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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man mir eine Stützliste durch falsche Unterstützer kaputt machen?

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Jens
Apr 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, kann eine stützliste abgelehnt werden ,wenn einige unterstützer unter gedächtnisverlust leiden, bzw über den sinn und zweck ihrer stützunterschrift auf einmal falsch informiert wurden? ( kann man eine stützliste durch falsche unterstützer kaputt machen) MFG jens

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Community-Antworten (2)

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pippa

26.01.2006 um 09:45 Uhr

Also ich persönlich bräuchte noch ein paar mehr Details, um eine Meinung abgeben zu können :-)

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LEVI

26.01.2006 um 16:48 Uhr

Grundsätzlich muss eine Vorschlagsliste von einem 20stel der wahberechtigten Mitarbeiter durch Unterschrift gestützt werden, midestens aber von 3 Mitarbeitern. Steht ein Unterstützer auf meheren Listen gleichzeitig , so muss der Wahlvorstand innerhalb einer 3-Tages-Frist diesen Mitarbeiter auffordern sich verbindlich zu entscheiden und seine Unterschrift auf den anderen Listen, die er nicht unterstützen möchte, streicht. Er darf also nur eine(!) Liste unterstützen! Kommt er dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, so wird seine Stützungunterschrift auf der Vorschlagsliste als wirksam angesehen auf der er zuerst(Datum!) unterschrieben hat.
Vorschlagslisten ohne die erforderliche Anzahl von Stützungsunterschriften sind ungültig!

Gruß LEVI

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