Erstellt am 26.01.2006 um 08:45 Uhr von pippa
Also ich persönlich bräuchte noch ein paar mehr Details, um eine Meinung abgeben zu können :-)
Erstellt am 26.01.2006 um 15:48 Uhr von LEVI
Grundsätzlich muss eine Vorschlagsliste von einem 20stel der wahberechtigten Mitarbeiter durch Unterschrift gestützt werden, midestens aber von
3 Mitarbeitern.
Steht ein Unterstützer auf meheren Listen gleichzeitig , so muss der Wahlvorstand innerhalb einer 3-Tages-Frist diesen Mitarbeiter auffordern sich verbindlich zu entscheiden und seine Unterschrift auf den anderen Listen, die er nicht unterstützen möchte, streicht. Er darf also nur eine(!) Liste unterstützen!
Kommt er dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, so wird seine Stützungunterschrift auf der Vorschlagsliste als wirksam angesehen auf der er zuerst(Datum!) unterschrieben hat.
Vorschlagslisten ohne die erforderliche Anzahl von Stützungsunterschriften sind ungültig!
Gruß
LEVI