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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grundsätzlich keine geplante Regelarbeit an BR-Sitzungstagen rechtmäßig?

W
workingclass
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich arbeite in einem 3-Schicht System und bin als erstes Ersatzmitglied in den BR gewählt worden. Aufgrund der Größe des BR nehme ich an allen Sitzungen teil, da immer jemand fehlt. Die Sitzungen finden wöchentlich statt mit einem Zeitaufwand von 3-6 Stunden. Zu Beginn meiner BR-Tätigkeit wurde eine mündliche Absprache getroffen, dass ich an den Sitzungstagen nicht zur Regelarbeit eingeteilt werde, da es schwierig sei, einen Ersatz zu organisieren. Mit der Zeit bemerkte ich jedoch, dass ich dadurch Minusstunden fahre und in der Anzahl meiner freien Tage beeinträchtigt werde. Deshalb habe ich meine Arbeitskraft in der Zeit vor der BR-Sitzung (Beginn: 11:00) zur Verfügung gestellt und für meine Kollegen den Pausenclown gespielt bzw. erledigt, was gerade so anfiel.

Neuerdings wird mir dieses verweigert. Aufgrund der Tatsache, dass ich an BR-Sitzungstagen für nur zwischen 3 und 6 Stunden, im Mittel etwa 4 Stunden zur Arbeit fahre verringern sich meine freien Tage. Deshalb möchte ich von der mündlichen Absprache weg und ganz "normal" zum Dienst geplant werden, den ich dann für den Zeitraum der BR-Sitzung verlasse und vorher oder nachher meine Regelarbeit wieder aufnehme. Eine zusätzliche Problematik bietet sich mir bei Krankheit an BR Tagen, an denen ich anstatt der Regelarbeitszeit von 7 Stunden lediglich die tatsächliche Dauer der BR-Sitzung gutgeschrieben bekomme. Laut Betriebsverfassungsgesetz hat BR-Arbeit grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen. (BetrVG §37 Abs. 3). Dieses wird mir genommen, indem ich an den Sitzungstagen grundsätzlich nicht zum Dienst geplant werde. Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass ich auch an Sitzungstagen regulär geplant werde? Gibt es ein brauchbares Urteil, dass ich argumentativ verwenden kann? Oder bin ich gar im Unrecht?

Gruß und Danke im voraus

80202

Community-Antworten (2)

S
Speedy

28.07.2010 um 10:58 Uhr

Hallo Workingclass ,

mache es Dir doch ganz einfach ! Gehe doch einfach nach Deiner Einladung , die Du hoffentlich von Deinem BRV bekommst !? Gehe beispielsweise vorher von 6 Uhr arbeiten , und wenn von 8 Uhr Eure sitzung ist , meldest Du Dich ab bei Deinem Vorgesetzten ,das Du jetzt zur wöchentlichen BR Sitzung gehst ! Und wenn dann nach Deiner Sitzung noch restzeit auf der Uhr ist , stellst Du Deine Arbeitskraft wieder zur verfügung .

Aber eine frage mal am rande, bist Du denn immer eingeladen? Weil wie du ja sagtest "weil immer jemand" fehlt . Was machst Du denn wenn dann doch alle da sind ;-)

LG Speedy

R
rkoch

28.07.2010 um 11:47 Uhr

Eine zusätzliche Problematik bietet sich mir bei Krankheit an BR Tagen, an denen ich anstatt der Regelarbeitszeit von 7 Stunden lediglich die tatsächliche Dauer der BR-Sitzung gutgeschrieben bekomme.

DAS ist doppelt Unsinn. Du hast eine vertragliche geschuldete Arbeitszeit. Diese findet immer dann statt, wenn Du eben turnusmäßig in Deiner Schicht arbeiten würdest (unabhängig von Deinem BR-Amt oder Krankheit). So weit Du AUSSERHALB dieser persönlichen Arbeitszeit an BR-Sitzungen teilnimmst hast Du immer noch das Recht und die Pflicht zu Deinen normalen Arbeitszeiten zu arbeiten. Dabei kann Deine Anwesenheit im Betrieb auch die 10h nach ArbZG überschreiten, da die BR-Arbeit darauf keine Anwendung findet. Allerdings bist Du im gleichen Umfang wie die BR-Arbeit unter Fortzahlung Deines regelmäßigen Arbeitsentgelts von der Arbeit zu befreien. So weit Du also an einem Sitzungstag z.B. nicht in der Nachtschicht arbeitest, weil Du Dich davon befreien läßt, hast Du an diesem Tag immer noch Nachtschicht und musst entsprechend (inkl. aller evtl. Zuschläge, wenn auch nicht steuerfrei) bezahlt werden. Du musst Dich aber auch nicht zur Nachtschicht freistellen lassen, sondern arbeitest nach der Sitzung die komplette Schicht, die Freistellung nimmst Du an einem anderen Tag z.B. der Frühschicht. In diesem Sinne gilt das auch für den Krankheitsfall: Du bekommst Lohnfortzahlung für die GESCHULDETE Arbeitsleistung, nicht für BR-Arbeit, an der Du gar nicht teilnimmst. Also werden Dir an diesem Tag nicht die Dauer der BR-Sitzung sondern Deine regelmäßige AZ gutgeschrieben.

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