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versetzung ohne abmahnung?

V
vanni
Nov 2016 bearbeitet

kann der dienstgeber einen mitarbeiter einfach versetzen ohne ihn vorher abzumahnen??

76808

Community-Antworten (8)

M
Mainpower

30.07.2010 um 21:02 Uhr

Hallo, warum vor einer Versetzung Abmahnen? Soll er "Strafversetzt" werden?

V
vanni

30.07.2010 um 21:31 Uhr

ja er soll "strafversetzt werden". an möchte nicht versetzt werden.

P
pfeilenbogen

31.07.2010 um 00:21 Uhr

per Direktionsrecht kann der AG AN versetzen er muss nur die MB des BR beachten.

H
HansgertRulert

01.08.2010 um 09:44 Uhr

Also, Strafversetzungen gibt's gar nicht. Der AG hat einen AN nicht zu "bestrafen". (Ja und selbst wenn es eine Abmahnung geben würde -- gerade dann darf nichts weiter folgen, denn eine Abmahnung ist doch gerade der Verzicht auf weitere Maßnahmen.) Ab zwanzig Kollegen ist auch der BR vor jeder Versetzung zu hören. Das heißt insbesondere immer dann, wenn ein Kollege etwas ganz anderes tun soll als bisher, oder ganz woanders (> 20km weg), und das dauerhaft. Bei einem wachsamen BR: Keine Chance! Wir sind doch hier nicht im wilden Westen!

D
DonJohnson

01.08.2010 um 10:29 Uhr

und das dauerhaft. Das sehe ich anders ;-)

H
HansgertRulert

01.08.2010 um 12:56 Uhr

Doch, doch: §95 Abs. 3 BetrVG.

R
ridgeback

01.08.2010 um 13:05 Uhr

..........was regelt der AV?

D
DonJohnson

01.08.2010 um 13:58 Uhr

HansgertRulert Bitte lese den § in Gänze!!!

§95 Abs 3 Satz 1 BetrVG "Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat übersteigt, ODER DIE MIT EINER ERHEBLICHEN ÄNDERUNG DER UMSTÄNDE VERBUNDEN IST, UNTER DENEN DIE ARBEIT ZU LEISTEN IST."

Ergo habe ich Recht ;-)))

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