Hallo!

Ich arbeite in einem 3-Schicht System und bin als erstes Ersatzmitglied in den BR gewählt worden. Aufgrund der Größe des BR nehme ich an allen Sitzungen teil, da immer jemand fehlt. Die Sitzungen finden wöchentlich statt mit einem Zeitaufwand von 3-6 Stunden.
Zu Beginn meiner BR-Tätigkeit wurde eine mündliche Absprache getroffen, dass ich an den Sitzungstagen nicht zur Regelarbeit eingeteilt werde, da es schwierig sei, einen Ersatz zu organisieren. Mit der Zeit bemerkte ich jedoch, dass ich dadurch Minusstunden fahre und in der Anzahl meiner freien Tage beeinträchtigt werde.
Deshalb habe ich meine Arbeitskraft in der Zeit vor der BR-Sitzung (Beginn: 11:00) zur Verfügung gestellt und für meine Kollegen den Pausenclown gespielt bzw. erledigt, was gerade so anfiel.

Neuerdings wird mir dieses verweigert. Aufgrund der Tatsache, dass ich an BR-Sitzungstagen für nur zwischen 3 und 6 Stunden, im Mittel etwa 4 Stunden zur Arbeit fahre verringern sich meine freien Tage. Deshalb möchte ich von der mündlichen Absprache weg und ganz "normal" zum Dienst geplant werden, den ich dann für den Zeitraum der BR-Sitzung verlasse und vorher oder nachher meine Regelarbeit wieder aufnehme.
Eine zusätzliche Problematik bietet sich mir bei Krankheit an BR Tagen, an denen ich anstatt der Regelarbeitszeit von 7 Stunden lediglich die tatsächliche Dauer der BR-Sitzung gutgeschrieben bekomme.
Laut Betriebsverfassungsgesetz hat BR-Arbeit grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen. (BetrVG §37 Abs. 3). Dieses wird mir genommen, indem ich an den Sitzungstagen grundsätzlich nicht zum Dienst geplant werde.
Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass ich auch an Sitzungstagen regulär geplant werde? Gibt es ein brauchbares Urteil, dass ich argumentativ verwenden kann?
Oder bin ich gar im Unrecht?

Gruß und Danke im voraus