Neuwahl oder nicht ?
Wir sind ein 7er Betriebsrat, leider mangels Beteiligung ohne Nachrücker. Nun will uns ein BR freiwillig verlassen. Wir sind doch Handlungsfähig solange die Mehrheit besteht, oder müssen wir eine Neuwahl auf 5er anstreben?
Community-Antworten (4)
31.07.2010 um 12:12 Uhr
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG = Neuwahl
31.07.2010 um 20:03 Uhr
Nun seid Ihr also 6 BR-Mitglieder und damit voll Handlungsfähig.Bei 7 BR-Mitglieder müssen 4 BR-Mitglieder anwesend sein, damit Ihr Beschluß fähig seid.
Unter 100 Mitarbeiter sind im BR 5 Mitglieder
Ihr seid über 100 Mitarbeiter und deshalb 7 BR-Mitglieder.
Eine Neuwahl kommt für Euch erst in Frage, wenn Ihr nur noch 3 BR-Mitglieder seid.
31.07.2010 um 20:24 Uhr
@Alfredd, das war mir neu! Wo steht denn das????
01.08.2010 um 09:35 Uhr
Sorry Alfredd, ich halte Deine Antwort für falsch.
Es geht nicht um die Beschlussfähigkeit eines Siebener-Gremiums. Sondern es geht um die Bestandsfähigkeit eines Sechser-Gremiums (bei mindestens sieben Mitgliedern).
Es stimmt, was ridgeback sagt, denn es folgt zwingend aus dem Gesetzestext: Neuwahlen!
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