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Regeln der CoronaSchVO zu Beschäftigtentestungen nach § 7

J
Jimmi
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen wie läuft das bei euch in den Betrieben, bei uns möchte der Arbeitgeber von allen Dokumenten ein Kopie anlegen und sammel, darf er das? Ich möchte nicht, wie sage ich es ihm am Besten. Am Montag muß ich nach 3 Wochen Urlaub wieder im Betrieb sein, der Abeitgeber hat mir auch den Selbstest unter Beobachtung verweigert, er besteht auf Bürgertest oder Impfnachweis. Würde mich freuen könnte mir jemand helfen Gruß Hassan

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Community-Antworten (8)

T
Thomas63

11.08.2021 um 15:10 Uhr

Wenn Du im Ausland warst mußt du dich an die möglichen Quarantäneregelungen halten. Bei uns stellt der AG die Selbsttest. Wir haben mit Ihm vereinbart das die MA diese mit nach Hause nehmen. Dort kann jeder selbst ohne Druck entscheiden ob er die Test macht oder nicht. Es gibt keine Dokumentation oder Mitteilungspflicht an den Vorgesetzten. Bei einem positiven Test wird appeliert dies zu melden und einen PCR-Test (Kosten übernimmt AG) machen zu lassen. Der MA wird bezahlt freigestellt bis Er ein Ergebniss hat.

E
Erbsenzähler

11.08.2021 um 15:36 Uhr

So wie Thomas63 beschreibt ist es leider nicht. Es kommt immer auf das Bundesland an. Hier in NRW ist es einmal vorgeschrieben, dass der AG die 3Gs nach der Rückkehr kontrolliert und dokumentiert wird.

M
MiSch

12.08.2021 um 09:08 Uhr

In Sachsen gilt das auch mit den 3Gs. Mein AG hat das ganze aber noch verschärft. Er verlangt von jedem einen Test, wenn dieser 5 Tage nicht in der Firma war. Völlig absurd. Und man muss den Test vor Arbeitsbeginn machen, AG bietet dies lediglich montags und freitags an, und wenn du dich weigerst, weil du ja geimpft oder genesen bist, verweigert er einem den Zutritt in die Firma, bis ein gültiger Test vorliegt.

S
seehas

12.08.2021 um 10:41 Uhr

@MiSch: damit begibt sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer möchte die Arbeit aufnehmen, der Arbeitgeber verweigert ihm dies ohne rechtliche Grundlage. Der Fall ist ziemlich klar.

S
seehas

12.08.2021 um 10:41 Uhr

@MiSch: damit begibt sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer möchte die Arbeit aufnehmen, der Arbeitgeber verweigert ihm dies ohne rechtliche Grundlage. Der Fall ist ziemlich klar.

M
MiSch

12.08.2021 um 10:52 Uhr

@seehas... sehe ich auch so. Hier wird zu ungunsten des AN gehandelt. Das schlimme ist eigentlich. Ich bin mit zwei anderen Personen im Betriebsrat und leider finden die beiden es völlig richtig, was der AG sagt.

C
celestro

12.08.2021 um 12:41 Uhr

wenn der BR zustimmt, darf der AG ggf. auch über die Regelungen im Gesetz hinaus gehen. Wenn das aber bislang eine reine "Forderung" des AG ist, dann ist das rechtlich wohl nicht in Ordnung.

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