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BR-Büro in der Zweigstelle

W
Wellness
Dez 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumsmitglieder,

es geht um unser Betriebsratsbüro. Das alte Büro kann nicht mehr genutzt werden, weil der PC Arbeitsplatz auch von einem AN ganz normal dienstlich genutzt wird. Zu Zweit sitzt es sich so schlecht auf einem Stuhl und an einem Schreibtisch.

In dem großen Gebäude gibt es weitere Räume, in dem ohne viel Aufwand ein Büro eingerichtet werden könnte.

Das will unser AG aber nicht. Er stellt uns ein voll eingerichtetes Büro in der 10 km entfernten Zweigstelle zur Verfügung. Das wiederum kommt für unseren Vorsitzenden nicht in Frage, weil der das Familienauto nicht zur Verfügung hat. Für seine Fahrt zum normalen Dienst benutzt er sein Fahrrad.

Wie schätzt ihr die Sachlage ein? Reicht es, dass der AG ein Büro anbietet, egal wie der Vorsitzende es erreichen kann?

Vielen Dank

1.02804

Community-Antworten (4)

O
Oluscha

31.07.2010 um 00:15 Uhr

Ich verstehe nicht ganz, wieso sich nur auf den BRV bezogen wird. Jedes BRM hat Anspruch darauf, das BR-Büro zu nutzen.

Ableitend vom BAG, Beschluss vom 27.11.2002 - 7 ABR 36/01 -Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat Fundstellen: AP Nr. 75 zu § 40 BetrVG 1972; EzA Nr. 2 zu § 40 BetrVG 2001; NZA 2003, 803; DB 2003, 1799 Leitsatz: Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage fernsprechtechnisch so einrichten zu lassen, daß die Arbeitnehmer des Betriebs dort anrufen können. Daraus ergibt sich automatisch auch eine Verfügbarkeit eines arbeitsplatznahen Büros, welches es dem BRM auch ermöglicht, anrufe entgegenzunehemen.

P
pfeilenbogen

31.07.2010 um 00:25 Uhr

Ist doch ganz einfach, Büro nehemen und alle BRM haben dann entsprechende Wegezeiten um ihre BR-Tätigkeiten auszuüben. Also fallen sie mehr auf den normalen Arbeitsplätzen aus, da sie ja möglicher weise tägl. sogar in diese Außenstelle/ Büro müssen um ihre BR-Aufagaben zu erledigen. Mal sehen ob dieses den AG nicht zum umdenlen bewegt um so Zeiten einzusparen.

PS: Die Kosten z.B. ÖPNV wenn es kein ÖPNV gibt andere Kosten für Fahrmöglichkeiten um vom "normalen Arbeitsplatz" ins BR-Büro zu kommen muss der AG auch zahlen.

H
HansgertRulert

01.08.2010 um 09:51 Uhr

Klingt für mich sehr nach einem konfrontationsfreudigen AG, der um ein wenig Erziehung bittet. Die Rechtsprechung ist ja glücklicherweise eindeutig. Was soll auch ein für die Kollegen nicht oder nur schwer erreichbarer BR. Da hätte man sich das ganze BetrVG sparen können.

Also: 1. AG auffordern, ein vernünftiges Büro zur Verfügung zu stellen. Nicht nur für den BRV, sondern erst mal für alle BRM fordern ... zurücknehmen kann man immer noch. Frist setzen (ganz wichtig!) so dass es für den AG innerhalb der Frist realisierbar wäre (sagen wir zwei Wochen). Für den Fall der Erfolglosigkeit einen RA konsultieren, der das dann routiniert in die Hand nimmt.

D
DonJohnson

01.08.2010 um 10:27 Uhr

Also: 1. AG auffordern, ein vernünftiges Büro zur Verfügung zu stellen. Nicht nur für den BRV, sondern erst mal für alle BRM fordern ... zurücknehmen kann man immer noch.

Ich hoffe du weißt, dass nciht jedes BRM Anrecht auf ein eigenes Büro hat, oder?

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