Erstellt am 13.08.2021 um 08:53 Uhr von RudiRadeberger
Das läuft natürlich über die eigene Versicherung. Was hat der AG damit zu tun? Wenn dir auf dem Aldi-Parkplatz jemand den Lack zerkratzt, läuft das ja auch nicht über die Versicherung von Aldi.
Erstellt am 13.08.2021 um 08:55 Uhr von Thomas63
Es kommt drauf an. Wenn euer Parkplatz frei zugänglich ist für jedermann (also auch wenn ich als Fremder drauflaufen kann) bist Du normal nicht über die Firma versichert. Es ist auch eine Frage der Beweislast ob der Marder auf dem Werksgelände aktiv war.
Frag doch einfach mal euren Arbeitsgeber ob Er eine Versicherung abgeschlossen hat.
Wir hatten vor 6 oder 7 Jahren mal das Problem da es Beschädigungen an PKWs gab und hatten eine Rechtsauskunft eingeholt. Da unser Parkplatz frei Zugänglich war ging alles zu Lasten der Betroffenen.
Erstellt am 13.08.2021 um 09:15 Uhr von ganther
@Thomas
bitte schlau mich mal auf woher eine Haftung des AGs kommen soll, wenn der Parkplatz nicht frei zugänglich ist.
Erstellt am 13.08.2021 um 09:33 Uhr von RudiRadeberger
Der AG haftet lediglich, wenn er sich in diesem Zusammenhang schuldhaft verhalten hat.
Wenn ihr also ein Marderzuchtbetrieb seid und der AG die Marder nicht gewissenhaft weggesperrt hat, hast du ziemlich gute Karten.
Erstellt am 13.08.2021 um 09:33 Uhr von rtjum
mir fällt auch kein Grund ein, wieso der AG das bezahlen sollte.
Wenn das vermehrt auftritt kann man mit dem AG sprechen ob er Fallen aufstellen lässt oder sowas aber dann geht es los mit Artenschutz usw, Marder dürfen nicht so einfach mal gejagt werden.
Erstellt am 13.08.2021 um 10:01 Uhr von UdoWoe
Wir hatten öfters Unfallschäden durch Rempler von Kolleginnen und Kollegen. Diese sind einfach weggefahren ohne sich zu melden. Das dies Unfallflucht ist und nicht gerade zum Betriebsklima beiträgt, dies ist klar und wurde auch sehr deutlich von AG und BR kommuniziert (Polizei wurde eingeschaltet).
Unser AG hat sich auch nicht in der Verantwortung gesehen diese Schäden zu übernehmen. Unsere Parkplätze sind auf dem Firmengrundstück bzw. nur per Schranke zu nutzen. Jedenfalls hat auch die Haftpflicht-Versicherung des AG eine Übernahme der Schäden abgelehnt. Die Kolleginnen und Kollegen blieben auf ihren Schäden sitzen.
Wenn also jemand eine Lösung solcher Schäden hat, egal ob Rempler oder Tierfrassschäden, dann wäre ich im Namen meine Kolleginnen und Kollegen dankbar.
Erstellt am 13.08.2021 um 10:16 Uhr von RudiRadeberger
"Wenn also jemand eine Lösung solcher Schäden hat, egal ob Rempler oder Tierfrassschäden, dann wäre ich im Namen meine Kolleginnen und Kollegen dankbar."
Vollkasko.
Erstellt am 13.08.2021 um 10:18 Uhr von UdoWoe
@RudiRadeberg: Dann werden aber die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Versicherung hochgestuft, obwohl Sie nichts für die Schäden können. Weiterhin bleiben Sie auf Ihrem Eigenanteil sitzen. Kein Guter Vorschlag.... 8-(
Erstellt am 13.08.2021 um 10:19 Uhr von RudiRadeberger
"Dann werden aber die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Versicherung hochgestuft, obwohl Sie nichts für die Schäden können. Weierhin bleiben Sie auf Ihrem Eigenanteil sitzen. Kein Guter Vorschlag.... 8-("
Niemand hat da Lust drauf. So ist aber die Rechtslage. Den AG als unbeteiligten Dritten da ins Boot zu zerren geht zum Glück nicht.
Erstellt am 13.08.2021 um 10:28 Uhr von IlkaB
Eine Kameraüberwachung des Parkplatzes sollte zumindest Fahrerflucht minimieren, spätestens wenn der Verursacher ermittelt werden kann spricht sich das herum. Wir haben sowas (Parkplatz ist allgemein zugänglich), bei Bedarf sieht sich eine bestimmte Person die Aufzeichnung des entsprechenden Tages an. Auf die Überwachung wird deutlich hingewiesen und die Kameras sind nicht zu übersehen. Die Kameras erfassen ausschließlich den Parkplatz und nicht das angrenzende Werksgelände. Für eine Kameraüberwachung ist natürlich eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Für Marderschäden kann der AG nun wirklich nichts.
Erstellt am 13.08.2021 um 10:31 Uhr von celestro
"Dann werden aber die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Versicherung hochgestuft, obwohl Sie nichts für die Schäden können."
Richtig! Ist aber auch so, wenn die Marder an das im Carport zu Hause geparkte Auto gehen.
mögliche Lösung: es gibt ja so Anti-Marder Maßnahmen ... keine Ahnung, ob die funktionieren.
wirksame Lösung: man fährt mit seinem Auto nicht mehr zur Arbeit ... dann kann dem Auto auf dem Firmenparkplatz nichts mehr passieren
Erstellt am 13.08.2021 um 10:34 Uhr von Relfe
feste Prakplätze zuordnen, dann weiss man wer neben einem steht, wäre der erste Vorschlag.
Videoüberwachung für den Parkplatz wegen der Beschädigungen mit Fahrerflucht prüfen, natürlich unter den gegebenen gesetzlich zulässigen Rahmenbedingungen
-bei Fahrerflucht hört der Spass halt auf, da muss man auch als BR mal alle Möglichkeiten androhen und ggf. durchziehen.
- wenn die MA sich dagegen aussprechen das Thema abhaken, dann wollen die nicht geholfen werden
für den Marder gibt es technische Hilfsmittel im Handel, ob die wirklich helfen weiss ich nicht. (Marderschreck oder so)
Erstellt am 13.08.2021 um 10:44 Uhr von celestro
"-bei Fahrerflucht hört der Spass halt auf, da muss man auch als BR mal alle Möglichkeiten androhen und ggf. durchziehen."
Welche Möglichkeiten sollen das sein? Klar, auffordern kann man den AG zu allem möglichen. Aber ich wage zu bezweifeln, dass der AG dazu gezwungen werden kann, den Parkplatz mit Videokameras (oder auf anderem Wege) zu überwachen.
@UdoWoe
Ihr hattet mal solche Vorfälle ... also Vergangenheit. Sind die denn seit der "Ansage von AG und BR" ausgeblieben?
Erstellt am 13.08.2021 um 10:48 Uhr von UdoWoe
@celestro: Zumindest sind mir keine Schäden mehr bekannt geworden. Wir hatten das Problem, dass innerhalb von 2 Jahren 8 Beschädigungen mit Fahrerflucht hatten.
Ich weis natürlich nicht, ob es noch weitere Vorfälle gab bzw. gibt.Mir sind keine mehr bekannt.
Ob es geholfen hat oder ob der Verursacher dort nicht mehr parkt bzw. nicht mehr bei uns arbeitet weis ich nicht.
Erstellt am 13.08.2021 um 11:04 Uhr von celestro
Danke für die Rückmeldung
Erstellt am 13.08.2021 um 12:15 Uhr von Catweazle
Marderschäden sind durch die Teilkasko gedeckt. Da es keine Einstufung gibt kann man auch nicht hochgestuft werden. Folglich bleibt der Beitrag auch im Schadensfall unverändert.
Erstellt am 13.08.2021 um 13:25 Uhr von ganther
daher kann sich eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung lohnen :)
Erstellt am 16.08.2021 um 09:19 Uhr von rtjum
@celestro
"wirksame Lösung: man fährt mit seinem Auto nicht mehr zur Arbeit ... dann kann dem Auto auf dem Firmenparkplatz nichts mehr passieren"
you made my day!