Erstellt am 30.07.2010 um 19:02 Uhr von mainpower
Hallo,
warum vor einer Versetzung Abmahnen?
Soll er "Strafversetzt" werden?
Erstellt am 30.07.2010 um 19:31 Uhr von vanni
ja er soll "strafversetzt werden". an möchte nicht versetzt werden.
Erstellt am 30.07.2010 um 22:21 Uhr von pfeilenbogen
per Direktionsrecht kann der AG AN versetzen er muss nur die MB des BR beachten.
Erstellt am 01.08.2010 um 07:44 Uhr von HansgertRulert
Also, Strafversetzungen gibt's gar nicht. Der AG hat einen AN nicht zu "bestrafen".
(Ja und selbst wenn es eine Abmahnung geben würde -- gerade dann darf nichts weiter folgen, denn eine Abmahnung ist doch gerade der Verzicht auf weitere Maßnahmen.)
Ab zwanzig Kollegen ist auch der BR vor jeder Versetzung zu hören. Das heißt insbesondere immer dann, wenn ein Kollege etwas ganz anderes tun soll als bisher, oder ganz woanders (> 20km weg), und das dauerhaft.
Bei einem wachsamen BR: Keine Chance!
Wir sind doch hier nicht im wilden Westen!
Erstellt am 01.08.2010 um 08:29 Uhr von DonJohnson
*und das dauerhaft.*
Das sehe ich anders ;-)
Erstellt am 01.08.2010 um 10:56 Uhr von HansgertRulert
Doch, doch: §95 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 01.08.2010 um 11:05 Uhr von ridgeback
..........was regelt der AV?
Erstellt am 01.08.2010 um 11:58 Uhr von DonJohnson
HansgertRulert
Bitte lese den § in Gänze!!!
§95 Abs 3 Satz 1 BetrVG
"Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat übersteigt, ODER DIE MIT EINER ERHEBLICHEN ÄNDERUNG DER UMSTÄNDE VERBUNDEN IST, UNTER DENEN DIE ARBEIT ZU LEISTEN IST."
Ergo habe ich Recht ;-)))