daß sie nur eine Liste stützen können, stellte sich heraus, daß 2 MA's trotzdem doppelt unterschrieben haben.

B
Bernd

26.01.2006 um 10:11 Uhr

Gevatter,

die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften ergibt sich doch aus dem Wahlausschreiben. Wie kann da eine Liste von einer falschen Wahlberechtigtenzahl ausgehen?

Doppelte Unterchriften sind ja ansonsten eigentlich kein Problem da es sich dabei um eine heilbaren Mangel handelt.

G
Gevatter

26.01.2006 um 13:00 Uhr

Hallo Bernd. Der Listenverteter hat sich auf die Angabe des AG verlassen mit der Angabe : "rund 500". Er hat sich das Wahlschreiben nicht gründlich genug durchgelesen. Zu doppelten Unterschriften hast Du zwar Recht, aber wenn auf einmal doppelte Unterschriften über den Wahlvorstand der gegnerischen Liste zugeordnet werden, läufst Du Gefahr, daß deine Liste in Ermangelung ausreichender Stützungsunterschriften erneut ungültig wird, wenn Du zu knapp kalkuliert hast. Da gibt es noch weitere Gefahren. Deshalb als Faustregel, immer 50% mehr Unterschriften als nötig. Mit 75 Unterschriften, egal wie groß der Betrieb ist, ist man i.A auf der sicheren Seite.

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