Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage; Wir sind ein Maschinenbauunternehemen, mit eigener Produktion. Bin im Betriebsrat tätig. Für die Dreherei sollte ein Mitarbeiter lt. Aushang in schriftlicher Form, den Vorarbeiter Posten vorrübergehend kommissarisch übernehmen.
Dieses erledigt der Kollege aber nun seit mehr als 2 Jahren.

Jetzt hat die GF eine Stellenausschreibung herausgebracht, die genau den Posten und mehr beschreibt. Dieser Kollege wurde zu einem Gespräch mit Betriebsleiter und GF geladen, und dieser wurde über die neue Stellenausschreibung informiert, mit den Worten, dass er seine Arbeit immer gut gemacht hat, er sich aber nicht auf diese Ausschreibung bewerben brauche, mit anderen Worten, diese Ausschreibung wäre schon auf jemanden zugeschnitten.

Nun meine Frage; gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht????
Ist vielleicht jemand dahingend informiert???
Die Bewerbungen für diese Stelle haben wir als BR noch nicht, aber ich wollte mit meinem Betriebsrat vorher etwas informiert sein, wäre schön, wenn jemand helfen könnte.

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.