Erstellt am 30.07.2010 um 22:15 Uhr von Oluscha
Ich verstehe nicht ganz, wieso sich nur auf den BRV bezogen wird. Jedes BRM hat Anspruch darauf, das BR-Büro zu nutzen.
Ableitend vom BAG, Beschluss vom 27.11.2002 - 7 ABR 36/01 -Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Fundstellen: AP Nr. 75 zu § 40 BetrVG 1972; EzA Nr. 2 zu § 40 BetrVG 2001; NZA 2003, 803; DB 2003, 1799
Leitsatz:
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage fernsprechtechnisch so einrichten zu lassen, daß die Arbeitnehmer des Betriebs dort anrufen können.
Daraus ergibt sich automatisch auch eine Verfügbarkeit eines arbeitsplatznahen Büros, welches es dem BRM auch ermöglicht, anrufe entgegenzunehemen.
Erstellt am 30.07.2010 um 22:25 Uhr von pfeilenbogen
Ist doch ganz einfach, Büro nehemen und alle BRM haben dann entsprechende Wegezeiten um ihre BR-Tätigkeiten auszuüben. Also fallen sie mehr auf den normalen Arbeitsplätzen aus, da sie ja möglicher weise tägl. sogar in diese Außenstelle/ Büro müssen um ihre BR-Aufagaben zu erledigen. Mal sehen ob dieses den AG nicht zum umdenlen bewegt um so Zeiten einzusparen.
PS: Die Kosten z.B. ÖPNV wenn es kein ÖPNV gibt andere Kosten für Fahrmöglichkeiten um vom "normalen Arbeitsplatz" ins BR-Büro zu kommen muss der AG auch zahlen.
Erstellt am 01.08.2010 um 07:51 Uhr von HansgertRulert
Klingt für mich sehr nach einem konfrontationsfreudigen AG, der um ein wenig Erziehung bittet.
Die Rechtsprechung ist ja glücklicherweise eindeutig. Was soll auch ein für die Kollegen nicht oder nur schwer erreichbarer BR. Da hätte man sich das ganze BetrVG sparen können.
Also: 1. AG auffordern, ein vernünftiges Büro zur Verfügung zu stellen. Nicht nur für den BRV, sondern erst mal für alle BRM fordern ... zurücknehmen kann man immer noch.
Frist setzen (ganz wichtig!) so dass es für den AG innerhalb der Frist realisierbar wäre (sagen wir zwei Wochen). Für den Fall der Erfolglosigkeit einen RA konsultieren, der das dann routiniert in die Hand nimmt.
Erstellt am 01.08.2010 um 08:27 Uhr von DonJohnson
*Also: 1. AG auffordern, ein vernünftiges Büro zur Verfügung zu stellen. Nicht nur für den BRV, sondern erst mal für alle BRM fordern ... zurücknehmen kann man immer noch.*
Ich hoffe du weißt, dass nciht jedes BRM Anrecht auf ein eigenes Büro hat, oder?