Gestaltung eines Tagesarbeitsplatzes laut AZG
hallo zusammen,
uns stellte sich die frage wie ein tagesarbeitsplatz im krankenhaus für teilzeitbeschäftigte und alleinerziehende ärztinnen, welche normalerweise auch am schichtdienst (tag- und nachtschicht a`12 h) am wochenende zu arbeiten haben, laut AZG zu gestalten ist. wochenenden und 12 h-tagdienste fallen doch ebenfalls unter "tagesarbeitsplatz" für den o.g. personenkreis?! wer weiss mehr über die ausgestaltung eines tagesarbeitsplatzes?
vielen dank
Community-Antworten (1)
28.07.2010 um 19:17 Uhr
Für die Teilzeitkräfte: Wie sieht denn die Vereinbarung über die ArbZ-Verteilung nach §8(3) Satz2 TzBfG aus? Oder wenn es die noch nicht gibt, der Vorschlag der MAin?
Ansonsten: In §6 (4) ArbZG ist die Rede von "einem_für_ihn_geeigneten Tagesarbeitsplatz". Wenn die Ausgestaltung also in einer Form stattfindet, dass die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist, wäre zu fragen, ob dieser Platz geeignet ist...
Eine Möglichkeit wäre natürlich, wenn der ArbG die Kinderbetreuung sicherstellen kann. Es soll sogar Kliniken geben, die eine BetriebsKiTa (Kinder ab 1 bis 10) mit Öffnungszeiten von 6-20 Uhr inkl. jeden zweiten Samstag haben. Und das sogar in konservativen Gegenden, die sonst eher "Herdprämien" statt KiTa-Plätzen zahlen...
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