Erstellt am 29.07.2010 um 08:13 Uhr von pitsieben
@ MAVertretung,
der BR muß vor jeder Einstellung nach § 99 BetrVG unter Vorlage aller Unterlagen vom AG unterrichtet werden.
Erstellt am 29.07.2010 um 09:01 Uhr von Matze
@pitsieben,
Wenn der Mitarbeiter auf Provisionsbasis bezahlt wird, ist er dann überhaupt Mitarbeiter entspr. §5 BetrVG? Wenn nicht, wäre auch der BR außen vor.
D.h., der AußendienstMA müsste weitere Auftraggeber haben.
@MaVertretung,
zu überprüfen wäre, ob hier eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Dies wäre Betrug an die Sozialversicherungsträger und würde auch entsprechend geahndet.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 31.07.2010 um 21:08 Uhr von caretakerFM
@MAVertretung,pitsieben hat recht!
Jeder Einstellungsversuch muss vom BR genehmigt werden da mitbestimmungspflichtig,d.h. Ausschreibung der Stelle (intern 7 Tage) und dann extern.
Einstellung erfolgt erst nach Vorlage der gesamten Unterlagen nebst Einstellungsvorlage und Genehmigung durch den BR.