Erstellt am 28.07.2010 um 12:41 Uhr von rainerw
Hier solltest Du mal googeln ob es das Nordreihnwestfälische BBIG gibt. Hier von unserem Niedersächsischen her kenne ich es so das Dir 4 Tage (ist leider um einn Tag gekürzt worden) Im Jahr, oder nach Absprache mit dem AG 8 Tage alle Zwei Jahre zustehen.
Die Begründung mit den 4 Seminaren ist an den Haaren herbei gezogen. Zum einem hättest Du einen Rechtsanspruch als AN und zum anderem hast Du die Seminare ja aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit als BR erwirkt.
Wenn man da jetzt ganz gemein wäre könnte man behaupten es wäre eine Behinderung der Betriebsratsarbeit das wenn Du Dich beruflich weiterentwickeln willst, Du nicht ausreichend im ehrenamt geschult werden kannst.
Erstellt am 28.07.2010 um 12:51 Uhr von neskia
Gleichwohl-Teilnahme erklären.
http://www.bildungsurlaub.de/db/info_rechts.php3?what=seite7