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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristeter Vertrag/Festvertrag - Wann wird aus einem befristeten Vertrag (Verlängerung mit sachlichem Grund) ein Festvertrag?

H
Hups
Jan 2018 bearbeitet

Wann wird aus einem befristeten Vertrag (Verlängerung mit sachlichen Grund) ein Festvertrag? Zugrunde liegt ein befristeter Vertrag mit sachlichen Grund (Ersatz für Langzeitkranke, befristete EU-Rente). Dieser wurde bereits mehr als zweimal verlängert und auch über einen längeren Zeitraum von 2 Jahren. Geht dieser befristete Arbeitsvertrag automatisch in einen Festvertrag über? Wo finde ich entsprechende Fundstellen (Urteile)?

3.61003

Community-Antworten (3)

B
Bergmann

03.05.2007 um 22:35 Uhr

@ Hups ,

Nein--eine Sachbefristung hängt mit der Dauer des Befristeten Beschäftigungsgrund zusammen .

Lies dir mal das TzBfG durch !!

B
Bergmann

03.05.2007 um 22:49 Uhr

Das gibts doch nicht-- ich habe schon dreimal das große "B" von Befristeten in ein Kleines geändert--und es erscheint immer wieder Groß !!!!

Was ist denn jetzt schon wieder los ???? :-(((((

FB
Frank B.

04.05.2007 um 15:50 Uhr

Die Befristung endet mit dem erfüllen des Sachgrundes, d.h. das Arbeitsverhältnis ist ohne Kündigung beendet. Eine automatische Entfristung ist nicht Vorgesehen.

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