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Betriebsvereinbarung erweitern möglich?

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BMG1974
Aug 2021 bearbeitet

Hallo, in unserer BV Videoanlage wurden 4 Abteilungsleiter hinzugefügt, was auch sinnvoll ist und mit uns abgesprochen und nur sehr begrenzte Einsicht(alles ok). Frage: Um diese 4 Mitarbeiter in der BV zu erweitern müssen Wir: einen Anhang machen, komplett kündigen oder andere Vorschläge? Danke für die Antworten im Voraus

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Community-Antworten (5)

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UdoWoe

10.08.2021 um 15:25 Uhr

Was bezweckt ihr mit einer "BV Videoanlage"? Verstehe den Sinn nicht. Kontrolliert ihr damit eure Kollegen und Kolleginnen? Wir gehen hin und nennen grundsätzlich keine Namen in einer BV, sondern nur Funktionen. Also bsp. Abteilungsleiter, Gruppen- oder Teamleiter oder MA der IT. In einem Anhang nennen wir dann auch Namen. Einen Anhang zu ändern ist immer einfacher als eine BV. Zumal wenn sich schnell die entsprechenden Personen ändern.

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BMG1974

10.08.2021 um 15:36 Uhr

Wir sind Großhändler und es geht um die Einsicht der Schrankenanlage bei Fremdfahrer bezüglich zutritt/zufahrt.Benutzer wurden erweitert um die Anlage auszulösen mit Livebild am entsprechenden Tor. Keine Kontolle der MA nur Gelände einsicht

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UdoWoe

10.08.2021 um 15:45 Uhr

O.K. Bei Kontrolle von MA durch Abteilunsgleiter hätte ich nämlich erheblich Bauchschmerzen. Ich würde dann die BV jetzt so ändern, dass ihr Namen aus der BV herausnehmt, Funktionen reinschreibt mit dem Hinweis, dass nur Personen die im Anhang namentlich genannt sind die Zugriffsrechte haben. Sollten eine dieser Personen das Unternehmen verlassen und/oder neue hinzugefügt werden, dann müsst ihr nur den Anhang ändern. Erleichtert einiges. Das haben wir bei vielen unserer BVs gemerkt. Und geht auch wesentlich schneller.

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Kjarrigan

10.08.2021 um 15:49 Uhr

hi bmg1974 wenn Namensnennung gewünscht ist, dann bietet sich eine Anlage an, da eine Anlage am schnellsten anzupassen ist. In der BV schriebt man dann eben - Einsicht Recht siehe Anlage 1. In der Anlage kann dann bei Bedarf angepasst werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

A
AlterMann

11.08.2021 um 14:25 Uhr

Wenn sich die Betriebsparteien einig sind, muss man nicht umständlich kündigen. Dann schreibt man eine neue BV (hier mit Anlage) und schreibt darein, dass mit Inkrafttreten der neuen BV die alte ihre Gültigkeit verliert.

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