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Zugriff auf Personalliste von Zeitarbeitern

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mvstony
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns werden seit Jahren Leiharbeiter beschäftigt. Diese wurden die ganzen Jahre per Exelliste in der Namen und Einstellungsdatum sowie Lohngefüge und Namen des Verleihers stehen,auf dem Server hinterlegt sind, und ich als BR auch zugriff hatte. Plötzlich wurden mir als BRV die Zugriffsrechte entzogen, mit der Begründung: Die Information über die aktuelle Anzahl von Leihmitarbeitern wird Ihnen Frau ... auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die Einrichtung einer Zugriffsberechtigung auf sonstige personenbezogene Daten der Leihmitarbeiter sowie Kostensätze der einzelnen Leihmitarbeitsfirmen ist daher nicht notwendig. Muss ich mir das so gefallen lassen? Gruß mvstony

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Community-Antworten (3)

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rainerw

28.07.2010 um 14:26 Uhr

Wo liegt das Problem? Vordere diese Daten doch Wöchentlich ein. Und beschweren sie sich weil Du sie Wöchentlich einforderst machst Du es Täglich. Was sie aber wohl verweigern könnten wäre das Lohngefüge, denn das geht euch als BR meiner Meinung nach nichts an.

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pfeilenbogen

28.07.2010 um 16:12 Uhr

mvstony

Wie macht ihr denn das mit der MB wegen Einstellung dieser § 99 BetrVG?? Denn auch bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ist der bR gem. § 99 dabei

Aus diesen Vorgängen hätte ihr doch dann euere Infos.

Ich denke einmal, dass habt ihr noch nie wahrgenommen! Wenn ja könnte man dieses auch als Pflicgverletzung gem. § 23 auslegen.

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rkoch

29.07.2010 um 10:44 Uhr

sowie Kostensätze der einzelnen Leihmitarbeitsfirmen ist daher nicht notwendig

Da ist jemand aufgewacht.... Tatsächlich stehen die Kostensätze nicht unter einem MBR des BR (wenn überhaupt dann Informationspflicht gegenüber dem WA oder in konkreten Fällen in denen diese Kostensituation eine Rolle spielt gegenüber dem BR), also braucht er auch diese Information nicht - und wird sie auch auf Nachfrage nicht bekommen. Insofern mag regelmäßige Nachfragerei zwar nerven, aber helfen wird es nicht.

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